Untenstehend ein Auszug der Beschlußniederschriften der Gemeindeverordneten-Versammlungen der Jahre 1844-1876

Auf die komplette Ausführung mit Auflistung der Teilnehmer wird verzichtet.

Geschehen Erkeln den 1ten März 1844 Bezüglich der Zulage für den 2ten Lehrer wurde der Beschluß gefaßt, daß statt einer Zugabe aus der Gemeindekasse solle dem 1ten Lehrer für jedes Kind an Schulgeldesstatt das bezogene Schulgeld von 15 Sgr. - auf 25 Sgr. je jedes Kind erhöhet - bewilligen die Zulage sodann muß auch der Lehrer das Putzzeug der Schulstube dergl. fon nunan aus seinen Mitteln anschaffen und fallen die bisher abgegebenen 2-4 Klfr. Brennholz weg.

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Am 17. April wurde die Versammlung zusammenberufen. Der Zweck betrifft den Ankauf eines Grundstücks aufm Elende Flur 45 Nr.40 groß 7 Morgen 175 Ruthen 75 Fuß von den Erben Drühe jetzt Minoranen (minderjährig) Fecke in Nieheim welches Subhostirt (zwangsversteigert) wird. Da dieses am Walde belegen und sich gut zum Tannenkampe eignet.

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Am 10ten Juli wurde die Gemeinde Versammlung zusammen berufen und betrifft die Bewilligung ärztlicher Behandlung des Doktor Böhmer aus Brakel wegen einen Einwohner Anton Müller wovon die Gemeinde die ärztlichen Kosten zahlen soll. Da der p. Müller in einen solchen Stande ist das man ihn nicht zu den Armen rechnen kann weil er ein eigen Wohnhaus nebst Garten, wie auch eigenes Ackerland besitzt so könnte nicht bewilligt werden das die ärztlichen Kosten aus der Gemeinde Casse gezahlt würden.

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Am 4ten Februar 1847 wurde die Versammlung zusammen berufen um den Beschluß zu faßen ob diejenigen welche auf Gemeinde Weiden Vie weiden lassen eine kleine Beysteuer in die Gemeinde Casse dafür zahlen sollten.

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Am 19t März 1847 wurde die Gemeinde Versammlung zusammenberufen, um einen Beschluß zu faßen. Der Schneidermeister Hille hierselbst, welcher vor einiger Zeit den Arm zerbrochen und gegenwärtig wieder einen 17jährigen Sohn abgestorben, verlangt da er augenblicklich in dürftigen Umständen wäre und jetzt nichts verdienen könne, aus der hiesigen Gemeinde Casse einen kleinen Vorschuß zu seiner Unterstützung, welchen er der Gemeinde wieder abverdienen oder späterhin wieder baar zurückzahlen wolle.

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Die Gemeinde Erkeln verschuldet den früheren Wirt Ludwig Spellerberg ein Capital von 600 Thl. Da nun dieses Capital den Seligen Spellerberg seinen beiden Minorenten Kindern zugefallen ist so ist selbiges von Vormundschaft- lichen Gericht gekündigt. Da nun vorstehendes Capital augenblicklich in der Gemeinde nicht konnte aufgebracht werden so wurde beschlossen selbiges von der hiesigen Caplaney anzuleihen und selbiges a 100 zu fier prozent zu verzinsen und die Eintragung zu bewilligen.

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In der heutigen Gemeinde Versammlung wurde folgendes vorgetragen: Es sind mehrere Beschwerden angebracht von hiesigen Einwohnern, daß der Salzsteller Selig Hakesberg am Samstag und an den Juden Feiertagen kein Salz verkaufen will und es daher vonnöten daß ein anderer Salzsteller angenommen würde. Hierzu hat sich nun der Hüter Heinrich Löhr gemeldet. Es wurde nun nach gehöriger Beratung einstimmig beschlossen: Daß unter vorgetragenen Umständen zur Zufriedenheit der Einwohner der vorerwähnte Heinrich Löhr zum Salzsteller angenommen wurde.

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Geschehen Erkeln d. 16. Oktober 1851 Bey der heutigen Gemeindeversammlung wurde vorgetragen ob der Förster Zimmermann eine Gehülfe diesen Winter im Walde zur Aufsicht im Walde haben sollte. So wurde nach gehöriger Berathung beschlossen das auf 6 Monate als von 1ten November 1851 biß den 1ten May 1852 einen gemitet werden sollte welcher dem Förster Zimmermann im Walde Hülfe leisten sollte.

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Geschehen Erkeln d. 22ten Februar 1856 Bei der heutigen Gemeinde Versammlung wurde der Gemeinde Spring Ochse auf ein Jahr zur Fütterung auf das Mindestfordern verdungen. Der Ochse muß so gefüttert werden das er zu jeder Zeit seinen Dienste Genügen leisten kann und zu jeder Zeit einen jeden Einwohner der hiesigen Gemeinde zu Dienste stehen. Sollte der Ochse einen zufall bekommen so muß solches sofort den Gemeinde Vorstande anzeige gemacht werden. Es wurde hiernach der Ochse auf das mindestfordern den Johann Kieneke zu 24 Thl. von 22t Feb. 1856 bis dahin 1857 den zuschlag ertheilt.

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Erkeln d. 1. November (ohne Jahreszahl) Durch Gemeinde Rath wurde heute beschloßen das wir die Gemeinde einstweilen die Hude auf den Breiten Platze und Sole behalten müßen und nicht bepflanzt werden darf weil wir bei dieser Separation die ersten Jahre sonst nicht mit unsern Rindfie nirgends hinwissen.

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Am heutigen Tage versammelte sich der beschlußfähige Gemeinderath der Gemeinde Erkeln und beschloß wie folgt: Der Geisteskranke Franz Hecker von hier wird von der Gemeinde unterhalten wahr bei Wittwe Franz Spellerberg in Kost da die Zeit des Kontraktes abgelaufen ist soll anderweitig mindestfordernd ausgethan werden. Die Dina Behler wahr auch auf der Gemeindekasse angewiesen und bisher mit 28 Thl. befridigt bei ihren Bruder in Camen da derselbe die g.Behler nicht mehr behalten will so ist dieselbe bei Franz Kanand eingemithet für den preis von dreißig Mark pro Jahr und von dem Gemeinderath genehmigt. s.