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Anton
Fecke in Erkeln 1885 - 1909

Der Grabstein von Pfarrer Fecke auf dem Erkelner Friedhof
Lebenslauf
Ich bin geboren zu Germete im Kreise Warburg am 14. Juli 1835, absolvierte
zunächst das Progymnasium zu Warburg (die Fortsetzung der Klosterschule
der Dominicaner) mußte aber das Studium wegen Kränklichkeit (mehrmaliger
Blutsturz) aufgeben und lernte und betrieb die Landwirtschaft auf dem
väterlichen Gute. Nach 3 Jahren, hinlänglich gekräftigt, begann ich das
Studium von Neuem, absolvierte 1858 das Gymnas. zu Paderborn, studierte
1 Jahr Philosophie zu Münster, 2 Jahre Theologie zu Paderborn und trat
dann in das dortige Priester-Seminar. Ostern 1863 wurde ich vom Hochw.Bischofe
Conrad zum Priester geweihet und erhielt an demselben Tage den Auftrag
zur Gründung und Verwaltung der Missionspfarre Bad Oeynhausen. Nachdem
ich dort bis Herbst 1867 in Seelsorge und Schule gewirkt, war ich gesundheitlich
so reduziert, daß ich die liebgewordene Stelle aufgeben und um dauernden
Urlaub nachsuchen mußte; der Bischof verweigerte mir den Urlaub und sandte
mich auf die leichte Kaplanei-Stelle der Altstadt Warburg, die ich bis
Herbst 1869 verwaltete.Im Juni 1869 erhielt ich vom General-Vicariate
die Verfügung: ich sei vom Patron Grafen Bogoltz (ohne mein Ersuchen)
für die erledigte Pfarrstelle zu Alme präsentiert; da ich aber das Pfarr-Examen
noch nicht gemacht hätte, könne und wolle man mir die prov. Verwaltung
übertragen, bis ich das Examen gemacht hätte. Ich machte das Examen folgenden
Frühjahr, erhielt darüber ein Certificat mit dem Prädikate "Gut", aber
durch ein Versehen des Generalvik.-Secretairs Bade (wie er mir später
gestand) nicht die canon. Anstellungs-Urkunde und es unterblieb auch die
Investitur. Kurz nach Inkrafttreten der Maigesetze im Juli erhielt ich
die Urkunde ohne mein Nachsuchen zugesandt, aber gleich darauf auch die
Verfügung des Ober-Präsidenten Kühlwetter: "Die vom Bischofe ihm eingesandte,
mir zugestellte Urkunde sei ungültig, weil nicht unter Beobachtung der
Maiges. geschehen; ich habe mich jeder Ausübung Pfarramt. Verrichtungen
zu enthalten."Ich protestierte dem Landrat gegenüber in einem Protokoll
gegen diesen Eingriff, ich sei auf Präsentation des Patron nach Erfüllung
der Bedingung des Examens schon definitiv angestellt, die Maigesetze fänden
daher auf meine Anstellung keine Anwendung. Auch Graf Bocholz, obgleich
Altkatholik, protestierte sofort bei Cultus-Minister gegen diesen Eingriff
in seine Patronatsrechte. Beide Proteste wurden abgewiesen und nun die
Sperrung definitiv eingeführt. Ich fuhr nun sofort nach Germete, übertrug
gerichtlich meiner Schwester meinen dortigen Hof und jegliches Vermögen,
und versah dann mein Amt weiter, als sei nichts geschehen. Damit man meinen
Kaplan nicht auch sperren sollte, sofern er in meinem Auftrage handele,
ließ ich ihm keine pfarramtl. Verrichtung vornehmen, auch keine Predigt
halten. Nun aber begannen die vielen Vegetationen, welche ein Jahr hindurch
meine Gesundheit so zusetzten, daß ich zuletzt am fortwährendem Blut-Husten
litt. Zunächst wurde ein 3ter Gendarm nach Brilon gesandt, der täglich
mich Beaufsichtigen und über all mein Thun Bericht auf dem Landraths-Amte
erstatten mußte. Der Staats-Anwalt stellte dann auf Grund der vom Ober-Präsidenten
ihm zugesandten Berichte jedesmal von mehreren Monaten die Pfarr-Handlungen
zur Anklage, erst in Brilon, dann in 2. Instanz in Arnsberg. Ich verteidigte
mich jedes mal an beiden Orten selbst und erstritt Freisprechung. Endlich,
genau ein Jahr nach der Sperrung, wurde ich an einem Tage dreimal verurtheilt
vom Obertribunal, je zu einer Woche Gefängnis, welche Strafe ich dann
später in Warburg richtig verbüßt habe, während mein Bischof wegen derselben
Sache 6 Wochen im Gefängnisse zu Paderborn zu verbüßen hatte. In der Folge
habe ich noch oft vor dem Gerichtshofe in Brilon und Arnsberg erscheinen
müssen, um gegen Anklagen mich zu verteidigen, so wegen Beseitigung öffentlicher
Urkunden (der Kirchen-Bücher), wegen Beseitigung des Meßstiftungsfonds,
wegen Einmischung in Schul-Angelegenheiten und dergl. mehr. Es wurde mir
dann jedes mal mit der gerichtlichen Vorladung ein Paß der Regierung zu
Arnsberg zugestellt, die Gendarmen auf den Bahnstationen durch Circular
angewiesen, zu verhindern, daß ich unterwegs den Zug verließe, und in
Brilon und Arnsberg wurde ich dann von 2 Gendarmen in Empfang genommen,
die überall hin mir folgten, bis ich wieder abfuhr. Nach Zustellung der
3 Erkenntnisse des Obertribunals wurde ich aus den Kreisen Büren, Brilon,
Meschede und Lippstadt ausgewiesen und bei vorkommenden Bannbruch mir
die Ausweisung aus dem Reiche angedroht. Darauf wurde ich durch den Amtmann
von Brilon gewaltsam aus meiner Pfarre mit Hülfe von 3 Gendarmen entfernt,
nach Bredelar gebracht, wobei meine ganze Gemeinde bis dahin mir das Geleit
gab, Frauen und Kinder auf 13 Leiterwagen, die Männer zu Fuß. In Germete
war mir gestattet, bei verschlossenen Thüren das heil. Meßopfer darzubringen;
da aber bald darauf auch diese Gemeinde durch den Tod des Pfarrers Wiedemeyer
verwaiset wurde, ließ ich es darauf ankommen, ob ich verfolgt würde, verwaltete,
natürlich ohne kirchl. Auftrag und ohne Gehalt, die Stelle bis zum 10.
Februar 1885 - 11 Jahre lang. Am 10. Februar 1885 übernahm ich auf Weisung
des General-Vicariats die Verwaltung von Erkeln; als "Hilfsseelsorger
auf Widerruf", die damals nur mögliche Art der Anstellung. Erkeln war
seit 1879 verwaiset, aber heimlich vom Rector Huckemann aus Brakel notdürftig
verwaltet. Auf m einen Antrag wurde mir dann, nach Verzicht auf meine
Pfründe Alme, die Pfarrstelle Erkeln durch Urkunde vom 20.August 1886
des Bischofs Caspar Drobe unorisch conferiert, die Investitur erhielt
ich durch General-Vicar Berhorst.Im Vorstehenden habe ich etwas ausführlich
meine Theilnahme am Kulturkampfe dargestellt, nicht, weil es mir Vergnügen
macht, mich an alle die Bitterkeiten jener Zeit zu erinnern, sondern weil
ich sehe, daß die jüngeren Confratres von den Verfolgungen und Rücksichtslosigkeiten
jener Zeit keine Vorstellung mehr haben. "Memiss jurat"! Jene Zeiten können
leicht wiederkehren.!
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