Anton Fecke in Erkeln 1885 - 1909

Grabstein Anton Fecke
Der Grabstein von Pfarrer Fecke auf dem Erkelner Friedhof

Lebenslauf
Ich bin geboren zu Germete im Kreise Warburg am 14. Juli 1835, absolvierte zunächst das Progymnasium zu Warburg (die Fortsetzung der Klosterschule der Dominicaner) mußte aber das Studium wegen Kränklichkeit (mehrmaliger Blutsturz) aufgeben und lernte und betrieb die Landwirtschaft auf dem väterlichen Gute. Nach 3 Jahren, hinlänglich gekräftigt, begann ich das Studium von Neuem, absolvierte 1858 das Gymnas. zu Paderborn, studierte 1 Jahr Philosophie zu Münster, 2 Jahre Theologie zu Paderborn und trat dann in das dortige Priester-Seminar. Ostern 1863 wurde ich vom Hochw.Bischofe Conrad zum Priester geweihet und erhielt an demselben Tage den Auftrag zur Gründung und Verwaltung der Missionspfarre Bad Oeynhausen. Nachdem ich dort bis Herbst 1867 in Seelsorge und Schule gewirkt, war ich gesundheitlich so reduziert, daß ich die liebgewordene Stelle aufgeben und um dauernden Urlaub nachsuchen mußte; der Bischof verweigerte mir den Urlaub und sandte mich auf die leichte Kaplanei-Stelle der Altstadt Warburg, die ich bis Herbst 1869 verwaltete.Im Juni 1869 erhielt ich vom General-Vicariate die Verfügung: ich sei vom Patron Grafen Bogoltz (ohne mein Ersuchen) für die erledigte Pfarrstelle zu Alme präsentiert; da ich aber das Pfarr-Examen noch nicht gemacht hätte, könne und wolle man mir die prov. Verwaltung übertragen, bis ich das Examen gemacht hätte. Ich machte das Examen folgenden Frühjahr, erhielt darüber ein Certificat mit dem Prädikate "Gut", aber durch ein Versehen des Generalvik.-Secretairs Bade (wie er mir später gestand) nicht die canon. Anstellungs-Urkunde und es unterblieb auch die Investitur. Kurz nach Inkrafttreten der Maigesetze im Juli erhielt ich die Urkunde ohne mein Nachsuchen zugesandt, aber gleich darauf auch die Verfügung des Ober-Präsidenten Kühlwetter: "Die vom Bischofe ihm eingesandte, mir zugestellte Urkunde sei ungültig, weil nicht unter Beobachtung der Maiges. geschehen; ich habe mich jeder Ausübung Pfarramt. Verrichtungen zu enthalten."Ich protestierte dem Landrat gegenüber in einem Protokoll gegen diesen Eingriff, ich sei auf Präsentation des Patron nach Erfüllung der Bedingung des Examens schon definitiv angestellt, die Maigesetze fänden daher auf meine Anstellung keine Anwendung. Auch Graf Bocholz, obgleich Altkatholik, protestierte sofort bei Cultus-Minister gegen diesen Eingriff in seine Patronatsrechte. Beide Proteste wurden abgewiesen und nun die Sperrung definitiv eingeführt. Ich fuhr nun sofort nach Germete, übertrug gerichtlich meiner Schwester meinen dortigen Hof und jegliches Vermögen, und versah dann mein Amt weiter, als sei nichts geschehen. Damit man meinen Kaplan nicht auch sperren sollte, sofern er in meinem Auftrage handele, ließ ich ihm keine pfarramtl. Verrichtung vornehmen, auch keine Predigt halten. Nun aber begannen die vielen Vegetationen, welche ein Jahr hindurch meine Gesundheit so zusetzten, daß ich zuletzt am fortwährendem Blut-Husten litt. Zunächst wurde ein 3ter Gendarm nach Brilon gesandt, der täglich mich Beaufsichtigen und über all mein Thun Bericht auf dem Landraths-Amte erstatten mußte. Der Staats-Anwalt stellte dann auf Grund der vom Ober-Präsidenten ihm zugesandten Berichte jedesmal von mehreren Monaten die Pfarr-Handlungen zur Anklage, erst in Brilon, dann in 2. Instanz in Arnsberg. Ich verteidigte mich jedes mal an beiden Orten selbst und erstritt Freisprechung. Endlich, genau ein Jahr nach der Sperrung, wurde ich an einem Tage dreimal verurtheilt vom Obertribunal, je zu einer Woche Gefängnis, welche Strafe ich dann später in Warburg richtig verbüßt habe, während mein Bischof wegen derselben Sache 6 Wochen im Gefängnisse zu Paderborn zu verbüßen hatte. In der Folge habe ich noch oft vor dem Gerichtshofe in Brilon und Arnsberg erscheinen müssen, um gegen Anklagen mich zu verteidigen, so wegen Beseitigung öffentlicher Urkunden (der Kirchen-Bücher), wegen Beseitigung des Meßstiftungsfonds, wegen Einmischung in Schul-Angelegenheiten und dergl. mehr. Es wurde mir dann jedes mal mit der gerichtlichen Vorladung ein Paß der Regierung zu Arnsberg zugestellt, die Gendarmen auf den Bahnstationen durch Circular angewiesen, zu verhindern, daß ich unterwegs den Zug verließe, und in Brilon und Arnsberg wurde ich dann von 2 Gendarmen in Empfang genommen, die überall hin mir folgten, bis ich wieder abfuhr. Nach Zustellung der 3 Erkenntnisse des Obertribunals wurde ich aus den Kreisen Büren, Brilon, Meschede und Lippstadt ausgewiesen und bei vorkommenden Bannbruch mir die Ausweisung aus dem Reiche angedroht. Darauf wurde ich durch den Amtmann von Brilon gewaltsam aus meiner Pfarre mit Hülfe von 3 Gendarmen entfernt, nach Bredelar gebracht, wobei meine ganze Gemeinde bis dahin mir das Geleit gab, Frauen und Kinder auf 13 Leiterwagen, die Männer zu Fuß. In Germete war mir gestattet, bei verschlossenen Thüren das heil. Meßopfer darzubringen; da aber bald darauf auch diese Gemeinde durch den Tod des Pfarrers Wiedemeyer verwaiset wurde, ließ ich es darauf ankommen, ob ich verfolgt würde, verwaltete, natürlich ohne kirchl. Auftrag und ohne Gehalt, die Stelle bis zum 10. Februar 1885 - 11 Jahre lang. Am 10. Februar 1885 übernahm ich auf Weisung des General-Vicariats die Verwaltung von Erkeln; als "Hilfsseelsorger auf Widerruf", die damals nur mögliche Art der Anstellung. Erkeln war seit 1879 verwaiset, aber heimlich vom Rector Huckemann aus Brakel notdürftig verwaltet. Auf m einen Antrag wurde mir dann, nach Verzicht auf meine Pfründe Alme, die Pfarrstelle Erkeln durch Urkunde vom 20.August 1886 des Bischofs Caspar Drobe unorisch conferiert, die Investitur erhielt ich durch General-Vicar Berhorst.Im Vorstehenden habe ich etwas ausführlich meine Theilnahme am Kulturkampfe dargestellt, nicht, weil es mir Vergnügen macht, mich an alle die Bitterkeiten jener Zeit zu erinnern, sondern weil ich sehe, daß die jüngeren Confratres von den Verfolgungen und Rücksichtslosigkeiten jener Zeit keine Vorstellung mehr haben. "Memiss jurat"! Jene Zeiten können leicht wiederkehren.!