Beschlußabschriften der Gemeindevertretung Erkeln vom 22.07.1929 bis 23.3.1944 Verhandelt: Erkeln, am 22. Juli 1929 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Backhaus 3. " Kleibrink 4. " Beine 5. " Nutt In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: I.Betr.: Ankauf des Waldgrundstückes von Erben Hecker. Vom Schreiben des Herrn Rechtsanwalts Sierp aus Brakel, sowie von der Antwort des Herrn Oberförsters König, vom 17.d.M. wurde Kenntnis genommen und lehnt die Gemeindevertretung in Anbetracht der schlechten Finanzlage der Gemeinde, den Ankauf des Waldgrundstückes ab. II. Betr.: Antrag Müller. Das Schreiben von Müller betr. Instandsetzung des Weges am Bache, wurde verlesen und muß dieser Antrag zurückgestellt werden, weil die Mittel welche für die Wege angesetzt sind bereits verbraucht sind. III. Betr.: Antr. des Josef Wittrock. Die Gemeindevertretung hat den Weg besichtigt und lehnt den Antrag ab. Falls der Antragsteller den Weg gemessen haben will kann Wittrock die Vermessung auf seine Kosten beantragen. v. g. u. Johlen, Backhaus, Rustemeyer, Kleibrink Verhandelt: Erkeln, am 29.August 1929 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen A. Gemeindevertretung. 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Backhaus 3. " Kleibrink B. Schulvorstand: Schulte Pfr. Meyer Hptl. Johlen. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung und des Schulvorstandes von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: Betr.: Trennung der organischen Verbindung zwischen Schul- und Kirchenamt. Zur Regierungsverfügung vom 17.11.28 U III D 1699 betr. Der Trennung der Organistenstelle von der Lehrerstelle lehnen auch die Vertretungen wie im Vorjahre vom 25.5.28 ab mit der gleichen Begründung. v. g. u. Gemeindevertretung: Kleibrink, Rustemeyer, Backhaus, Johlen. Schulvorstand: Schulte, Pfarrer, Meyer Verhandelt: Erkeln, am 29.August 1929 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Backhaus 3. " Kleibrink In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: Betr.: Antr. Schlüter. Die Gemeindevertretung lehnt den Antrag betr. Streichung von 104,70 M ab und beschließt in Zukunft denen die an die Gemeinde das schuldig sind den Zuschlag nicht zu erteilen. v. g. u. Johlen, Kleibrink, Rustemeyer. Verhandelt: Erkeln, am 20.September 1929 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Giefers 2. " Backhaus 3. " Kleibrink 4. " Beine 5. " Nutt In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: 1. Betr.: Hauungs- und Kulturplan 29-30. Die Pläne wurden vom Gemeindeförster erläutert und von der Gemeindevertretung genehmigt. Der Kulturplan hat eine Ausgabe von zus. 2.529 M und überläßt die Vertretung es der Forstverwaltung, so viel es geht, an der rechten Stelle zu sparen. 2. Betr.: Antr. Eilebrecht. Dem Antrag wird stattgegeben und werden Eilebrecht die Gemeindesteuern bis zum Hebetermin im November d.J. gestundet. 3. Betr.: Rechnung des Herrn Happ vom Gemeindehause. Die Gemeindevertretung nahm Kenntnis von der Rechnung des Herrn Architekten Happ, Brakel, und beauftragt den Vorsteher die 250 M (in Worten Zweihundertundfünfzig Mark) anzuweisen. v. g. u. Johlen, Kleibrink, Beine Nutt Verhandelt: Erkeln, am 4.Oktober 1929 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Kleibrink 3. " Beine 4. " Nutt In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: 1. Betr. Antr. Hagemann. Der Antr. betr. Instandsetzung des Weges wird abgelehnt, da die Mittel verbraucht und noch Anträge vorliegen, die schon genehmigt waren und noch nicht ausgeführt sind. 2. Betr.: Wasserleitung für das Gemeindehaus. Das Wasser des Zapfhahn für das Gemeindehaus, soll an den Zwischenzaun gelegt werden, die Erdarbeiten sollen von den Gemeindearbeitern gemacht werden und die Leitung wird von dem Klempnermeister Nüsse ausgeführt werden nach der Offerte pr. lfd. Meter 2,50 M 3/4 Zoll und die angesetzten Preise für die Krähne. v. g. u. Johlen, Kleibrink Verhandelt: Erkeln, am 4.November 1929 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Kleibrink 3. " Beine 4. " Nutt Schulvorstand: Meyer Hptl., Heinemann Lehr. Ewen. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung und des Schulvorstandes von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: Betr.: Dienstwohnung in der alten Schule. Vom Schreiben der Reg. Vom 12.9.29 und vom Schreiben des Herrn Bürgermeisters vom 8.11.1929 wurde Kenntnis genommen und schließt sich der Schulvorstand und die Gemeindevertretung den Schreiben des Herrn Bürgermeisters an. Wir bitten jedoch die Regierung 1/3 der Umbaukosten des alten Gebäudes und einen Ergänzungszuschuß. Die Gemeinde ist infolge des Schulneubaues in große Schulden geraten und hat dringliche Arbeiten wie Wege und Brückenbauten zurückgestellt, die sich jedoch nunmehr nicht mehr aufschieben lassen. Den Mietzins veranschlagt die unterzeichnete Vertretung für die Wohnung von Lehrer Winkler auf 300 M (250 M Friedensmiete) und die Miete für die Wohnung von Lehrerin Heinemann auf 200 M .. v. g. u. Gem.Vertr.: Johlen, Beine, Nutt, Kleibrink, Rustemeyer Schulvorstand: Meyer, Ewen, Heinemann. Verhandelt: Erkeln, am 8. November 1929 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Backhaus 3. " Kleibrink 4. " Beine 5. " Giefers 6. " Nutt In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: Betr.: Wahlzeit. Da die hiesige Gemeinde (ein Stimmbezirk) weniger als 1000 Einwohner hat, wird gemäß § 51 der Wahlordnung für die Wahlen zu den Gemeinde und Amtsvertretungen - Fassung vom 25.7.1929 und § 53 der Wahlordnung für die Wahlen zu den Provinziallandtagen und Kreistagen, Fassung vom 25.7.1929 - für die am 17. November 1929 vorzunehmenden Wahlen die Wahlzeit derart abgekürzt, daß sie um 10 Uhr beginnt und um 17 Uhr schließt. v. g. u. Johlen, Kleibrink, Rustemeyer, Beine. Verhandelt: Erkeln, am 16.Dezember 1929 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Bobbert 2. " Frischemeyer 3. " Sonst 4. " Rustemeyer 5. " Multhaupt 6. " Beine In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: Betr.: Wahl der Gemeindevertretung. Die Wahl der Gemeindevertretung wird für gültig erklärt. Einsprüche sind nicht erfolgt. Die neu gewählten Gemeindeverordneten wurden bei der heute stattgefundenen Einführung durch Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. v. g. u. Johlen, Multhaupt, Frischemeier, Bobbert, Beine. Erkeln, den 16. Dezember 1929 Anwesend. Johlen: 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Multhaupt 3. " Sonst 4. " Beine 5. " Bobbert 6. " Frischemeyer In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: Es wurde jetzt zur Wahl des Gemeindevorstehers geschritten. Die nebenstehend unter Nr. 1 - verzeichneten Mitglieder wurden als zur Wahl berechtigt festgestellt. Der Vorsitzende wies darauf hin, daß die Wahl durch zurufen erfolgen könne, falls niemand widerspreche. Widerspruch wurde nicht erhoben. Der Gemeindevertreter Frischemeyer schlug den Vorsteher Johlen als künftigen Gemeindevorsteher vor. Es erfolgte nun die Abstimmung durch Zuruf und wurde Johlen einstimmig wieder gewählt. Derselbe wurde der Versammlung als zum Gemeindevorsteher gewählt, bekannt gemacht. Um die Annahme der Wahl befragt erklärte er, da er in der Versammlung anwesend war, dieselbe annehmen wolle und unterschrieb zum Zeichen dessen. Johlen Frischemeier, Bobbert, Beine, Multhaupt Erkeln, den 16. Dezember 1929 Anwesend: 1. Gemeindevertreter Multhaupt 2. " Rustemeyer 3. " Beine 4. " Sonst 5. " Bobbert 6. " Frischemeyer In der auf heute anberaumten Sitzung der Gemeindevertretung zu der die Mitglieder wie aus der Einladung ersichtlich ist ordnungsmäßig unter Mitteilung der Tagesordnung eingeladen waren, waren die neben genannten Mitglieder anwesend. Es wurde jetzt zur Wahl des Gemeindevorstehers-Stellver-treter geschritten. Die nebenstehend unter Nr. 1 - verzeichneten Mitglieder wurden als zur Wahl berechtigt festgestellt. Der Vorsitzende wies darauf hin, daß die Wahl durch Zuruf erfolgen könne, falls niemand widerspreche. Widerspruch wurde nicht erhoben. Der Gemeindevertreter Multhaupt schlug den Gemeindeverordneten Aug. Rustemeyer als künftigen Gemeindevorsteher-Stellvertreter vor. Es erfolgte nun die Abstimmung durch Zuruf und wurde Rustemeyer einstimmig gewählt. Derselbe wurde der Versammlung als zum Gemeindevorsteher-Stellvertreter gewählt, bekannt gemacht. Um die Annahme der Wahl befragt erklärte er, da er in der Versammlung anwesend war, dieselbe annehmen zu wollen und unterschrieb zum Zeichen dessen.(keine Unterschrift) v. g. u. Bobbert, Beine, Multhaupt, Frischemeiert. Verhandelt: Erkeln, am 16. Dezember 1929 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Multhaupt 3. " Bobbert 4. " Beine 5. " Frischemeyer 6. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: Neuwahl der Schulvorstandsmitglieder. Als Mitglieder des Schulvorstandes werden gewählt: 1. August Ewen 2. Josef Mönikes Hs.Nr. 15. v. g. u. Johlen, Frischemeier, Multhaupt, Beine, Bobbert, Rustemeyer Verhandelt: Erkeln, am 16. Dezember 1929 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Multhaupt 3. " Bobbert 4. " Beine 5. " Frischemeyer 6. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: 1. Betr.:Neuwahl der Mitglieder der Gesundheitskommission. Als Mitglieder der Gesundheitskommission werden gewählt: 1. Mönikes, Josef Hs.Nr. 44 2. Wulf, Philipp Hs.Nr. 62 2. Betr.: Neuwahl der Mitglieder der Wegebeistände. Als Mitglieder der Wegebeistände werden gewählt: 1. Potthast, Friedrich Nr. 70 2. Mönikes, Josef Nr. 15. v. g. u. Johlen, Frischemeier, Multhaupt, Beine, Bobbert, Rustemeyer Verhandelt: Erkeln, am 16. Dezember 1929 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Multhaupt 3. " Bobbert 4. " Beine 5. " Frischemeyer 6. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: 1. Prozeß Frischemeyer gegen die Gemeinde Das Schreiben des Gutachters Happ, sowie das Schreiben des Gerichtes wurde verlesen. Die Vertretung einigt sich mit Frischemeyer und erhält der Kläger 175 M ( in Worten Einhunderfünfundsiebzig Mark) und kann Frischemeyer dsbz. Keine Ansprüche mehr machen. Die Kosten Prozesses über-nimmt die Gemeinde. 2. Betr.: Änderung des § 10 der Wasserleitung der Gemeinde. Der § 10 wird dahin erweitert, daß die Gemeinde die Reparaturen der Hausanschlüsse nur bis an die Anschlußschieber, wo der Absteller aber auf dem Eigentum der Hausbesitzer liegt bis an die Grenze der Gemeinde, bezahlt. Die Reparaturen und Neuanlagen müssen von dem von der Gemeinde zugelassenen Fachmann ausgeführt werden. v. g. u. Johlen, Rustemeyer, Hub.Sonst, Multhaupt, Franz Beine, Bobbert. Verhandelt: Erkeln, am 16. Dezember 1929 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Multhaupt 3. " Bobbert 4. " Beine 5. " Frischemeyer 6. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: 1. Betr.: Antr. Berghane betr. Stundung des Holzgeldes. Dem Antrag wird stattgegeben und werden dem Antragsteller die Gelder für das gekaufte Nutzholz in Höhe von 139,84 M (in Worten Einhundertneununddreißig Mark 84 Pfg.) bis zum 1. März 1930 gestundet, jedoch muß derselbe die bank-mäßigen Zinsen zahlen. 2. Betr.: Schreiben des Kriegsinvalidenheim Volmerstein vom 30.11.1929. Dem Kriegsinvalidenheim Volmerstein bewilligt die Gemeinde, wie im Vorjahre zu Weihnachten 20 M (in Worten zwanzig Mark). Dem Westfälischen Blinden-Verein e.V. werden 10 M (in Worten zehn Mark) bewilligt. v. g. u. Johlen, Rustemeyer, Beine, Bobbert, Frischemeier, Multhaupt. Verhandelt: Erkeln, am 10.Januar 1930 Die Gemeindevertretung von Erkern besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Bobbert 3. " Beine 4. " Frischemeyer In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: Die von dem Bürgermeister in Gemeinschaft mit dem Gemeindevorsteher vorrevidierte Rechnung der Gemeindekasse pro 1928 wurde der Gemeindeversammlung zur Prüfung, Feststellung und Entlastung vorgelegt. Die Gemeindevertretung erklärte, daß alle Einnahmen in der Rechnung enthalten sein und daß alle darin vorkommenden Ausgaben, wie hiermit geschehen endgültig genehmigt wurden. Die Rechnung hatte a) eine Einnahme 66.321,70 b) eine Ausgabe 70.485,77 4.164,07 und Einnahmereste 319,65 welche letztere der Amtsrentmeister beizutreiben bezw. Selbst zu vertreten hat. Der Bestand der Wertpapiere beträgt 2.477,99 Mark. Dem Amtsrentmeister wurde hierauf die Entlastung erteilt, vorbehaltlich der Erledigung der gezogenen Erinnerungen. Der Gemeindevorsteher übernahm die Rechnung nebst den Belegen zur Offenlegung für die Gemeindemitglieder während der nächsten 14 Tage. v. g. u. Beine, Frischemeier, Rustemeyer, Aug. Bobbert. Verhandelt: Erkeln, am 10.Januar 1930 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Bobbert 3. " Beine 4. " Frischemeyer In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: 1. Betr.: Antr. Eilebrecht um Stundung des Holzgeldes. Dem Antrag des Herrn Eilebrecht wird stattgegeben und werden die 93,50 M Holzgelder bis zum 1.4.1930 gestundet, doch muß der Antragsteller die bankmäßigen Zinsen zahlen. 2. Betr.: Antr. Josef Kurze um einen Bauplatz. Dieser Antrag wird dahin abgelehnt, daß der Arbeiter Josef Kurze sich von dem Landwirt August Johenning einen Bauplatz erwerben kann, denn Johenning läßt diese Woche dbz. Grundstücke zum Verkauf aussetzen. 3. Betr.: Antr. des Maurer Franz Müller, Büse u. Genossen. Der Maurer Franz Müller, J.Büse u.s.w. bitten die Gemeinde um Instandsetzung der Bache unterhalb der Kreisbrücke. Dieser Antrag wird vertagt, weil die Gelder in diesem Rechnungsjahr für Wegebauten vergriffen sind, doch will die Gemeindevertretung, wenn die Mittel es erlauben, im laufenden Jahre die Angelegenheit nochmals prüfen. 4. Betr.: Der Verkauf des Buchennutzholzes aus dem Gemeindewalde. Das in diesem Jahre gehauene Buchennutzholz wird nach dem von Herrn Oberförster König, Bad Driburg, aufgestellten Bedingungen der Firma Gebr. Böker und Menke in Dalhausen Kreis Höxter verkauft nämlich zu 30 und 19 M pr. fm. v. g. u. Johlen. Verhandelt: Erkeln, am 21. Februar 1930 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen A. Gemeindevertretung: 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Multhaupt 3. " Bobbert 4. " Beine 5. " Frischemeyer 6. " Sonst. B. Schulvorstand: Pfarrer Schulte, Hptl. Meyer, Lehr. Heinemann, Mönikes 15, Ewen. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung und des Schulvorstandes von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: Betr.: Festsetzung der Kirchenamtszulage für das vereinigte Kirchen und Schulamt in Erkeln. Das Bischöfliche Generalvikariat in Paderborn hat durch Schreiben vom 7. November 1929 Tgb.Nr.7629 und die Regierung Abt. für Kirche und Schulwesen in Minden durch Verfügung vom 10. Dezember 1929 II B.Nr.1238 die Neufestsetzung der Kirchenamtszulage angeregt. Die Einkünfte aus dem Kirchenamt betragen: 1. Zuschuß aus der Kirchenkasse für 2maliges Spielen an Sonn- und Feiertagen 200 RM 2. für Werktagshochämter 130 RM 3. für stille Messen 60 RM 4. für Begleitung bei Beerdigungen 10 RM 400 RM Wir sind mit einer Festsetzung der Kirchenamtszulage auf 402,- RM, der monatlichen Teilzahlung wegen muß die Kirchenamtszulage auf eine durch 12 teilbare Summe festgesetzt sein, sind wir einverstanden. v. g. u. Rustemeyer, Aug.Bobbert, Franz Beine, Heinr.Multhaupt, Frischemeier, Hub. Sonst Schulte, Meyer, Heinemann, Ewen, Mönikes Verhandelt: Erkeln, am 21. Februar 1930 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Multhaupt 3. " Bobbert 4. " Beine 5. " Frischemeyer 6. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: 1. Betr.: Rollholzverkauf aus dem Gemeindewalde. Vom Schreiben des Wäscheklammerfabrikbesitzers Herrn Pröpper in Brakel wurde Kenntnis genommen und beschließt die Vertretung der Firma die 110 rm Buchenrollen aus dem Brombeerbusche zu 12 M pr. rm, zu dem vom Herrn Oberförster König noch aufzustellenden Bedingungen, welche in dem Schreiben des Pröpper bereits genannt sind, zuzuschlagen. Auch ist die Gemeinde nicht abgeneigt dem Käufer in den kommenden Jahren ca. 100 rm Rollen, sowie die kleineren Stämme anzubieten. 2. Betr.: Kellerfenster der alten Schule. Die Kellerfenster der alten Schule sollen vom Tischler Wilhelm Zimmermann in Stand gemacht werden und erhält derselbe 10,30 M hierfür. v. g. u. Johlen, Rustemeyer,Multhaupt, Sonst, Bobbert, Frischemeier Verhandelt: Erkeln, am 17. März 1930 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Multhaupt 3. " Bobbert 4. " Frischemeyer 5. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: Betr.: Gemeindesteuer für das Rechnungsjahr 1930 Da die Steuerüberweisungen des Reiches und sonstige Beträge für die Aufstellung des Haushaltsungsanschlages für das Rechnungsjahr 1930 noch nicht bekannt sind, wird die Aufstellung des Haushaltsanschlages und des Steuerungsbeschlusses für das Rechnungsjahr 1930 bis zur Feststellung der notwendigen Angaben ausgesetzt. Damit die Gemeindekasse aber die notwendigen Barmittel zugeführt werden, soll bis zur Festsetzung des Haushaltsanschlages und Genehmigung des Besteuerungsbeschlusses der Steuerzuschlag des Rechnungsjahres 1929 vorl. weiter erhoben werden. Dieser Zuschlag beträgt für die staatliche Steuer vom Grundvermögen und der Gewerbesteuer 290 Prozent. 1. Betr.: Antr. des Zimmermeisters Anton Berghane. Vom Schreiben des Berghane wurde Kenntnis genommen und stundet die Vertretung dem Antragsteller das Holzgeld bis zum 1. Mai d.J. und falls dieser Betrag zu dem Termine entrichtet wird sollen Berghane die 30 M für den Schützenkamp erlassen werden. 2. Betr.: Entschädigung an den Gem.Vorsteher. Laut Vorschlag des Herrn Bürgermeister vom 17.2.30 bewilligt die Gemeindevertretung als Entschädigung an den Vorsteher vom 1.4.30 pro. Jahr 240 M und für Porto wie vorhin 20 M. v. g. u. Johlen, Rustemeyer, Multhaupt, Sonst, Bobbert, Frischemeier Verhandelt: Erkeln, am 24. März 1930 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Multhaupt 3. " Bobbert 4. " Frischemeyer 5. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: 1. Betr.: Verkauf des Fichtenbauholzes an die Bürger der Gemeinde. Das Bauholz wird nach dem Vorschlag des Gemeindeförsters, die Balken mit 27 M pro fm, die Sparren mit 20 M pro fm, die Lärche mit 70 M abgegeben und die Pfähle sollen 10 M pro rm kosten. 2. Fichtenverkauf an Büse Hembsen. Laut Schreiben vom Herrn Oberförster König erhält der Zimmermeister Büse in Hembsen 57,54 fm Bauholz überwiesen zum Preise von 24 M pro fm. 3. Betr.: Antrag Güthoff. Dem Antrag wird stattgegeben und der Betrag wird bis zum 1. August d.J. gestundet. Jedoch erwartet die Gemeindevertretung, daß der Betrag dann restlos mit Zinsen bezahlt wird. v. g. u. Johlen, Rustemeyer, Sonst, Bobbert, Multhaupt, Beine, Frischemeier. Verhandelt: Erkeln, am 7. April 1930 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Multhaupt 3. " Bobbert 4. " Beine 5. " Frischemeyer 6. " Sonst. Schulvorstand: Hptl. Meyer, Mönikes In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: Betr.: Antrag auf Gewährung eines Ergänzungszuschusses für die beiden umgebauten Lehrerdienstwohnungen im alten Schulhause. Der Schulverband Erkeln hat in den Jahren 1927 ein neues Schulhaus mit Dienstwohnung für die erste Lehrerstelle mit einem Kostenaufwand von 53.537 RM errichtet. An gesetzlichen Baubeitrag und einmaligen Ergänzungszuschuß hat der Schulverband zusammen 33.625 RM erhalten, so daß selbst aufzubringen waren 19.912 RM. Die Übernahme dieser Schuld auf die Gemeinde erwirkte eine Erhöhung der Realsteuern um 30%. Dadurch, daß der letzte Lehrer im neuen Schulhause eine Dienstwohnung bekam, wurde die von diesem bisher im alten Schulhause benutzte Dienstwohnung frei. Gemeindevertretung und Schulvorstand vertreten die Ansicht, daß im alten Schulhause keine Dienstwohnung mehr vorhanden sei, nachdem der erste Lehrer eine solche im neuen Schulhause erhalten hatte. Die Gemeinde Erkeln hat deshalb aus der bisherigen Dienstwohnung durch Umbau 2 Wohnungen hergerichtet und diese den beiden übrigen Lehrpersonen als Mietwohnungen überwiesen. Der Umbau hat der Gemeinde 1.400 RM gekostet. Wegen der Streitfrage, ob die Wohnungen als Dienstwohnungen anzusehen sind oder nicht, hat die Gemeinde z.Zt. keinen Antrag auf Gewährung eines einmaligen Ergänzungszuschusses pp. gestellt. Inzwischen ist aber entschieden worden, daß wenigstens dem zweiten Lehrer im alten Schulhause eine Dienstwohnung einzuräumen ist. Daraufhin hat die Gemeindevertretung und der Schulvorstand in entgegenkommender Weise auch die Wohnung für die Lehrerin als Dienstwohnung anerkannt. Mit Rücksicht darauf, daß die Gemeinde Erkeln durch den Schulhausneubau und dem Umbau des alten Schulhauses schwer belastet worden ist, bitten wir uns zu den Kosten des Umbaues im alten Schulhause einen einmaligen erheblichen Ergänzungszuschuß nachträglich zu bewilligen, wobei wir bemerken, daß die Nettoausgaben für Schulzwecke im Rechnungsjahr 1929 bis jetzt 4.896 RM oder 40% des Gemeindesteuerdefizits betragen. Dieses beträgt nach dem Etat 12.174 RM. v. g. u. Gemeindevertretung: Beine, Frischemeier, Multhaupt, Bobbert Sonst, Rustemeyer Schulvostand: Meyer, Mönikes. Verhandelt: Erkeln, am 7. April 1930 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Multhaupt 3. " Bobbert 4. " Beine 5. " Frischemeyer 6. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: Betr.: Dienstwohnungen. Nach der Verordnung über die Regelung der gesetzlichen Miete in Preußen vom 26. Juni 1924 -G.S.S.570- sind diejenigen Gemeinden, in denen der Zuschlag zur Gemeindevermögenssteuer mehr als 100 vom Hundert beträgt, berechtigt, den 100 von Hundert übersteigenden Betrag auf die Mieter umzulegen. Soweit die Staatl. Steuer auf die Dienstwohnungen im alten Schulhause und auf die Dienstwohnung des Gemeindeförsters entfällt, soll von dieser Berechtigung Gebrauch gemacht werden. Die Neuregelung soll ab 1.4.1930 in Kraft treten. 1. Betr.: Antr. von Buchenholz von Gebr. Böker und Menke. Dem Antrag wird stattgegeben, das Holzgeld wird bis zum 1.7.d.J. gestundet und muß lt. Vertrag verzinst werden. 2. Betr.: Antr. Frau Anton Kurtz. Die Unterzeichneten halten es für angebracht, daß die Rente von 15 M weiter bewilligt wird bis zum 1.10.30. v. g. u. Johlen, Rustemeyer, Sonst, Multhaupt, Beine, Frischemeier, Bobbert. Verhandelt: Erkeln, am 16. April 1930 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Multhaupt 3. " Bobbert 4. " Beine 5. " Frischemeyer 6. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: 1. Antr. betr. Pult. Der Antrag wird genehmigt und werden die Pflegekosten von 140,95 M bis zum 1. August d.J. gestundet jedoch muß der Antragsteller die bankmäßigen Zinsen zahlen. 2. Betr.: Rückstände der Gemeindeinnahmen. Die Gemeindevertretung nimmt Kenntnis von den rückständigen Einnahmen von zus. 14,30 M und beschließt die Niederschlagung derselben. 3. Betr.: Revidierung der ländl. Fortbildungsschule. Der Antr. wird abgelehnt, denn auch im Gemeindeetat sind keine Mittel hierfür vorgesehen. 4. Betr.: Antr. Müller und Genossen. Das Schreiben des Müller u.s.w. wurde verlesen und erkennt die Gemeindevertretung die Notwendigkeit der Instandsetzung des Baches an und beauftragt den Herrn Bürgermeister in Brakel, daß derselbe dem Kreisbauamt in Höxter den Auftrag erteilt dbz. Zeichnung und Kostenanschlag auszuarbeiten von der Kreisstraßenbrücke Erkeln-Hembsen bis Nethe. 5. Antr. der Ww. Rhein. Dem Antrag gemäß werden der Ww. Rhein die 200 M Steuern in 50 M-Raten pr. Monat gestundet, jedoch müssen die bankmäßigen Zinsen gezahlt werden. v. g. u. Johlen, Rustemeyer, Multhaupt, Beine, Bobbert, Frischemeier, Sonst. Verhandelt: Erkeln, am 1. Mai 1930 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Multhaupt 3. " Bobbert 4. " Beine 5. " Frischemeyer 6. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: 1. Betr.: Fürsorgekosten. Wir sind damit einverstanden, daß die Zahlung sämtlicher Fürsorgekosten durch die Amtskasse Brakel erfolgt. Am Schluß des Rechnungsjahres ist eine Aufstellung zu machen und mit der Gemeinde abzurechnen. Gezahlt werden nur solche Kosten, zu welchen die Gemeindevertretung bezw. Gemeindevorsteher Zustimmung erteilt haben. Die Anhörung des Gemeindevorstehers bezw. Der Gemeindevertretung zu jedem Antrage bleibt bestehen. 2. Betr.: Aufkündigung des zwischen der Gemeinde Erkeln und der Hebamme Frau Spieker abgeschlossenen Dienstvertrages . Der mit der Hebamme Frau Spieker am 27.2.1899 abgeschlossene Dienstvertrag soll aufgekündigt werden. Der Gemeindevorsteher wird beauftragt der Hebamme das Dienstverhältnis zu kündigen, dergestalt, daß es mit dem 30. Juni 1931 erlischt. Von diesem Tage hat die Hebamme keine Entschädigung mehr aus der Gemeindekasse zu erwarten. 3. Betr.: Antr. Pott. Vom Schreiben des Pott wurde Kenntnis genommen und wird dem Antrag stattgegeben. Die Erde muß bis zum 1. November d.J. entfernt sein sonst wird die Erde zu Gunsten der Gemeindekasse von der Gemeinde verkauft. v. g. u. Rustemeyer, Multhaupt, Beine, Bobbert, Frischemeier, Sonst. Verhandelt: Erkeln, am 21. Mai 1930 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Multhaupt 3. " Bobbert 4. " Frischemeyer 5. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: 1. Betr.: Antr. der Freiwilligen Feuerwehr. Die Feuerwehr erhält zur Anschaffung neuer Uniformen aus der Gemeindekasse 100 M (in Worten Einhundert Mark) jedoch muß dieselbe zumindest 30 Röcke anschaffen und nach Möglichkeit einheimische Handwerker damit beauftragt werden. 2. Betr.: Antr. Berghane. Bergahne sollen die Hälfte Zinsen, also 12,50 M erlassen werden, wenn derselbe bis zum 1.Juli d.J. den Betrag gezahlt hat. 3. Betr.: Antr. Gehlen. Die Gemeindevertretung schlägt eine einmalige Beihilfe von 50 M vor. 4. Betr.: Antr. Hagemann. Im Laufe des Sommers soll der Weg nach Möglichkeit in Stand gemacht werden. v. g. u. Johlen, Rustemeyer. Verhandelt: Erkeln, am 23. Juni 1930 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Multhaupt 3. " Bobbert 4. " Beine 5. " Frischemeyer 6. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: 1. Betr.: Rechnung für Heinrich Stolte. Heinrich Stolte geht keiner Beschäftigung nach. Derselbe bezieht aber ca. 13 M Arbeitslosenunterstützung pr. Woche und ca. Ca. 27 M Invalidengeld pr. Monat. Die Gemeindevertretung schlägt vor, daß Stolte von diesen Beträgen 60 RM (in Worten: sechzig Reichs Mark) selbst zahlen kann. 2. Betr.: Antr. Pult. Vom Schreiben des Tischlermeisters H.Pult wurde Kenntnis genommen und die Vertretung bewilligt dem Antragsteller 100 RM (in Worten: einhundert RM), wenn derselbe den Rest bis zum 1. August d.J. bei der Gemeindekasse entrichtet. v. g. u. Johlen, Rustemeyer, Sonst, Beine, Bobbert, H.Muklthaupt, Frischemeier. Verhandelt: Erkeln, am 2. Juli 1930 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Multhaupt 3. " Bobbert 4. " Beine 5. " Frischemeyer 6. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: 1. Instandsetzung der Waschstelle auf dem Schützenkampe. An Ort und Stelle erkennt die Gemeindevertretung die Instandsetzung der Waschstelle im Mühlenwasser für angebracht und beschlossen , daß bis Samstag den 5.d.M. 20 Uhr dbz. Offerten beim Gemeindevorsteher eingereicht werden sollen um mit der Gemeindevertretung den Mindestfordernden die Arbeiten zu übergeben.Ferd.Meyer erh.63,50 M. 2. Antr. des Herrn Pastor Schulte betr. Anstreicherarbeiten in der Pfarrerwohnung, Nachdem die Gemeindevertretung sich die Wohnung des Herrn Pastor angesehen hatte und die Vorratskammer, Waschküche und Abort dem Maurermeister Heinrich Multhaupt für 28 M zur Instandsetzung, wie es im Kostenanschlag vorgesehen ist, übergeben worden war, wurde der Gemeindevorsteher beauftragt, mit dem Malermeister Happe, Brakel, zu verhandeln und wenn Happe die Arbeiten für 170 M ausführen wolle, dem Betreffenden den Auftrag zu erteilen. Happe hat die Arbeiten angenommen. v. g. u. Johlen, Frischemeier, Bobbert, Rustemeyer, Multhaupt, Sonst. Verhandelt: Erkeln, am 5. August 1930 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Multhaupt 3. " Bobbert 4. " Frischemeyer 5. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: 1. Festsetzung des Haushaltungsplanes für das Rechnungsjahr 1930. Der für das Rechnungsjahr 1930 aufgestellte Haushaltungsplan wurde durchberaten und in Einnahme und Ausgabe auf 55.000 RM festgesetzt. Zur Deckung des Fehlbetrages in Höhe von 9.200 RM soll herangezogen werden: a) die staatliche Gemeindevermögensteuer mit einem Zuschlag von 207% b) die Gewerbesteuer (Steuergrundbeträge nach dem Gewerbeertrage und nach dem Gewerbekapital) mit einem Zuschlag von 207%. Die in Frage kommende Vertretung der Steuerpflichtigen (Landwirtschaftskammer) ist gehört worden. 2. Betr.: Erneuerung der Katasterkarten für die Ortslage Erkeln. Das Schreiben des Katasteramtes Brakel vom 15. Februar 1929 A. 764 wurde bekannt gegeben. Für die Erneuerung der Katasterkarten werden für einige Jahre, jedoch nicht über 3 Jahre hinaus, jährlich 100 M zu Verfügung gestellt. Ein Betrag in dieser Höhe ist jährlich im Haushaltsanschlag der Gemeinde aufzunehmen. v. g. u.: Johlen, Rustemeyer, Multhaupt, Sonst, Bobbert, Frischemeier. Verhandelt: Erkeln, am 13. August 1930 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Multhaupt 3. " Bobbert 4. " Frischemeyer 5. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: 1. Betr.: Ausbau des Baches. Mit Herrn Arch. Happ, Brakel, wurde verhandelt und erhält derselbe für die Ausführung der Zeichnung, Baugenehmigung u.s.w. 120 RM (in Worten Einhundertzwanzig RM). Für jeden weiteren Weg den Herr Happ auf Verlangen der Gemeinde nach Erkeln unternimmt, erhält derselbe 10 RM (in Worten Zehn R.Mark). 2. Antr. betr. Unterstützung von Göke, Kanand und Ortmann. Die Gemeindevertretung erkennt die Notwendigkeit der Unterstützung an und schlägt eine wöchentliche Unterstützung von 9 RM pro Woche vor mit der Bedingung, daß dieselben zwei Tage für die Gemeinde arbeiten. 3. Betr. Antr. der Ww. Kurtz. Von den Anträgen der Ww. Kurtz wurde Kenntnis genommen und erläßt die Gemeinde derselbe, daß noch rückständige Holzgeld. Betreff der Rechnung des Dr. Leineweber wird Hilfsbedürftigkeit anerkannt, zudem schlägt die Gemeinde eine einmalige Unterstützung zur Bestreitung der Hausmiete u.s.w. von 60 RM vor. v. g. u. Johlen, Bobbert, Sonst, Frischemeier, Multhaupt, Rustemeyer. Verhandelt: Erkeln, am 8. September 1930 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Multhaupt 2. " Bobbert 3. " Frischemeyer 4. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: 1. Betr.: Hauungs- und Kulturplan 1930-31. Der Gemeindeförster, welcher in der Sitzung zugegen war, erläuterte die Betriebspläne. Der Kulturplan hat eine Ausgabe von 2.319 M. Beide Pläne wurden genehmigt und der Forstverwaltung anheimgestellt, so viel es eben geht zu sparen. 2. Betr.: Antr. des Arbeiters Kleibrink. Nach dem das Schreiben des Herrn Bürgermeisters vom 3.d.M. verlesen worden war, erkennt die Vertretung eine Unterstützung von 9 M pro Woche bis zum 1. November d.J. für angebracht. 3. Betr.: Antr. der Frau Nürnberg. Die Gemeindevertretung befürwortet der Frau Nürnberg vom Wohlfahrtsamte die Miete, pro Monat 20 M, zu zahlen. Den Lebensunterhalt für die allein stehende Frau können die beiden Kinder, die in Arbeit sind wohl aufbringen. 4. Betr.: Antr. des Maurers Friedrich Potthast. Der Antragsteller soll weil es Kies zweiter Klasse gewesen ist die Hälfte, also 2 M pro cbm zahlen. 5. Betr.: Einführung der Bürgersteuer. Das Schreiben vom 14.8.d.J. wurde verlesen und wird die Einführung der Bürgersteuer vertagt. v. g. u. Johlen, Bobbert, Sonst, Frischemeier, Multhaupt, Verhandelt: Erkeln, am 25.September 1930 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Multhaupt 2. " Bobbert 3. " Beine 4. " Frischemeyer 5. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: 1. Betr.: Antr. Lücke, Behler, und Johenning. Nach Prüfung der Anträge von der Gemeindevertretung, wurden dem Arbeiter Wilhelm Lücke, August Behler und dem Maurer Johann Johenning, bis zum 1.12. d.J. eine Unterstützung von 9 M pro Woche zuerkannt. Es laufen hier vielfach Beschwerden ein, das Unterstützungsanträge schon mehrere Wochen laufen und noch nicht berücksichtigt worden sind. Die Gemeindevertretung bittet hierüber um Aufklärung. v. g. u. Johlen, Multhaupt, Beine, Sonst, Bobbert, Frischemeyer. Verhandelt: Erkeln, am 8.September 1930 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Multhaupt 3. " Bobbert 4. " Beine 5. " Frischemeyer 6. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: Betr. Des Antr. Böger und Kurtz. Die Anträge von Josef Böger und Josef Kurtz wurden von der Gemeindevertretung durchberaten und hält dieselbe eine Unterstützung von 9 RM für die Woche angebracht. v. g. u. Johlen. Verhandelt: Erkeln, am 16. Oktober 1930 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Multhaupt 3. " Bobbert 4. " Beine 5. " Frischemeyer 6. " Sonst. Schulvorstand: Hptl. Meyer, Mönikes, Ewen. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung und des Schulvorstandes von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: Betr.: Lehrervertretungskosten. Die Lehrerin Heinemann muß nach einem ärztlichen Gutachten wegen Erkrankung den Schulunterricht bis Ende Dezember d.J. aussetzen. Eine Stellvertretung halten wir nicht für notwendig, da nur 124 Schulkinder vorhanden sind. Die beiden vorhandenen Lehrkräfte können den Unterricht für die Mädchenklasse mit verrichten. Die Gewährung von Vertretungskosten lehnen wir ab, da mit Rücksicht auf die Notlage der Gemeinden jede nicht unbedingt notwendige Ausgabe, für die auch keine Deckung vorhanden ist, vermieden werden muß. v. g. u. Johlen, Rustemeyer, Beine, Multhaupt, Sonst, Bobbert, Frischemeier Schulvorstand: Meyer, Mönikes, Ewen. Verhandelt: Erkeln, am 19. Oktober 1930 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Multhaupt 3. " Bobbert 4. " Beine 5. " Frischemeyer 6. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: 1. Betr.: Antr. der Frau Ww. Kurz um eine laufende Unterstützung. Nachdem die Gemeindevertretung von dem Antrag der Ww. Kurtz Kenntnis genommen hatte, lehnt dieselbe eine laufende Unterstützung ab, denn zur Deckung der Hausmiete sind der Antragstellerin schon am 19.8.1930 "Sechzig Mark" bewilligt worden welche wahrscheinlich nicht an den Hausbesitzer abgeführt worden sind. Die Gemeindevertretung schlägt eine einmalige Beihilfe von 20 M zur Bestreitung der Landpacht vor, welche direkt an den Landbesitzer abgeführt werden soll. 2. Betr.: Antr. Lessmann. Weil Lessmann kein Eigentum besitzt wird Hilfsbedürftigkeit anerkannt und wird eine wöchentliche Unterstützung von 9 M in Vorschlag gebracht. Die Schwiegermutter führt mit dem Antragsteller einen gemeinsamen Haushalt. v. g. u. Johlen, Rustemeyer, Multhaupt, Bobbert, Beine, Frischemeier. Verhandelt: Erkeln, am 28. Oktober 1930 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Multhaupt 3. " Bobbert 4. " Beine 5. " Frischemeyer In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: 1. Antrag der Ww. Kurtz. Der Antrag wurde von der Gemeindevertretung noch mal eingehend geprüft, mußte aber aus folgenden Gründen abgelehnt werden. Die Ww. Kurtz hat kürzlich ein fettes Schwein verkauft und erhält z.Z. vom Ziegenzuchtverein eine nennenswerte Einnahme. Die einmalige Unterstützung von 20 RM zur Bestreitung der Landpacht bleibt bestehen. Die Ww. Kruse, welche bisher 30 RM Wohlfahrtsunterstützung pro Monat bezog, soll von nun ab, statt 30 RM, 20 RM erhalten, da dieselbe eine Witwenrente von 17 M erhält. 2, Betr. Hauerlöhne. Die Hauerlöhne werden nach den Richtsätzen des Gemeindeförsters festgesetzt und danach erhalten die Arbeiter pro fm Stämme 1,25 M pro rm Nutzscheit (Rollen) 1,15 M. Scheit und Knüppel pro rm 1,05 M. Im Übrigen die angegebenen Preise. Die Gemeindevertretung wünscht, daß die beiden Holzhauer Franz Göke und Karl Hoppe beim Holzhauen eingestellt werden in Anbetracht der zahlreichen Familien. An Kulturlöhnen soll den Holzhauern 0,50 M p. Stunde, den Invaliden 20% weniger gezahlt werden. Den Jugendlichen sollen die Löhne um 20% gesenkt werden. Zu den Kulturarbeiten sollen nach Möglichkeit die Holzhauer herangezogen werden. Antrag Lessmann u.s.w. Die Arbeiten an der Bache sollen von den Wohlfahrtsunterstützungsempfängern ausgeführt werden. Der Maurermeister Heinrich Multhaupt ist beauftragt, die Ausführung und Aufsicht zu übernehmen und hat dafür zu sorgen, daß die Leute sich befleißigen und nach der Zeichnung die Arbeiten ausführen. Als Entschädigung erhält Multhaupt 0,70 M p. Stunde, muß jedoch Geräte u. dgl. Stellen. Die Maurer und Arbeiter erhalten 0,50 M p.St. Kranken und Invalidengeld, sowie Erwerbslosenfürsorge werden nach den gesetzlichen Vorschriften behandelt. v. g. u. Johlen, Rustemeyer, Beine, Bobbert, Frischemeier, Multhaupt. Verhandelt: Erkeln, am 17. Dezember 1930 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Multhaupt 3. " Bobbert 4. " Beine 5. " Frischemeyer 6. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: 1. Betr.: Antrag der Holzhauer. Die Hauer erhalten für Scheit und Knüppel pr. rm 0,10 M und auch für Knüppel pr. rm 0,10 M mehr. Also für Scheit und Knüppel 1,15 M und für Knüppel 1,05 M. 2. Betr.: Antr. Hakesberg Steuerstundung. Dem Antrag wird stattgegeben und werden Hakesberg die Steuern bis zum 1. Februar 1931 bei bankmäßiger Verzinsung gestundet. 3. Antr. der Frau Nürnberg. Eine laufende Unterstützung lehnt die Gemeindevertretung ab, weil die beiden Kinder die Mutter ernähren können. Die Frau Nürnberg erhält von der Gemeinde für das Reinigen der Straßen und den Platz um die Kirche (Kirchhof) jeden Samstag ein Brot. Einen dbz. Schein wird vom Gemeindevorsteher ausgestellt und kann das Brot von den Bäckern der Gemeinde abgeholt werden. Die Arbeiten müssen nach der Anweisung des Polizeidiener Sievers ausgeführt werden und erhält Frau Nürnberg nach getaner Arbeit den Brotschein von Sievers ausgehändigt. 4. Antr. Kleibrink betr. Streichung des Holzgeldes. Der Antrag wird vertagt. 5. Betr.: Auszahlung des Jagd und Fischgeldes. Die Gemeindevertretung stellt den Antrag, daß das Jagd und Fischgeld ausgezahlt wird. v. g. u. Johlen, Rustemeyer, Beine, Sonst, Bobbert, Frischemeier, Multhaupt. Verhandelt: Erkeln, am 21. November 1930 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Bürgermeisters Dicke Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Multhaupt 3. " Beine 4. " Frischemeyer Schulvorstand: Pf. Schulte, Hptl. Meyer, Mönikes, Ewen, Johlen In der heutigen gemeinsamen Sitzung der Gemeindevertretung und des Schulvorstandes von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: Einwilligung in eine Mitbewilligung eines Weges. Der Ackerwirt Johann Giefers Nr. 99 und der Maurer Franz Güthoff Nr. 98 haben an den Schulverband Erkeln im Jahre 1913 zum Zwecke der Anlage eines Weges zu dem neu zu errichtenden Schulgebäude einige Meter von ihren Hausgärten abgetreten unter der Bedingung, daß ihm die Mitbenutzung des Weges, der damals als "öffentlicher" Weg ausgewiesen werden sollte zugestanden wurde. Nach dem aber das alte Bauprojekt für die Schule fallen gelassen und die Schule in der Nähe der Kirche errichtet ist, ist die Zufahrt angelegt auf dem alten dem Schulverband gehörigen Parzellen Flur 49 Nr. 407/107 bezw. 655/0.197 und dann von Giefers und Güthoff an den Schulverband abgetretenen Parzellen Flur 49 N r.906/94 und 907/92. Auf Antrag von Giefers und Güthoff sind wir damit einverstanden, daß für Genannte das Recht zum Befahren des Weges im Grundbuch eingetragen wird und bitten die Aufsichtsbehörde die Eintragung im Grundbuch zu genehmigen und zwar für Giefers in einer Länge von 26 m und für Güthoff in einer Länge 46 m. Die Kosten der Eintragung sind von dem Antragsteller zu tragen. Nachstehende Abmachung soll nur gelten, wenn Giefers für den Schulverband das Recht auf seine Besitzung eintragen läßt, südlich des Grenzsteines nur einen Meter befahren zu dürfen. v. g u. Folgen die Unterschriften. Johlen. Verhandelt: Erkeln, am 2. Dezember 1930 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Multhaupt 3. " Bobbert 4. " Beine 5. " Frischemeyer 6. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: 1. Betr.: Antr. des Herrn Schulrat Ries. Die Gemeindevertretung nahm Kenntnis vom Schreiben des Herrn Bürgermeisters vom 21. November d.J. und bewilligt dem Herrn Schulrat für Reisekosten zum Besuch der Fortbildungsschule für die beiden Schuljahre 1929-30 und 1930-31 pro Jahr 15 M (in Worten fünfzehn R.Mark) 2. Betr.: Antrag des Invaliden Georg Kanand. Der Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung, daß viele Arbeitslose noch ein bedeutend geringeres Einkommen, wie Kanand haben. 3. Betr.: Antr. Müller u. Genossen. Die Gemeinde wird die Arbeiten dem Antrag betr. Ausführen und muß jedoch dann, weil die Mittel nicht ausreichen das weitere Bauen einstellen. v. g. u. Johlen, Rustemeyer, Beine, Sonst, Bobbert, Frischemeier. Verhandelt: Erkeln, am 15. Dezember 1930 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen (keine Namen eingetragen) In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: Betr.: Überweisung der Verkehrszeichen an den Wegeunterhaltungspflichtigen. Nach § 2 Abs. 3 des Polizeikostengesetzes vom 2. August 29 (G.S.S.162) sind die Verkehrszeichen (Wegweiser, Gefahrentafeln, polizeiliche Gebots- und Verbotstafeln u.s.w.) an den Wegeunterhaltungspflichtigen soweit diese Einrichtungen nicht schon bisher in seinem Eigentum standen unentgeltlich zu überlassen. Dafür liegt den Wegeunterhaltungspflichtigen in Zukunft aber auch die Unterhaltung der Einrichtungen ob. Im hiesigen Gemeindebezirk befinden sich auf Kreisstraßengebiet je eine Ortstafel am Süd- und Nordeingang des Dorfes. Diese Verkehrszeichen, die von der Gemeinde angeschafft sind, treten wir hiermit unentgeltlich an den Kreis Höxter ab, der sie von jetzt ab auch zu unterhalten hat. v. g. u. Rustemeyer, Beine, Sonst, Bobbert, Frischemeier. Verhandelt: Erkeln, am 15. Dezember 1930 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Multhaupt 3. " Bobbert 4. " Beine 5. " Frischemeyer 6. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: 1. Betr.: Buchenholzverkauf. Die Unterzeichneten nahmen Kenntnis vom Schreiben des Herrn Oberförster König an die Firma Gebr. Böker und Menke in Dalhausen Kreis Höxter und erteilte der Firma den Zuschlag für 23 RM (in Worten Dreiundzwanzig R.Mark) lt. Schreiben vom 9.d.M. 2. Betr.: Schreiben des Blindenvereins. Dem Blindenverein Dortmund sollen, wie im Vorjahre 10 R.Mark überwiesen werden. 3. Betr.: Antr. Gehlen um Wochenhilfe. Die Gemeindevertretung vertagt den Antrag und bittet das Amt um Auskunft, wie hoch die Bezüge der Wochenhilfe und Stillgeld sind, damit dann dbz. beschlossen werden kann. 4. Betr.: Antr. der Ww. Kruse. Die Gemeindevertretung befürwortet den Antrag in sofern, daß die Antragstellerin das Holzgeld, was noch zu zahlen ist zus. 34 RM vom Wohlfahrtsamt übernommen werde. Eine höhere laufende Unterstützung wird abgelehnt. 5. Betr.: Antr. Güthoff. Das Holzgeld wird bis zum 1.4.31 dem Antrage gemäß gestundet, jedoch muß Güthoff vom 1.1.31 pr. Monat 5 RM abzahlen. 6. Betr.: Antr. Kleibrink um Holzgeldstundung. Dem z.Z. im Walde beschäftigten Holzhauer, wird das Holzgeld bis zum 1.4.1931 gestundet. 7. Betr.: Zahlung des Holzgelde. Die Vertretung nahm Kenntnis von den noch rückständigen Holzgeldern und beschließt, daß durch Schellenschlag bekannt gemacht werden soll, bis zum 1, Januar 1931 die Be träge zu zahlen, nach diesem Termin soll zwangsweise Beitreibung erfolgen. v. d. u. H. Multhaupt, Hubert Sonst, Aug. Bobbert, Jos. Frischemeier, Beine, Rustemeyer, Johlen. Verhandelt: Erkeln, am 25. Dezember 1930 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn .Multhaupt 2. " Bobbert 3. " Frischemeyer 4. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: 1. Betr.: Antr. Lessmann. Der Beschluß der Gemeindevertretung 19.11.30 wo Lessmann 9 RM pr. Woche zuerkannt worden sind soll aufrecht erhalten werden. 2. Betr.: Antr. Josef Kanand. Der Techniker Anton Kanand weilt z.Z. zu Hause. Eine Hilfsbedürftigkeit des Josef Kanand wird anerkannt und wird eine Unterstützung von 6 RM pro Woche in Vorschlag gebracht. 3. Betr.: Antr. Ww. Kurtz. Der Ww. Anton Kurtz sind vom 1. Dezember 30 bis zum 31. März 31 pr. Monat 10 RM bewilligt worden. v. g. u. Johlen. Heinrich Multhaupt, Frischemeier, Bobbert, Sonst. Verhandelt: Erkeln, am 5.Januar 1931 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Multhaupt 3. " Bobbert 4. " Beine 5. " Frischemeyer 6. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: 1. Betr. Antrag Josef Kurtz. Der Antrag kann aus folgenden Gründen nicht anerkannt werden. Der älteste Sohn steht im Dienste, der zweite Sohn bezieht Arbeitslosenunterstützung und der Vater erhält Invalidenrente, zudem ist eine erwachsene Tochter zu Hause. 2. Betr.: Antr. R. Nürnberg. Der Antragsteller erhält vom Wohlfahrtsamt pro Monat 20 R.Mark für Miete, welche an die Gemeindekasse abzuführen sind. Zudem erhält N. pro Monat 16 RM Wohlfahrtsrente und pro Monat ein Brot für reinigen des Kirchplatzes. Die älteste Tochter bekommt an Arbeitslosenunterstützung und Nebenverdienst ca. 40 R.Mark pro Monat. 3. Betr.: Antr. August Behler. Werden pro Monat 24 R.Mark bis zum 1.4.31 zuerkannt. 4. Betr.: Antr. der Ww. Markus. Die Vertretung schlägt vor, der Ww.Markus 25 RM. Zu bewilligen und von dem Wohlfahrtsamte pro Monat 5 RM abzuhalten bis die letzten 20 R.Mark entrichtet sind. Zudem ist dem Vormund der Erben Roßbach (Landwirt Bernhard Sievers Hs.Nr. 7) zur Pflicht zu machen, daß die Markus jeden Monat die Miete bezahlt. 6. Antr. Johann Löneke, Joh. Lessmann und Josef Göke betr. Stundung des Holzgeldes. Den Genannten wird das Holzgeld bis zum 1.4. d.J. mit bankmäßiger Verzinsung gestundet. 7. Betr.: Antr. Josef Rampe Holzgeldstundung. Da Rampe eine große Familie zu ernähren hat, wird demselben das Holzgeld bis zum 1. März d.J. gestundet. 8. Betr.: Aufhebung aller laufenden Wohlfahrtsunterstützungen. Sämtliche Wohlfahrtsunterstützungen sollen am 1.4 1931 ablaufen und müssen dann dbz. neue Anträge gestellt werden. v. g. u. H. Multhaupt, Frischemeier, Rustemeyer, Beine, Bobbert, Sonst. Verhandelt: Erkeln, am 20. Januar 1931 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Multhaupt 2. " Bobbert 3. " Beine 4. " Frischemeyer 5. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: 1. Betr.: Antr. Vinzenz Gehlen. Vom Schreiben des Kreiswohlfahrtsamtes vom 31.12.30 wurde Kenntnis genommen und schlägt die Vertretung vor, Gehlen 32 RM. Entbindungskosten zukommen zu lassen und diesen Betrag der Hebamme Spieker auszuzahlen. 2. Betr.: Antr. Löneke. Die Hilfsbedürftigkeit des Schneidermeister Löneke wird anerkannt und wird in Vorschlag gebracht der Familie für Januar 13 M als Rest des Holzgeldes, welches die Gemeindekasse abhält. Zudem für den Monat Februar und März pro Monat 10 RM. 3. Betr.: Antr. Franz Göke 105. Da der Maurer Franz Göke sich in einer Notlage befindet werden demselben 36 RM pro Monat zuerkannt. 4. Betr.: Antr. Nürnberg und Franz Multhaupt Holzgeldstundung. Den Antragstellern wird das Holzgeld bis zum 1.4. d.J. gestundet. v. g. u. Johlen, Multhaupt, Sonst, Frischemeier, Beine Verhandelt: Erkeln, am 28. Januar 1931 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Multhaupt 3. " Beine 4. " Frischemeyer 5. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: 1. Betr.: Antr. Heinrich Kleibrink. Dem Arbeiter Heinrich Kleibrink wird eine laufende Wohlfahrtsunterstüzung von 9 RM. Pro Woche zuerkannt. Zudem soll die Rente gezahlt werden für 2 Wochen als Kleibrink in der Weihnachtszeit nicht im Gemeindewalde gearbeitet hat. 2. Betr.: Antr. Güntermann. Der Maurer Josef Güntermann hat im Jahre 1929 für Krankenhauskosten schon 45 RM erhalten. Zudem hegt die Gemeindevertretung Zweifel, daß Güntermann den Antrag nicht selbst geschrieben, nicht einmal unterschrieben hat und wird der Antrag dieserhalb abgelehnt. v. g. u. Johlen, Multhaupt, Beine, Sonst, Frischemeier. Verhandelt: Erkeln, am 21. Februar 1931 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Multhaupt 2. " Beine 3. " Frischemeyer 4. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: 1. Betr.: Brückenbau und Lattenzaun des Baches. Drei Offerten waren am 4. d.M. 19 Uhr beim Gemeindevorsteher eingereicht und wurden dieselben in der Sitzung der Gemeindevertretung geöffnet. Es hatten eingereicht Vinzenz Gehlen 99,50 und 30 M zus. 129,50. Anton Berghane 124,60 MM ohne die Erdarbeiten oberhalb der Brücke, zudem hatte Josef Frischemeyer eingereicht mit 107,30 M. Die Arbeiten wurden dem Mindestfordernden Josef Frischemeyer mit 107,30 M zugeschlagen und erkennt derselbe die Bedingungen an. 2. Betr.: Antr. Lessmann. Der Arbeiter Johann Lessmann erhält 18 RM für ein Paar Schuhe, muß aber außer seinen Pflichttagen 6 cbm Steine klopfen am Gemeindewege nach Hampenhausen. 3. Betr.: Antr. Kleibrink. Die Hilfsbedürftigkeit des Antragstellers wurde anerkannt und wird dem Wohlfahrtsamte vorgeschlagen die beiden Rechnungen des Arbeiters Heinrich Kleibrink zu bezahlen. 4. Betr.: Antr. Wulf. Dem Zigarrenmacher Fritz Wulf wird das Holzgeld bei bankmäßiger Verzinsung bis zum 1.4.31 gestundet. v. g. u. Johlen, Frischemeier, Sonst, Multhaupt, Beine. Verhandelt: Erkeln, am 5.. Februar 1931 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Multhaupt 2. " Beine 3. " Frischemeyer 4. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: Die von dem Bürgermeister in Gemeinschaft mit dem Gemeindevorsteher vorrevidierte Rechnung der Gemeindekasse pro 1929 wurde der Gemeindeversammlung zur Prüfung, Feststellung und Entlastung vorgelegt. Die Gemeindevertretung erklärte, daß alle Einnahmen in der Rechnung enthalten seien und daß alle darin vorkommenden Ausgaben, wie hiermit geschehen, endgültig genehmigt wurden.. Die Rechnung hatte a) eine Einnahme von 59.897,05 b) eine Ausgabe von 61.151,25 mithin Vorschuß 1.254,20 und Einnahmereste 828,10 welche letztere der Amtsrentmeister beizutreiben bzw. Selbst zu vertreten hat. Der Bestand der Wertpapiere beträgt 898,17 RM. Dem Amtsrentmeister wurde hierauf die Entlastung erteilt, vorbehaltlich der Erledigung der gezogenen Erinnerungen. Der Gemeindevorsteher übernahm die Rechnungen nebst den Belägen zur Offenlegung für die Gemeindemitglieder während den nächsten 14 Tagen. v. g. u. Johlen, Frischemeier, Sonst, Multhaupt, Beine. Verhandelt: Erkeln, am 13.. Februar 1931 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Multhaupt 3. " Bobbert 4. " Beine 5. " Frischemeyer 6. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: Betr. Sportplatz. Die Gemeindevertretung stellt es dem Sportverein anheim, sich betreff des Platzes mit dem Besitzer dbz. Grundstücke in Verbindung zu setzen und ist die Gemeinde nicht abgeneigt einen Zuschuß zu den Kosten, welche dem Verein entstehen sollen zu bewilligen. v. g. u. Multhaupt, Beine, Rustemeyer, Sonst, Bobbert, Frischemeier. Verhandelt: Erkeln, am 13. Februar 1931 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Multhaupt 3. " Bobbert 4. " Beine 5. " Frischemeyer 6. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: 1. Betr.: Antr. Johann Johenning. Die Hilfsbedürftigkeit des Maurer Johann Johenning wird anerkannt und eine monatliche Rente von 36 RM zugedacht. 2. Betr.: Antr. Kurtz. Es wird in Vorschlag gebracht der Ww. Kurtz vom Wohlfahrtsamt für Holzgeld 32,50 RM zukommen zu lassen. Die Rente läuft bis zum 31. März d.J. und kann im Laufe der Zeit dbz. verhandelt werden. v. g. u. Johlen, Beine, Rustemeyer, Sonst, Bobbert, Frischemeier. Verhandelt: Erkeln, am 1. März 1931 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Multhaupt 3. " Frischemeyer In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: 1. Betr.: Antr. der Erkeler Deutschen Jugendkraft um Beihilfe für eine Sportwiese. In gemeinsamer Sitzung mit dem Vorstand des hiesigen Sportvereins einigten sich die Anwesenden, daß der Landwirt Johlen für seine Weiden als Sportplatz vom 1.3. d.J. bis zum 28.2.1932 als Entschädigung 150 RM erhalte. Die Gemeindevertretung beschl. Dem Verpächter 100 RM aus der Gemeindekasse am 1.10. d.J. auszuzahlen, welche im Etat zu vermerken sind, den Rest will der Verein aufbringen 25 RM am 1.4.d.J. 25 RM am 1.10.d.J. 2. Betr.: Antr. Hakesberg um Steuerstundung. Hakesberg werden die Steuer im Betrage von 223,96 bei bankmäßiger Verzinsung bis zum 1. Mai d.J. gestundet. 3. Antr. des Maurers Josef Rampe. Der Antragsteller erhält eine Wohlfahrtsunterstützung bewilligt von monatlich 36 RM. Im Falle, daß Rampe Arbeitslosenunterstützung beziehen sollte müssen die bezogenen Gelder an die Gemeindekasse wieder zurückgezahlt werden. v. g. u. Johlen, Rustemeyer, Frischemeier. Verhandelt: Erkeln, am 13. März 1931 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Bobbert 3. " Beine 4. " Frischemeyer 5. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: 1. Betr.: Antr. Kukuk um Wohlfahrtsunterstützung. Den Antrag des Schneidergesellen Ferdinand Kukuk um eine laufende Wohlfahrtsunterstützung lehnt die Gemeindevertretung ab. 2. Antr. Ww. Anton Kurtz um weitere Wohlfahrtsunterstützung. Ww, Kurtz erhält die Wohlfahrtsunterstützung von 10 RM weiter bewilligt bis zum 30. Juni d.J. Sollte jedoch die Miete nicht bezahlt werden wäre dieser Betrag hierzu zu verwenden . 3. Antr. Scheideberg. Dem Metzgermeister Ludwig Scheideberg soll seines Antrages gemäß, die Hälfte am 1. Mai d.J. und der Rest bis zum 1. Juni entrichten, jedoch ist der Betrag bankmäßig zu verzinsen. v. g. u. Johlen, Frischemeier, Rustemeyer, Sonst, Bobbert. Verhandelt: Erkeln, am 30. März 1931 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Bobbert 3. " Beine 4. " Frischemeyer 5. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: 1. Betr.: Antr. Zimmermann um Wohlfahrtsrente. Dem Maurer Xaver Zimmermann wird auch eine Wohlfahrtsrente von 36 RM zuerkannt. 2. Betr.: Anträge um Weiterstundung des Holzgeldes. Dem Maurer Josef Rampe, Arbeiter Joh. Lessmann und dem Zimmermann Vinzenz Gehlen, Fr. Göke wird das Holzgeld bis zum 1. Mai d.J. gestundet und wird den Antragstellern anheim gestellt beim Kreiswohlfahrtsamte um eine Beihilfe einzureichen. 3. Betr.: Antr. Löneke. Dem Schneidermeister Löneke wird eine Rente, wie bisher, von 10 M pro Monat bis zum 30. Juni bewilligt. v. g. u. Rustemeyer, Beine, Sonst, Bobbert, Frischemeier. Verhandelt: Erkeln, am 7. April 1931 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Multhaupt 3. " Bobbert 4. " Beine 5. " Frischemeyer 6. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: Betr. Gemeindesteuer für das Rechnungsjahr 1931. Da die Steuerüberweisungen des Reiches und sonstige Beträge für die Aufstellung des Haushaltsungsanschlages für das Rechnungsjahr 1931 noch nicht bekannt sind, wird die Aufstellung des Haushaltungsanschlages und des Besteuerungsbeschlusses für das Rechnungsjahr 1931 bis zur Feststellung der notwendigen Angaben ausgesetzt. Damit die Gemeindekasse aber die notwendigen Barmittel zugeführt werden können, soll bis zur Feststellung des Haushaltsanschlages und Genehmigung des Besteuerungsbeschlusses der Steuerzuschlag des Rechnungsjahres 1930 vorläufig weiter erhoben werden. Dieser Zuschlag beträgt für die staatl. Steuer vom Grundvermögen und Gewerbesteuer 207%. v. g. u. Johlen, Rustemeyer, Beine, Sonst, Bobbert. Verhandelt: Erkeln, am 21. April 1931 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Multhaupt 3. " Bobbert 4. " Beine 5. " Frischemeyer 6. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: Betr. Sperrung des sgt. Hampenhäuserbergweges. Auswärtige Holzfuhrwerke benutzen schon seit längerer Zeit zur Abfuhr von Nutzholz aus Waldungen außerhalb des Gemeindebezirks Erkeln mit schwer beladenen Wagen den vorbezeichneten Gemeindeweg, trotzdem hierfür eine ausgebaute und schausssierte Straße zur Verfügung steht. Durch die schweren Holzfuhrwerke wird der vorbezeichnete Gemeindeweg in jedem Jahr schwer beschädigt. Die Gemeinde hat jedes mal erhebliche Instandsetzungskosten zu tragen. Der Unternehmer weigert sich zu den Wiederherstellungskosten einen angemessenen Beitrag zu zahlen. Wir sind deshalb der sgt. Hampenhäuserweg vom Abzweig der Kreisstraße Erkeln/Tietelsen bis zur Einmündung auf die Kreisstraße Erkeln/Rheder für den Durchgangsverkehr mit Holzfuhren gesperrt wird und beantragen Erlaß einer entsprechenden Polizeiverwaltung. v. g. u. Folgen die Unterschriften Johlen, Sonst, Rustemeyer, Beine, Multhaupt, Frischemeier, Bobbert. Verhandelt: Erkeln, am 21. April 1931 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Multhaupt 3. " Bobbert 4. " Beine 5. " Frischemeyer 6. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: 1. Betr. Der laufenden Wohlfahrtsrenten. Die bisherigen laufenden Wohlfahrtsrenten werden weiter bewilligt mit Ausnahme der Rente des Invaliden Johannes Meyer Hs. 47. Die Rente soll vom 1. Mai bis zum 1.8. d.J. pr. Monat 10 RM betragen, denn alle Kinder können sich selbst unterhalten auch ist der jüngste Sohn Schneider und arbeitet zu Hause, so daß derselbe auch für den Unterhalt der Eltern beisteuern kann. Meyer soll sich bis zum 1.8.d.J. über seine Vermögensverhältnisse äußern. 2. Antr. Kühlewind betr. Wohlfahrtsunterstützung. Die uneheliche Mutter des Kindes Walter Kühlewind ist in Stellung und kann somit zur Ernährung des Kindes beitragen.. Der Sohn Johannes Kühlewind ist am 1.4. d.J. aus der Schule entlassen und bei dem Gutsb. Karl Menne, Nethefeld in Stellung. 3. Antr. Multhaupt u. Güthoff um Stundung des Holzgeldes. Das Holzgeld soll, bei bankmäßiger Verzinsung, bis zum 1. Juni d.J. gestundet werden. 4. Betr.: Antr. der Ww. Rhein um Steuerstundung. Der Ww. Rhein sollen die Steuern bis zum 1.Juni d.J. gestundet werden, wenn die Zinsen gezahlt werden wie die Gemeinde die Beträge bei der Kreiskasse verzinsen muß. Die Raten von 100 RM müssen inne gehalten werden, auch bleibt die Pfändung bestehen. 5. Antr. der Ww. Kurtz und Josef Kurtz um Bauplätze. Die Gemeinde hat im vorigen Jahre dem Arbeiter Kurtz einen Bauplatz von der Kirchengemeinde in Vorschlag gebracht. Diese Plätze sind bis jetzt noch nicht bebaut und verweist die Vertretung auf diese Grundstücke. v. g. u. Beine, Rustemeyer, Sonst, Multhaupt, Frischemeier, Bobbert Verhandelt: Erkeln, am 1. Mai 1931 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Multhaupt 3. " Bobbert 4. " Beine 5. " Frischemeyer 6. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: 1 Antr. Büse. Dem Arbeiter Josef Büse wird eine monatliche Rente von 36 RM zuerkannt. 2. Antr. Wulf. Der Maurer Franz Wulf ist Hausschlachter, auch ist der Schwiegersohn Kukuk in Arbeit und wohl in der Lage, Wulf zu unterhalten. 3. Antr. Berghane. Dem Zimmermeister Anton Berghane werden die 30 RM für den Schützenkamp aus dem Jahre 29 erlassen, wenn die anderen Beträge in nächster Zeit gezahlt werden. 4. Antr. Kleibrink. Die Übernahme des Holzgeldes wird befürwortet, weil der Arbeiter Heinrich Kleibrink nicht in der Lage ist die Beträge zu zahlen. 5. Antr. Göke und Lüke. Der Antrag betr. Steine klopfen für die Gemeinde wird vertagt, weil der Etat noch nicht festgesetzt worden ist und diese Gelder erst noch bewilligt werden müssen. 6. Antr. Ww. Meyer. Der Antrag der Ww. Meyer betreff Erteilung einer Schankkonzession von Trinkbranntwein wird von der Vertretung befürwortet. v. g. u. Johlen, Rustemeyer, Sonst, Bobbert, Frischemeier Verhandelt: Erkeln, am 19. Mai 1931 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Bobbert 3. " Frischemeyer 4. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: 1. Betr. Antrag Behler um Erhöhung der Wohlfahrtsunterstützung. Den Antrag lehnt die Gemeindevertretung ab, denn Behler ist unverheiratet und ist mit seiner Schwester allein. 2. Antr. Nürnberger. Auch dieser Antrag kann nicht berücksichtigt werden, denn die beiden erwachsenen Kinder können die Eltern unterstützen. 3. Antr. Kurtz um einen Bauplatz. Die Gemeinde behält nach der Westseite des Gemeindehauses in welchem z.Z. Nürnberger wohnt, 6 bis 8 m für einen Umbau. Der Preis pro qm wird auf 0,85 RM und muß der Antr. die Vermessung und Auflassungskosten zahlen. Auch die Licht und Wasserleitung muß der Bauherr übernehmen. 4. Betr. Antr. Müller usw. Auch die Kriesenunterstützungsempfänger müssen von neuen 2 Tage in der Woche arbeiten, zudem sind keine Mittel zum Ausbau des Baches vorhanden. v. g. u. Johlen, Sonst, Bobbert, Frischemeier, Rustemeyer. Verhandelt: Erkeln, am 10. Juni 1931 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Multhaupt 3. " Bobbert 4. " Beine 5. " Frischemeyer 6. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: 1. Betr. Festsetzung des Haushaltungsplanes für das Rechnungsjahr 1932. Der für das Rechnungsjahr 1931 aufgestellte Haushaltungsplan wurde durchberaten und in Einnahme und Ausgabe auf 46.100 RM festgesetzt. Zur Deckung des Fehlbetrages in Höhe von 9.296 RM soll herangezogen werden. a) die staatliche Grundvermögensteuer von unbebauten Grundbesitz mit einem Zuschlag von 207% b) die staatliche Grundvermögensteuer vom bebauten Grundbesitz mit einem Zuschlag von 207% c) die Gewerbesteuer (Gewerbesteuergrundbeträge nach dem Gewerbesteuerertrage und nach dem Gewerbekapital) mit einem Zuschlag von 207%. Die in Frage kommende Vertretung der Steuerpflichtigen (Landwirtschaftskammer) ist gehört worden. 2. Die Einführung der Bürgersteuer nach dem einfachen Landessatz wird beschlossen. Gegen die Bürgersteuer stimmen: Frischemeier, Bobbert, Sonst und Multhaupt, Beine. v. g. u. Johlen, Beine, Multhaupt, Sonst,Bobbert, Frischemeier. Verhandelt: Erkeln, am 10. Juni 1931 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Multhaupt 3. " Bobbert 4. " Beine 5. " Frischemeyer 6. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: 1. Antr. Sake betr. Steuerstundung. Die Gemeindesteuern des Landwirts Johann Sake, werden demselben bis zum 1.Juni d.J. bei bankmäßiger Verzinsung gestundet. 2. Antr. Göke. Vom Schreiben des Maurers Josef Göke wurde Kenntnis genommen und beantragt die Vertretung, das Göke sich vom Kreisarzt untersuchen lasse. v. g. u. Johlen, Rustemeyer, Multhaupt, Frischemeier, Bobbert, Sonst. Verhandelt: Erkeln, am 22. Juni 1931 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Multhaupt 3. " Bobbert 4. " Frischemeyer 5. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: 1. Betr. Nähmaschine für die Mädchenschule. Die Singernähmaschinenfabrik hat vor wenigen Wochen in der Mädchenschule probeweise eine Nähmaschine aufgestellt und bietet diese Der Gemeinde zum Kauf für 100 RM an. Die Vertretung lehnt den Kauf ab, weil es die Wirtschaftslage nicht erlaubt. Die Firma hat Kenntnis von der Ablehnung erhalten. 2. Betr. Antr. Güntermann u.s.w. Auch dieser Antrag wird abgelehnt, so daß der Weg ausgebaut werden soll, wie derselbe vorgesehen war. Das Wasser soll jedoch an den Hampenhäuserbergswege weiter geführt werden und werden die Antragsteller keinen Schaden an den Grundstücken haben. 3. Betr. Antr. Köneke. Der Antrag wird vertagt, denn der Maschinenführer Köneke ist seit einigen Tagen bei der alten Firma wieder in Arbeit. 4. Betr. Antr. Stolte. Der Gemeindearbeiter Moritz Stolte kann in diesem Jahre in der Gemeinde nicht arbeiten. Es wird vorgeschlagen, daß derselbe eine Wohlfahrtsrente von 36 RM pro Monat erhält. 5. Betr. Antr. Lessmann und Lüke. Den Antragstellern soll eine einmalige Beihilfe von 20 RM in Vorschlag gebracht werden u. wird hierfür drei Tage in der Gemeinde gearbeitet werden müssen. v. g. u. Johlen Verhandelt: Erkeln, am 4. Juli 1931 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Bobbert 3. " Beine 4. " Frischemeyer 5. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: 1. Betr. Antr. Kurtz. DIE Gemeindevertretung begab sich an Ort und Stelle und erhält der landwirtschaftliche Arbeiter Josef Kurtz in der Rißkuhle von dem Gemeindegrundstücke einen ca. 200 m großen Bauplatz zum Bau einer Landarbeiterwohnung zum Preise von 0,85 M pr. m. Der Käufer muß alle Kosten tragen, wie Vermessung, Auflassung u.s.w. Die Grenzen werden so festgesetzt, wie es in der Zeichnung mit Bleistift eingezeichnet ist. Die Straßenfront beträgt 10 m und beginnt 11 m über dem Gemeindehause in der Richtung zur Kapelle. Die Ostgrenze a - b ist 11 m lang, von da weicht dieselbe von der Zeichnung ab und zwar so weit nach der Kapelle, damit auch die Linie c - d ca. 10 m lang ist, jedoch soll an dem Maße nicht genau festgehalten werden.. Die Grenze d - e soll grade sein. Die Gemeinde verpflichtet den Antragsteller, sobald die Auflassung erfolgt ist, mit den Arbeiten zu beginnen und die Wohnung muß am 1. Juli 1933 spätestens bezogen sein. Sollten diese Termine nicht eingehalten werden, fällt das Baugrundstück der Gemeinde wieder zu. Dem Josef Kurtz wird die Erlaubnis erteilt, daß er die Vermessung beim Katasteramte in die Wege leiten kann. 2. Betr. Antr. Heinrich Multhaupt um Mauersteine aus der Stobelietkuhle. Der Maurermeister H. Multhaupt will im Gemeindebruche ca. 15 cbm Mauersteine für einen Bau in Ottbergen brechen und stellt persönlich den Antrag um Festsetzung des Bruchzins. Von der Vertretung wird beschlossen, da z.Z. viele Bauhandwerker arbeitslos sind, den Bruchzins für Steine, die nach anderen Ortschaften gefahren werden, auf 50 Pf. pro m festzusetzen. g. g. u. Johlen, Rustemeyer, Beine, Sonst, Frischemeier, Multhaupt. Verhandelt: Erkeln, am 16. Juli 1931 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Multhaupt 3. " Bobbert 4. " Beine 5. " Frischemeyer 6. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: 1. Betr. Antr. Kanand. Eine höhere Wohlfahrtsunterstützung hält die Vertretung nicht für notwendig, denn die Brüder, welche z.Z. teilweise in Arbeit sind, können die Mutter mit unterstützen. 2. Betr. Antr. Vinzenz Gehlen. Vom Schreiben der Frau Gehlen wurde Kenntnis genommen und wird der Familie eine Beihilfe von 60 RM vom Wohlfahrtsamt in Vorschlag gebracht. 3. Antr. Meyer. Der Invalide Johann Meyer soll die Wohlfahrtsrente von 10 RM bis zum 31.3.1932 weiter erhalten. 4. Betr. Antr. Ww. Rhein. Der Weg ist vor einigen Jahren in Ordnung gemacht worden und sind Abflußgräben vor einiger Zeit offen gemacht worden. Gegen dieses Wetter kann die Gemeinde nicht, auch wird früher bei solchen Wetter Wasser in die Miste gekommen sein. v. g. u. Johlen, Rustemeyer, Bobbert, Frischemeier, Multhaupt Verhandelt: Erkeln, am 5. August 1931 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Multhaupt 3. " Bobbert " 4. Frischemeyer In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: 1. Betr. Holzgeld der Ww. Schwanke. Ww. Schwanke bittet mündlich um Stundung des Holzgeldes. Das Holzgeld der Ww. Schwanke soll wie folgt gestundet werden. Die Pfändung bleibt bestehen und müssen bis zum 15. Jeden Monats 15 RM gezahlt sein, sonst werden die Gegenstände verkauft, auch müssen die Zinsen gezahlt werden. 2. Ww. Kurtz. Es wird in Vorschlag gebracht, der Ww. Kurtz vom Wohlfahrtsamt pro Monat 5 RM an den Hausbesitzer Johann Hecker bis zum 31. März 1932 zu zahlen. 3. Antr. Güthoff. Da der Sohn des Schneidermeisters Fritz Güthoff an der Bahn bei Ottbergen wieder arbeitet, beschließt die Vertretung, daß Güthoff jeden Monat 15 RM abtragen soll, auch bleibt die Pfändung bestehen. 4. Betr. Antr. Göke 142. Die Arztkosten sollen zu vierfünftel vom Wohlfahrtsamte übernommen werden. Der Sohn Johannes ist bei einen Landwirt (Scheid Meierhof bei Brakel) in Arbeit. Der Sohn ist noch zu Hause.. 5. Betr. Antr. Behler. Der Arbeiter August Behler ist auch an der Bahn seit einigen Tagen in Arbeit und lehnt die Vertretung den Antrag ab. v. g. u. Johlen, Rustemeyer, Bobbert, Frischemeier Verhandelt: Erkeln, am 26. August 1931 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Bobbert 3. " Frischemeyer 4. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: 1. Antr. Lessmann. Der Antrag wird in sofern gegeben, so daß die 21 RM für Brennholz vom Wohlfahrtsamte übernommen werden, jedoch muß der Antragsteller dafür 4 Tage in der Gemeinde arbeiten. 2. Antr. Jos. Göke. Der Antrag wird abgelehnt, da noch drei Brüder in der Landwirtschaft beschäftigt sind. 3. Antr. Köneke. Da Köneke als Dampfwalzenführer größeren Verdienst gehabt hat, wird vermutet, daß derselbe noch Guthaben auf der Sparkasse hat und kann die Vertretung den Antrag somit nicht befürworten. 4. Antr. Gross.. Der Antrag des Invaliden Gross kann nicht berücksichtigt werden, denn in der Gemeinde Erkeln ist z.Z. kein Wohlfahrtsempfänger der 90,50 M monatlich zu verzehren hat. 5. Betrifft: Einziehung des Holzgeldes. Das Holzgeld ist bis zum 1. Oktober d.J. zu zahlen. Sollten jedoch noch Rückstände nach der Frist vorhanden sein, wird die Amtskasse beauftragt, die Gelder zwangsweise beizutreiben. Betr.: Wahl eines Schiedsmannes. Die Wahlperiode des Schiedsmannes und dessen Stellvertreters läuft Ende 1931 ab. Für die nächste Wahlperiode vom 1. Januar 1932 bis 31. Dezember 1934 wurden gewählt: als Schiedsmann Peter Willeke als Stellvertreter Eduard Welling. v. g. u. Rustemeyer, Sonst, Bobbert, Frischemeier. Verhandelt: Erkeln, am 14. Sept. 1931 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Multhaupt 3. " Bobbert 4. " Beine 5. " Frischemeyer 6. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: 1. Betr.: Genehmigung des Hauungs und Kulturplanes. Der Kulturplan enthält eine Ausgabe von 1.954 RM. Nachdem beide Pläne mit dem Gemeindeförster besprochen worden waren, und von der Gemeindevertretung der Wunsch ausgesprochen worden war, doch nach Möglichkeit zu sparen wurden beide Pläne genehmigt. 2. Betr. Antr. Brune um Bauholz aus dem Gemeindewalde. Der Schuhmacher Josef Brune erhält aus dem Gemeindewalde Holz zum Bauen. Die Preise werden wie folgt festgesetzt. Über 0,80 fm, also Balken, kosten 17 RM pro fm. Sparren von 0,20 bis 0,25 fm Inhalt kosten 11 RM pro fm. 3. Betr. Wohlfahrtsrente des Walzenführers Franz Köneke. Köneke erhält eine Wohlfahrtsrente von 36 RM pro Monat, jedoch muß der Antragsteller jede Woche zwei Tage in der Gemeinde arbeiten. v. g. u. Johlen, Multhaupt, Beine, Rustemeyer, Sonst, Bobbert, Frischemeier. Verhandelt: Erkeln, am 8. Oktober 1931 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Multhaupt 3. " Bobbert 4. " Beine 5. " Frischemeyer 6. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: 1. Betr. Antr. Josef Kühlewind. Dem Schneiderlehrling Josef Kühlewind wird eine Beihilfe von 55 RM für das Heilverfahren zuerkannt. 2. Betr. Antr. Willeke. Die Hilfsbedürftigkeit des Schneidergesellen Heinrich Willeke wird nicht anerkannt, die Vertretung schließt sich den Ansichten des Amtes an. v. g. u. Johlen, Frischemeier, Bobbert, Beine, Multhaupt, Sonst, Rustemeyer. Verhandelt: Erkeln, am 29. Oktober 1931 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Multhaupt 3. " Bobbert 4. " Beine 5. " Frischemeyer 6. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: 1. Betr. Antr. Willeke. Der Antrag des Schneidergesellen Heinrich Willeke wird auch jetzt abgelehnt. Sollten die Eltern nicht in der Lage sein, den Sohn zu unterhalten, so wäre vom Schneidermeister Ludwig Willeke, ein dbz. Antrag zu stellen. 2. Betr. Josef Kurtz. Die Wohlfahrtsrente des Invaliden Josef Kurtz soll demselben entzogen werden, denn beide Söhne sind z.Z. noch in Arbeit, auch ist noch eine Tochter zu Hause und müssen die Kinder zum Unterhalt der Eltern mit beitragen. 3. Betr. Antr. Löneke. Der Schneidermeister Johann Löneke soll wieder (bis zum 31.3.32) eine Wohlfahrtsrente von 10 RM pro Monat erhalten, jedoch sollen die Kinder drei Tage pro Monat in der Gemeinde arbeiten. 4. Antr. Ww. Kurtz. Das Holzgeld von 40 RM wird bis zum 1.12.d.J. gestundet, jedoch müssen die üblichen Zinsen gezahlt werden. 5. Antr..Güthoff Auch dieser Antrag wird bewilligt, so daß der Schneidermeister Fritz Güthoff das Holzgeld, nachdem das alte entrichtet ist, in Raten von 15 RM weiter abtragen kann. g. g. u. Johlen, Rustemeyer, Beine, Bobbert, Frischemeier, Sonst, Multhaupt. Beschluß. Auf Grund des IV. Teiles Kap. II der Sparverordnung des Reichspräsidenten vom 12. September 1931 bestimme ich hiermit, daß vom 1. Oktober ds.Js. ab an Stelle des dem Gemeindeförster zu Erkeln zu zahlenden Wohnungsgeldzuschusses die Dienstwohnung tritt. Der Wohnungsgeldzuschuß wird voll angerechnet. Erkeln, den 2. November 1931 Der Gemeindevorsteher Johlen Beine, Multhaupt, Rustemeyer, Bobbert. Beschluß. Auf Grund des IV. Teiles Kap. II der Sparverordnung des Reichspräsidenten vom 12. September 1931 wird vom 1. Okt. d.J. für die dem zweiten Lehrer und der Lehrerin zur Verfügung gestellten Dienstwohnungen der jeweilige volle Wohnungsgeldzuschuß beansprucht und der Wert der Wohnungen dementsprechend hiermit festgesetzt. Erkeln, den 5. November 1931 Der Gemeindevorstand Johlen, Rustemeyer, Bobbert, Multhaupt, Frischemeier, Sonst, Beine. Abschrift. Protokoll der Sitzung des Katholischen Kirchenvorstandes in Erkeln am 18. Oktober 1931. Erkeln, den 18. Oktober 1931 Zu der heutigen vorschriftsmäßig berufenen Sitzung des Kirchenvorstandes waren die Kirchenvorstandsmitglieder in beschlußfähiger Anzahl erschienen. Anwesend waren unter dem Vorsitze des Pfarrers Schulte sämtliche 10 Kirchenvorstandsmitglieder: Berghane, Ewen, Joh. Fleckner, Peter Fleckner, Gehlen, Kleibrink, Köring, Rustemeyer, Saken, Welling. Es wurde verhandelt wie folgt: 1.).......... 2.) Auf Grund der Preußischen Verordnung über Inhaltskürzung vom 13. Dezember 1930 und der Notverordnung vom 5.Juni 1931 beschließt der Kirchenvorstand die aus der Kirchenkasse für die Stellenzulage des Organisten gewährten Barzuschüsse vom 1. Juli 1931 an in der Ortsklasse D um 6+5 = 11% zu kürzen. Nach Mitteilung der Regierung in Minden vom 30. Juni 1930 (Nr.1238 II B) beträgt die Kirchenamtszulage für das mit einer Lehrerstelle in Erkeln vereinigte Organistenamt vom 1.April 1930 an jährlich 402 RM. Die zu dem vereinigten Amt gehörigen Stelleneinkünfte betragen: a) Gehalt aus der Kirchenkasse 200 M b) Ertrag der Landnutzung 60 M c) Ertrag des Hausgartens 6 M d) Gebühren von Werktagshochämtern 130 M e) Gebühren von stillen Messen 60 M f) Gebühren für Begleitung des Gesanges bei Beerdigungen 10 M zusammen 466 M Die unter d) e) und f) genannten Gebühren im Gesamtbetrage von 200,00 M, die früher ganz von den Pfarrangehörigen bezahlt wurden, kamen in den letzten Jahren nicht vollständig ein, deshalb wurde das durchschnittliche Defizit von 42,00 M pro Jahr auf die Kirchenkasse übernommen. Beschluß des Kirchenvorstandes vom 11. November 1928. Die Barzuschüsse zum Gehalte des Organisten aus der Kirchenkasse betragen pro Jahr 200,00 M (wie oben unter a). Gehalt aus der Kirchenkasse + 42,00 M (Defizitsbetrag) = 242,00 M, mithin vom 1.Juli 1931 an bis zum Ende des Rechnungsjahres 1931/32 - 181,50 M. Die Stellenzulage für das Organistenamt vor dem 1. Februar 1931 in der Ortsklasse D beträgt 402,00 M und der aus kirchlichen Mitteln gewährte Zuschuß 242,00 M. Die 11%ige Kürzung der Stellenzulage beträgt pro Jahr 44,22 und für 3/4 Jahre 33,16 M. Von dem für die Zeit vom 1. Juli 1931 bis 1.April 1932 zu zahlenden Barzuschuß im Betrage von 181,50 M werden also abgezogen 33,16 M und von da an von dem pro Jahr zu zahlenden Barzuschuß von 242 M werden abgezogen 44,22 M. v. g. u. gez. Schulte, Pfarrer, gez.Ewen, gez. Berghane, gez. Kleibrink Die Übereinstimmung vorstehenden Protokolls mit der Urschrift bescheinigt. Erkeln, den 20. Oktober 1931 (Siegel) Schulte, Pfarrer Vorsitzender des Kirchenvorstandes. Verhandelt: Erkeln, den (ohne Datum) Schulvorstandsitzung der Gemeinde Erkeln. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Schulvorstandsm. Schulte, Pfarrer 2. " Meyer, Hptl. 3. " Mönikes 4. " Ewen In der heutigen Sitzung des Schulvorstandes von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: Betr. Kirchenamtszulage des Organisten. Wir schließen uns dem Beschluß des Kirchenvorstandes vom 18.10.1931 an. v. g. u. Schulte, Mönikes, Ewen, Meyer. Verhandelt: Erkeln, am 12. November 1931 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Multhaupt 3. " Bobbert 4. " Beine 5. " Frischemeyer 6. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: 1. Betr.: Antr. Berghane. Der Angaben des Zimmermeisters Anton Berghane beruhen auf Wahrheit und werden demselben durch einstimmigen Beschluß die 30 RM für den Zimmerplatz erlassen. 2. Betr.: Antr. des Gemeindeförsters um Festsetzung der Hauerlöhne. Für die Hauperiode dieses Winters wurden die Löhne der Holzhauer so festgesetzt wie im Jahre vorher. Auch wurde der Förster beauftragt, die mit dem Gemeindevorsteher ausgesuchten Holzhauern nach Möglichkeit einzustellen. 3. Betr.: Antr. Behler um Erhöhung der Wohlfahrtsrente. Der Arbeiter August Behler ist mit seiner Schwester allein, auch hatte derselbe eine Zeitlang an der Bahn eine lohnende Arbeit und lehnt die Vertretung die Anträge ab. 4. Betr.: Antr. Meyer um die Auszahlung des Jagdgeldes. Dem Antrag des Landwirt Josef Meyer wird in sofern stattgegeben, daß das Jagdgeld, so bald die Liste ausgelegen hat, ausgezahlt werden soll. 5. Betr. Eigenjagdbezirk der Gemeinde. Nachdem vom Schreiben des Herrn Bürgermeisters vom 5.11.31 Kenntnis genommen war und auch die Jagdbedingungen verlesen waren, beschließt die Vertretung die Jagdbezirke in der alten Weise wieder zu verpachten, also die Gemeindewaldjagd mit der Feldjagd zu vereinigen. Der Jagdpachttermin soll in folgenden Zeitungen veröffentlicht werden: Bochumer Anzeiger, Essener-Volkszeitung, Westfälisches-Volksblatt und in einer Jägerzeitung. v. g. u. Johlen, Multhaupt, Bobbert, Rustemeyer, Sonst, Frischemeier. Verhandelt: Erkeln, am 3. Dezember 1931 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Multhaupt 3. " Bobbert 4. " Frischemeyer 5. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: 1. Betr. Antr. Löneke. Vom Schreiben des Antragstellers vom 12.11. wurde Kenntnis genommen und bewilligt die Gemeindevertretung eine monatliche Wohlfahrtsrente von 24 RM bis 31.3.32 2. Betr. Antr. Josef Kurtz. Die Gemeindevertretung ist der Meinung, daß Kurtz einen Antrag auf eine Zusatzinvalidenrente zu stellen hat. 3. Antr. Groß. Die Gemeindevertretung bewilligt für die Tochter Anna vorläufige vierzehntägliche Krankenhauspflege und erwartet vom Krankenhaus die Kostenrechnung. 4. Antr. Böger um Stundung des Holzgeldes. Dem Maurer Josef Böger wird das Holzgeld bis zum 31.12.d.J. gestundet. 5- Antr. Wulf betr. Stundung des Holzgeldes. Fritz Wulf Nr. 150 wird das Holzgeld bis zum 1.März 1932 gestundet, jedoch muß der Antragsteller die bankmäßigen Zinsen zahlen. 6. Betr. Fuchs. Vom Antrag des Friseurs Fuchs nahm die Vertretung Kenntnis und werden die angegebenen Bezüge für ausreichend gehalten. Frau Fuchs erhält also pro Woche zwei Brote, ein Liter Milch auf Bezugschein und fünf R.Mark. 7. Betr. Vinzenz Gehlen Beim Antrag Gehlen vermißt die Vertretung die Schlußrechnung des Krankenhauses, so daß diese beigefügt werden muß um die Kosten bewilligen zu können. 8. Betr. Rohre vom Hause Lessmann H.Nr. 35 bis zum Bach. An Ort und Stelle war beschlossen worden 40 bis 45 m Rohre in den Weg zu legen, um das Wasser fort zu führen. Nachdem die Offerten geöffnet waren, erhielt Vogt den Auftrag pro Meter mit 1,60 RM. V g u. Johlen, Rustemeyer, Sonst, Multhaupt, Frischemeier, Bobbert. Abschrift des Protokolls der Sitzung des katholischen Kirchenvorstandes in Erkeln vom 29. November 1931, betreffend die Kürzung des Gehaltes des Organisten in Erkeln. Erkeln, den 29. November 31. Zu der heutigen vorschriftsmäßigen berufenen Sitzung des Kirchenvorstandes waren die Kirchenvorstandsmitglieder in beschlußfähiger Anzahl erschienen. Anwesend waren unter dem Vorsitz des Pfarrers Schulte die Kirchenvorstandsmitglieder: Bergahne, Ewen, Johann Fleckner, Peter Fleckner, Gehlen, Kleibrink, Rustemeyer, Welling, Saken,. Es wurde verhandelt, wie folgt: 1................. 2. In Ergänzung des Kirchenvorstandsbeschlusses vom 18. Oktober 1931, durch den die Kürzung des Gehaltes des Organisten in Erkeln vom 1.Juli 1931 an um 11% beschlossen wurde, beschließt der Kirchenvorstand in seiner heutigen Sitzung, entsprechend dem Ministerialerlaß vom 22.August 1931 (U III E Nr.1760 Pr. Besoldungsbl. Seite 353 f.) die Kirchenamtszulage des Organisten vom 1.Juli dieses Jahres an um ein weiteres Prozent, also um 12% zu kürzen. Die jährliche Kirchenamtszulage des Organisten beträgt vom 1.April 1930 an 402 RM. Der Barzuschuß der Kirchenkasse beträgt pro Jahr 242 M. Die Kürzung beträgt demnach vom 1. Juli 1931 bis zum 31. März 1932 = 36,18 M., abgerundet 36,10 M und vom 1.April 1931 pro Jahr 48,24 M., abgerundet 48,20 M. von dann für die Zeit vom 1.Juni 1931 bis zum 31. März 1932 zu zahlenden Barzuschuß im Betrage von 181,50 M. und von da an von dem pro Jahr zu zahlenden Barzuschuß von 242 M werden abgezogen 48,20 M. v. g. u. gez. Schulte, Pfarrer Vorsitzender, gez. Ewen, gez. Saken, gez. Joh. Fleckner Die Übereinstimmung vorstehenden Protokolls mit der Urschrift bescheinigt. (Siegel) Schulte Pfarrer Vorsitzender des Kirchenvorstandes. Erkeln, am 15. Dezember 31. Der Schulvorstand der Gemeinde Erkeln. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen: 1. Schulvorstand Meyer, Hptl. 2. " Heinemann, Lehrerin 3. " Mönikes. In der heutigen Sitzung des Schulvorstandes von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: Betr. Kirchenamtszulage des Organisten. Wir schließen uns dem Beschluß des Kirchenvorstandes vom 29. November d.J. an. v. g. u. Meyer, Mönikes, Heinemann. Verhandelt: Erkeln, am 18. Dezember 1931 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Multhaupt 3. " Bobbert 4. " Beine 5. " Frischemeyer 6. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: 1. Betr. Antr. Willeke um Stundung des Holzgeldes. Die Gemeindevertretung stimmt darüber überein, daß Heinrich Willeke bezw. Dessen Eltern eine wöchentliche Wohlfahrtsrente von 4 RM erhält und wird in Vorschlag gebracht, von diesem Betrag jede Woche 1 RM für Holzgeld inne zu halten. 2. Betr. Antr. Vinzenz Gehlen.. Antrag Gehlen wird stattgegeben und erhält das Krankenhaus zur Begleichung der Rechnung 37,50 RM. 3. Betr. Antr. Kurtz. Eine laufende Rente wird abgelehnt, denn Kurtz erhält mehr Invalidenrente als ein Wohlfahrtsempfänger mit mehreren unmündigen Kindern. 4. Antr. Behler. August Behler war eine Zeit im Walde am Wege beschäftigt. Die Arbeiten mußten z.Z. wegen Frost eingestellt werden. Die Wohlfahrtsrente kann nicht erhöht werden, denn der Antragsteller ist unverheiratet und lebt mit seiner Schwester allein. 5. Antr. Müller u. Genossen betr. Sitzung der Gemeindevertretung. Das Schreiben des Antragstellers wurde verlesen. Auch von dem Bericht des Herrn Bürgermeisters wurde Kenntnis genommen. Die Vertretung beschließt die Sitzungen wie bisher im Dienstzimmer des Gemeindevorstehers abzuhalten. 6. Antr. der Anstalt der Kriegsinvaliden und des Westfälischen Blindenvereins. Den beiden Anstalten werden jeden 10 RM bewilligt. Ausgabeanweisung liegt bei. v. g. u. Johlen, Multhaupt, Rustemeyer, Beine, Sonst, Bobbert, Frischemeier. Verhandelt: Erkeln, am 14. Januar 1932 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Multhaupt 3. " Bobbert 4. " Beine 5. " Frischemeyer 6. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: 1. Antr. Berghane betr. Bauholz. Der Zimmermeister Anton Berghane kann aus dem Gemeindewalde Bauholz zum Tagespreise bekommen, und soll der Preis welcher bis jetzt noch unbekannt ist, von der Gemeindevertretung festgesetzt werden. 2. Antr. Josef und Karl Schwanke um Wohlfahrtsunterstützung. Der Antrag wird abgelehnt, denn die Näherin Johanna Schwanke hat einen Bräutigam, welcher schon längere Zeit in der Familie ernährt wird, derselbe kann wie bisher als Schweizer in Stellung gehen und die Näherin verdient pro Tag 3 RM und die Kost. 3. Antr. Rampe um Stundung des Holzgeldes. Dem Maurer Josef Rampe wird das Holzgeld bis zum 31. März d.J. gestundet. Betr. Der Zinsen von 1930 muß angegeben werden wie hoch der Betrag ist. 4. Antr. Hakesberg betr. Jagdverpachtung. Die Jagdverpachtung soll in der Pottschen Wirtschaft abgehalten werden, wie es schon besprochen war, auch ist die Reihenfolge Wulf, Pott und Hakesberg. 5. Antr. Köring um Pachtermäßigung. Dem Sattlerm. Ferdinand Köring werden drei Mark für die Pachtdauer pro Jahr erlassen und kostet der Plan jetzt pro Jahr 33 RM (in Worten dreiunddreißig R.Mark.) 6. Antr. Groß um Wohlfahrtsrente für seinen Sohn. Der Antrag wird abgelehnt, denn der Vater bezieht 90 RM Invalidenrente und muß die Familie damit auskommen, die Wohlfahrtsempfänger erhalten nur 36 RM pro Monat. 7. Antr. Büse, Henke, Meier 47, Rüther und Schwanke. Jede Familie erhält aus dem Gemeindewalde eineinhalben Haufen Reiser zum Preise von 3 RM pro 1 1/2 Haufen. 8. Kies aus der Nethe. Der Kies aus der Nethe soll vom 1. Januar pro cbm drei R.Mark kosten. v. g. u. Johlen, Rustemeyer, Beine, Sonst, Bobbert, Frischemeier, Multhaupt. Verhandelt: Erkeln, am 25. Januar 1932 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Multhaupt 3. " Bobbert 4. " Beine 5. " Frischemeyer 6. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: 1. Antr. Berghane Preis fürs Bauholz. Für das Bauholz welches der Zimmermeister Anton Berghane aus dem Gemeindewalde erhält, werden folgende Preise festgesetzt: Klasse 1 a unter 15 cm Mitteldurchmesser 10 RM pro fm. 1 b von 15 - 19 cm " 13 " 2 a von 20 - 24 cm " 15 " 2 b von 25 - 29 " 17 " Zahlungstermin ist der 1. April d.J. 2. Antr. Pult um Wohlfahrtsunterstützung. Der Antrag wird abgelehnt, denn aus dem Bericht geht nicht hervor, wie das Vermögen des Tischlermeisters Hermann Pult belastet ist. 3. Antr. der Ww. Bernhard Multhaupt um Wohlfahrtsunterstützung. Auch dieser Antrag wird abgelehnt, denn der Maurer Franz Multhaupt ist verpflichtet, die Mutter zu unterhalten. v. g. u. Johlen, Rustemeyer, Multhaupt, Frischemeier, Bobbert, Beine, Sonst. Verhandelt: Erkeln, am 5.. Februar 1932 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Multhaupt 3. " Bobbert 4. " Beine 5. " Frischemeyer 6. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: 1. Antr. Lessmann betr. Ww.Kruse (Wohlfahrtsrente). Dem Antragsteller wird eine monatliche Rente von 25 RM zuerkannt und Lessmann berechtigt den Betrag abzuheben. 2. Antr. Kühlewind. Die Familie Kühlewind ernährt und beherbergt einen Wanderer, der angebliche Bräutigam der Justine Kühlewind. Wenn dieser das Haus verläßt erhält die Familie pro Monat 5 RM. 3. Antr. August Kurtz und Willeke um Wohlfahrtsunterstützung. Kurtz und Willeke erhalten pro Monat 16 RM und müssen dieselben dbz. Pflichttage in der Gemeinde leisten. 4. Antr. Groß um Schuhe für die Tochter. Der Antrag wird abgelehnt. 5. Antr. Besse um Wohlfahrtsunterstützung. Der Antragsteller soll 24 RM pro Monat erhalten und muß auch die Pflichttage leisten. 6. Antr. Vinzenz Gehlen um Wohlfahrtsrente. Der Antrag wird abgelehnt, da ein entsprechendes Vermögen vorhanden ist. 7. Antr. Brüder Schwanke um Wohlfahrtsrente. So lange der Schweizer Viktor Hermann in der Familie Unterkunft findet, soll eine Unterstützung nicht gewährt werden. 8. Antr. Ww. Markus. Die Antragstellerin erhält 25 RM für Miete, welche an den Vormund Sievers Hs.Nr. 7 auszuzahlen sind. Auch konnte der Sohn einige Tage für diesen Betrag in der Gemeinde leichte Arbeit verrichten. 9. Antr. Johenning und Zimmermann. Die Antragsteller waren eine Zeit im Gemeindewalde als Holzhauer beschäftigt, zudem sind beide die Ernährer kleine Familien (zwei und 1 Kind) und ist die Rente wohl um etwas zu kürzen. v. g. u. Johlen, Rustemeyer, Beine, Sonst, Bobbert. Verhandelt: Erkeln, am 12. Februar 1932 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Multhaupt 3. " Bobbert 4. " Beine 5. " Frischemeyer 6. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: Die von dem Bürgermeister in Gemeinschaft mit dem Gemeindevorsteher vorreviedierte Rechnung der Gemeindekasse 1930 wurde der Gemeindeversammlung zur Prüfung, Feststellung und Entlastung vorgelegt. Die Gemeindevertretung erklärte, daß alle Einnahmen in der Rechnung enthalten seien und daß alle darin vorkommenden Ausgaben, wie hiermit geschehen, endgültig genehmigt wurden. Die Rechnung hat a) eine Einnahme von 52.574,38 M b) eine Ausgabe von 53.048,14 M mithin Vorschuß 473,76 M und Einnahmerest 1.603,25 M welche letztere der Amtsrentmeister beizutreiben bezw. selbst zu vertreten hat. Der Istbestand der Wertpapiere beträgt 679,90 RM. Dem Amtsrentmeister wurde hierauf die Entlastung erteilt, vorbehaltlich der Erledigung der gezogenen Erinnerungen, Der Gemeindevorsteher übernahm die Rechnung nebst den Belägen zur Offenlegung für die Gemeindemitglieder während der nächsten 14 Tage. v. g. u. Rustemeyer, Beine, Sonst, Bobbert, Multhaupt, Frischemeier. Verhandelt: Erkeln, am 17. Februar 1932 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Multhaupt 3. " Bobbert 4. " Beine 5. " Frischemeyer 6. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: 1. Betr. Antr. Johann Werneke. Dem Invaliden Werneke sind, die aus dem Gemeindewalde erhaltenen Eichenpfähle für 8 RM pro rm zu teuer. Der Preis war von der Gemeindevertretung festgesetzt. Der Antragsteller hatte die Pfähle schon gefahren. Der Antrag wird abgelehnt, denn es soll gutes Holz gewesen sein. 2. Antr. Kemper und Zimmermann um brechen von Mauersteinen. Die Antragsteller können im Steinbruche der Kuhweide bis zu 25 cbm Mauersteine brechen. Der Bruchzins beträgt pro cbm 0,50 RM und muß der Betrag vor der Abfuhr an die Gemeindekasse Erkeln gezahlt werden. Die Steine müssen im Bruche aufgemetert und die Steine vom Polizeidiener abgenommen sein. Auch muß nach der Anweisung des Polizeidiener gebrochen werden, der Kummer ist aus der Grube zu entfernen. Wegesteine werden von Arbeitspflichtigen gebrochen und hat die Gemeinde keinen Bedarf. v. g. u. Johlen, Multhaupt, Bobbert, Frischemeier, Rustemeyer, Beine, Sonst. Verhandelt: Erkeln, am 5. März 1932 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Multhaupt 3. " Bobbert 4. " Beine 5. " Frischemeyer 6. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: 1. Antr. Pult. Dem Tischlermeister Pult wird eine einmalige Unterstützung von 30 RM (in Worten dreißig R.Mark) bewilligt. 2. Antr. Kurtz. Der Sohn August erhält seit einiger Zeit eine Wohlfahrtsrente von 4 RM pro Woche. Der Sohn Josef verdient pro Monat 60 RM bei Zimmermeister Büse in Hembsen. Die Tochter ist z.Z. bei der Schwester und lehnt die Vertretung die Wohlfahrtsrente weiter für den Vater ab. 3. Betr. Antr. Lücke 126. Der Arbeiter Wilhelm Lücke Hs.Nr. 126 besitzt nur ein kleines Haus und wird der Antrag anerkannt, so daß die Krankenhauskosten bis zum 31. März d.J. zu übernehmen sind. 4. Antr. Vosmer. Dem Molkereibesitzer Vosmer werden die ausgelegten Kosten erstattet, also 5,60 RM. 5. Antr. Rüthers um einen Bauplatz. Dem Maurer Ed. Rüthers wird ein Platz auf dem Schützenkampe angewiesen, wenn die Genehmigung erteilt ist wird der Preis festgesetzt. v. g. u. Johlen Verhandelt: Erkeln, am 16. März 1932 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen (Namen der Anwesenden nicht eingetragen) In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: Betr. Haushaltsanschlag für das Rechnungsjahr 1932. Die endgültige Aufstellung des Haushaltungsanschlages für das Rechnungsjahr 1932 kann noch nicht erfolgen, weil die Höhe der Reichssteuerüberweisungen, der Realsteuermessungsbeiträge, der Kreissteuern, der Schulkassenbeiträge usw. noch nicht bekannt ist, auch noch nicht abzusehen ist wie das R.J.1931 abschließt. Der Haushaltungsanschlag für das R.J. 1931 behält deshalb vorläufig bis zur endgültigen Aufstellung des Haushaltsanschlages für das Rechnungsjahr 1932 weiter Gültigkeit, auch soll, damit der Gemeindekasse die notwendigen Barmittel zugeführt werden, bis zur Festsetzung des Haushaltsanschlages und Genehmigung des Besteuerungsbeschlusses der Steuerzahlung für das R.J. 1931 vorläufig weiter erhoben werden. Dieser Zuschlag beträgt für die staatl. Steuer vom Grundvermögen und die Gewerbesteuer 207 Prozent. v. g. u. Johlen, Multhaupt, Rustemeyer, Beine, Sonst, Bobbert, Frischemeier. Verhandelt: Erkeln, am 21. Februar 1932 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Multhaupt 3. " Bobbert 4. " Beine 5. " Frischemeyer 6. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: 1. Betr. Antr. Müller um Wohlfahrtsrente. Die Hilfsbedürftigkeit des Maurers Franz Müller wird nicht anerkannt und lehnt die Vertretung den Antrag ab. 2. Betr. Antr. Büse. Für den Wohlfahrtsempfänger Josef Büse wird eine einmalige Unterstützung von 40 RM in Vorschlag gebracht, zur Begleichung der Unkosten. 3. Antr. Scheideberg. Dem Antrag wird stattgegeben und die 56 RM Steuern, bei bankmäßiger Verzinsung bis zum 30.4.32 gestundet. 4. Antr. Meier. Der Invalide Johann Meyer, soll die Wohlfahrtsrente von 10 RM bis zum 1.10.d.J. weiter erhalten. 5. Betr. Antr. Beine um Auszahlung der Fischereipachtgelder. Dem Antrag gemäß soll der Erlös für die Fischerei so bald wie möglich ausgezahlt werden. 6. Betr. Antr. Rüther. Der Maurer Ed. Rüther kann aus dem Gemeindewalde Bauholz bekommen, zum Preise und Bedingungen wie Berghane es erhalten hat. Ebenfalls Bruchsteine zum Preise von 2,30 RM und 0,20 RM Bruchzins zus. 2,50 RM so lange Vorrat reicht. Der Preis für den Bauplatz wird auf eine RM pro qm festgesetzt und muß der Käufer alle Kosten sowie die Vermessung, Auflassungskosten u.s.w. übernehmen. Die Bezahlung soll bei der Auflassung erfolgen auch muß der Antragsteller den Antrag auf Vermessung stellen. v. g. u. Johlen, Beine, Rustemeyer, Sonst, Frischemeier, Bobbert, Multhaupt. Verhandelt: Erkeln, am 31. März 1932 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Multhaupt 3. " Bobbert 4. " Beine 5. " Frischemeyer 6. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: 1. Betr. Antr. Brune um Steuerstundung. Dem Schuhmachermeister Josef Brune wird das Holzgeld zwei Monate gestundet, also bis zum 31. Mai 1931. 2. Betr. Antr. Lüke um Wohlfahrtsrente. Dem Walzenführer Johann Lüke wird eine Wohlfahrtsrente von 24 - 30 RM pro Monat in Vorschlag gebracht. 3. Betr. Antr. Willeke. Eine höhere Wohlfahrtsrente als 4 RM pro Woche lehnt auch dieses mal die Vertretung ab, denn in dieser ernsten Zeit, darf für Zigaretten und Kartenspielen kein Geld mehr vorhanden sein. v. g. u. Johlen, Beine, Multhaupt, Sonst, Frischemeyer. Abschrift des Protokolls der Sitzung des katholischen Kirchenvorstandes in Erkeln am 20. März 1932, betreffend die Kürzung des Organistengehaltes in Erkeln. Erkeln,den 20. März 1932. Zu der für heute vorschriftsmäßig berufenen Sitzung des Kirchenvorstandes waren die Kirchenvorstandsmitglieder in beschlußfähiger Anzahl erschienen. Anwesend waren unter dem Vorsitze des Pfarrers Schulte die Kirchenvorstandsmitglieder: Kleibrink, Peter Fleckner, Johann Fleckner, Gehlen, Welling, Rustemeyer, Köring. Es wurde beschlossen wie folgt: In Ergänzung des Kirchenvorstandsbeschlusses vom 29. November 1931 durch den eine Kürzung des Gehaltes des Organisten in Erkeln um 12 Prozent vom 1. Juli 1931 an beschlossen wurde, beschließt der Kirchenvorstand in seiner heutigen Sitzung auf Grund der Notverordnung vom 8. Dezember 1931, die Kirchenamtszulage des Organisten vom 1. Januar 1932 um weitere 9 Prozent, also um 21 Prozent zu kürzen. Die jährliche Kirchenamtszulage des Organisten beträgt vom 1.April 1930 an 402 RM. Der Barzuschuß der Kirchenkasse beträgt pro Jahr 242 RM. Die Kürzung beträgt demnach vom 1.Januar bis zum 31. März 1932 = 21,10 RM. Und vom 1. April 1932 ab pro Jahr 84,40 RM. Von dem für die Zeit vom 1.Januar bis zum 31. März 32 zu zahlenden Barzuschuß im Betrage von 60,50 RM werden also abgezogen 21,10 RM und von dem von dem von da an pro Jahr zu zahlenden Barzuschuß von 242 RM werden abgezogen 84,40 RM. v. g. u. gez. Schulte, Pfarrer, Vorsitzender, gez. Kleibrink, gez. Joh. Fleckner Die Übereinstimmung der Abschrift des nebenstehenden Protokolls mit der Urschrift bescheinigt. Erkeln, den 5. April 1932 (Siegel) Schulte, Pfarrer, Vorsitzender des Kirchenvor standes Der unterzeichnete Schulvorstand schließt sich den Beschluß des Kirchenvorstandes an. Erkeln, den 19. April 1932 Schulte, Pfarrer, Heinemann, Lehrerin, Mönikes, Johlen. Verhandelt: Erkeln, am 20. April 1932 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Multhaupt 3. " Beine 4. " Frischemeyer 5. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: 1. Betr.: Antrag des Vinzenz Gehlen. Von der Rechnung des Zimmermeisters Vinzenz Gehlen betr. Kosten der Beerdigung seines Kindes wurde Kenntnis genommen, auch war bereits festgestellt, daß die Unkosten zum Teil richtig waren und wurden dem Antragsteller die Kosten für den Sarg, dieses sind 16,50 RM, zuerkannt . Jedoch wird der Betrag an den Tischlermeister Balke ausgezahlt, wenn Gehlen die Arbeitstage geleistet hat. 2. Betr.: Antr. V.Gehlen um Stundung der Steuern. Der Antrag wird abgelehnt, denn die Beträge werden immer größer und sind dann nicht mehr auf zu bringen. 3. Betr.: Antr. Hakesberg um Stundung der Steuern. Die Gemeindevertretung stundet dem Kaufmann Hakesberg die Steuern für zwei Monate und soll eine evtl. Pfändung bestehen bleiben. 4. Antr. des Schneidermeisters Fritz Güthoff.. Die Beträge (Steuern und Holzgeld) des Schneidermeisters Fritz Güthoff werden bis zum 1. Juli d.J. gestundet. Jedoch muß der Antragsteller, da der Sohn wieder in Arbeit ist, mindestens jeden Monat zehn R.Mark abzahlen. 5. Betr.: Antr. Giefers und Ridder. Die Holzgelder der Gemeinde müssen am 1. Okt. gezahlt sein und kann bei den Bäckermeistern keine Ausnahme gemacht werden betr. der Zinszahlung. 6. Antr. des Zimmermeisters Josef Wittrock. Wenn der Zimmermeister Wittrock meint die Grenzen seien nicht richtig, kann derselbe die Vermessung beantragen. Die Gemeinde kann zu den Kosten nicht beitragen. 7. Antr. der Ww. Müller. Die Rechnung der Ww. Müller wird dem Wohlfahrtsamte zur Begleichung überwiesen, denn die Antragstellerin kann die Kosten nicht tragen.. 8. Antr. Ww. Kurtz. Der Ww. Kurtz werden für einen Monat pro Woche ein Pfund Landbutter in Vorschlag gebracht. Milch erhält die Antragstellerin von ihren Ziegen. 9. Antr. des Arbeiter Johann Lessmann. Der Antragsteller soll eine einmalige Beihilfe von fünf R.Mark erhalten. v. g. u. Johlen, Rustemeyer, Multhaupt, Sonst, Beine, Frischemeier Verhandelt: Erkeln, am 28. April 1932 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Multhaupt 3. " Bobbert 4. " Beine 5. " Frischemeyer 6. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung am 25.4.32 vorschriftsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: Zu Nr. 1. Betr. Festsetzung des Haushaltungsplanes für das Rechnungsjahr 1932. Der für das Rechnungsjahr 1932 aufgestellte Haushaltungsplan wurde durchberaten und in Einnahme und Ausgabe auf 32.400 RM festgesetzt. Zur Deckung des Fehlbetrages in Höhe von 11.400 RM herangezogen werden: a) die staatliche Grundvermögensteuer mit einem Zuschlag von 260% vom unbebauten Besitz und mit 260% bebauten Besitz. b) die Gewerbesteuer (Steuergrundbeträge nach dem Gewerbeertrag und nach dem Gewerbekapital) mit einem Zuschlag von 260%. Die in Frage kommende Vertretung der Steuerpflichtigen, Landwirtschaftskammer, ist gehört worden. c) Bürgersteuer. Die Bürgersteuer soll auch im Rechnungsjahr 1932 nach dem einfachen Landessatz erhoben werden. v. g. u. Bobbert, Sonst, Rustemeyer, Beine, Multhaupt, Frischemeier Verhandelt: Erkeln, am 28. April 1932 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Multhaupt 3. " Bobbert 4. " Beine 5. " Frischemeyer 6. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: 1. Betr.: Antr. der Ww. Rhein um Steuerstundung. Die Gemeindevertretung stundet der Ww. Rhein die Steuer und setzt die Beträge in drei Raten, die erste Rate muß im Monat Mai entrichtet werden und zwar 150 RM. Im Monat Juni sind wieder 15o RM fällig und der Rest im Juli. 2. Betr.: Antr. Wittrock um die Instandsetzung des Weges. Der Weg, der zu der Wittrockschen Besitzung führt ist vor einigen Jahren in Ordnung gemacht und ist noch in gut imstande. 3. Betr.: Antr. Güntermann. Der Sohn des Antragstellers ist seit dem 4.d.M. im Walde beschäftigt und die Arbeiten dauern wohl bis zum 1. Mai d.J.. An Lohn erhält derselbe 2 RM pro Tag. Es wird für den Vater eine Wohlfahrtsrente von 30 RM in Vorschlag gebracht. 4. Betr.: Lohn an den Polizeidiener Sievers. Von der Gemeindevertretung wurde beschlossen, daß der Polizeidiener Sievers vom 1. Mai d.J. an Lohn 10% weniger erhalten soll, also pro Monat 90 RM (in Worten Neunzig R.Mark). v. g. u. Johlen, Aug.Bobbert, Frischemeier,Rustemeyer, Multhaupt Verhandelt: Erkeln, am 19. Mai 1932 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Bobbert 3. " Frischemeyer In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: 1. Antr. Lessmann. Die Gemeindevertretung befürwortet, daß Frau Lessmann vom Facharzt behandelt wird, denn der Antragsteller kann die Kosten nicht tragen. 2. Betr.: Antr. Güntermann. Auch Güntermann wird befürwortet, daß derselbe eine Wohlfahrtsrente erhält wie die andern Wohlfahrtsempfänger. 3. Betr.: Antr. Besse. Der Antragsteller erhält eine Wohlfahrtsrente von 24 RM zudem noch 16 RM Unfall zus. 40 RM, also mehr als die anderen Wohlfahrtsempfänger und wird der Antrag abgelehnt. 4. Betr.: Antr. Sonst. Da Sonst nicht in der Lage ist, wegen viele Krankheitsfälle die Kosten zu übernehmen, wird der Antrag befürwortet. 5. Betr.: Antr. Brune. Dem Antragsteller werden die Steuern bis zum 15. Juni gestundet. v. g. u. Johlen, Bobbert, Frischemeier, Rustemeyer. Verhandelt: Erkeln, am 3. Juni 1932 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Multhaupt 3. " Bobbert 4. " Frischemeyer 5. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: 1. Betr.: Antr. Berghane. Bei der Festsetzung der Preise für das Bauholz des Antragstellers ist der Mindestpreis angenommen, welcher vom Oberförster angesetzt worden war. Zudem hat Berghane ausgesuchtes Holz erhalten, auch waren demselben die Preise bekannt bevor gehauen worden ist. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Betr.: Antr. Brune. Der Schuhmacher Josef Brune kann die Einfriedigung nach der Zeichnung ausführen lassen und bei der Dorfvermessung soll der Kauf abgeschlossen werden. 3. Antr. Gehle betr. Streichung der Grund- und Gemeindesteuern.. Der Antrag des Zimmermanns Vinzenz Gehlen betr. Erlasses der Grund- und Gemeindesteuern wird abgelehnt. 4. Betr.: Antr. des Arbeiters Wilh. Lüke. Der Antragsteller ist nicht in der Lage die Krankenhauskosten zu tragen und ist es angebracht, daß dieselben vom Wohlfahrtsamt übernommen werden. 5. Betr. Antr. des Händler Wilhelm Schlüter, Der Sohn des Antragstellers ist an den Folgen eines Beinbruches nicht in der Lage was zu verdienen und wird in Vorschlag gebracht dem Händler Wilhelm Schlüter eine Wohlfahrtsrente zu bewilligen. 6. Betr.: Antr. der Ww. Markus. Der Antrag der Ww. Markus betr. Zahlung der Hausmiete wird abgelehnt, denn die Miete ist für die Wohnung zu hoch. Zudem erhält die Ww. Markus pro Monat 57,60 RM, ein Wohlfahrtsempfänger muß mit 36 RM auskommen. 7. Betr.: Antr. der Frau Eilebrecht.. Der Antrag wird abgelehnt, denn der Mann ist in Arbeit und muß für den Unterhalt der Familie aufkommen. v. g. u. Johlen, Rustemeyer, Multhaupt, Sonst, Bobbert, Jos. Frischemeier Verhandelt: Erkeln, am 20. Juni1932 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Multhaupt 3. " Bobbert 4. " Frischemeyer 5. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: 1. Antr. Kühlewind betr. Unterstützung. Es liegt keine Bedürftigkeit vor, denn zwei Kinder stehen im Dienste und der älteste Sohn bekommt Kriesenunterstützung, zudem müssen die Wohlfahrtsempfänger mit 30 - 36 RM auskommen. 2. Betr. Antr. Franz Güthoff Hs.Nr. 148. Es wird in Vorschlag gebracht, daß der Zimmermann Franz Güthoff eine monatliche Wohlfahrtsrente von 24 RM erhält. 3. Betr.: Antr. August Behler. Der Antrag Behler wird abgelehnt, denn der Antragsteller lebt mit seiner Schwester allein. v. g. u. Rustemeyer, Multhaupt, Sonst, Bobbert, Frischemeier. Verhandelt: Erkeln, am 14. Juli 1932 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Multhaupt 3. " Bobbert 4. " Frischemeyer 5. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: 1. Antr. des Sportvereins um einen Betrag für die Sport-wiese. Der Sportverein bzw. Der Gutsb. Anton Thieleke erhält von der Gemeinde für seine Weide zum Sportplatz 60 RM, bis zum 31. März 1933. Das Holz für die Tore liefert der Zimmerm. Bergahne und erhält derselbe dann im kommenden Winter 1,25 fm Fichten dafür im Gemeindewalde gehauen. 2. Betr.: Antr. des Maurers Alfons Hartmann. Dem Antragsteller werden von der Vertretung 20 RM zuerkannt. 3. Betr.: Antr. August Behler. Dieser Antrag muß ebenfalls abgelehnt werden, denn die Ernte hat bereits begonnen und ist auf dem Lande genügend Beschäftigung. v. g. u. Johlen, Bobbert, Frischemeier, Rustemeyer, Multhaupt, Sonst. Verhandelt: Erkeln, am 21. Juli 1932 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung am 19.d.M.vorschriftsmäßig eingeladen und in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: Betr. Finanzlage des Kreises. Die Verfügung des Landrats und des Vorsitzenden des Kreisausschusses in Höxter vom 16.7.1932 -1766 II- wurde bekannt gegeben. Da der Haushaltungsanschlag der Gemeinde für das Rechnungsjahr 1932 fertiggestellt ist und das Aufkommen an Bürgersteuern nach einfachen Landessatz zum Ausgleich des Etats genehmigte, halten wir vorläufig eine Erhöhung der Bürgersteuer nicht für notwendig und lehnen eine solche ab. 2. Betr. Antr. Eilebrecht, Eilebrecht wird eine Wohlfahrtsrente von 20 RM in Vorschlag gebracht. v. g. u. Sonst, Rustemeyer, Beine, Multhaupt, Frischemeier, Bobbert, Verhandelt: Rekeln, am 1. August 1932 Die Gemeindevertretung von Rekeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Multhaupt 2. " Bobbert 3. " Frischemeyer 4. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: 1. Freiwilliger Arbeitsdienst. Das Schreiben des Herrn Bürgermeister vom 26. Juli d.J. wurde bekannt gegeben, es wurde beschlossen, daß der Bach in der Gemeinde so ausgebaut werden soll, wie bereits begonnen ist mit ca. 1550 Arbeitstagen. Auch der sogenannte Hellenweg, worüber ein Antrag des Landwirts Willeke vor liegt sollen ca. 1000 laufende Meter in Ordnung gemacht werden mit 1200 Arbeitstagen. Zu diesen Arbeiten muß der Steinbruch von Abfall gesäubert werden, wozu ca. 1000 Arbeitstage nötig sind. Der Kies, welcher in der Nethe angeschwommen ist soll zu den Bauarbeiten benutzt werden und soll auch hierzu der freiwillige Arbeitsdienst in Anspruch genommen werden mit ca. 200 Arbeitstagen. 2. Antr. Güthoff betr. Wohlfahrtsrente. Es wird von der Gemeindevertretung eine einmalige Unterstützung von 20 RM in Vorschlag gebracht. 3. Betr.: Antr. Multhaupt um Steuerstundung. Dem Maurer Franz Multhaupt werden die Steuern so gestundet, daß der Antragsteller pro Woche 3 RM an die Gemeindekasse zahlen soll. 4. Betr.: Antr. Kanand um Steuerstundung. Auch der Maurer Josef Kanand soll jede Woche von den Steuerbeträgen 3 RM abzahlen. 5. Betr.: Antr. Döhre um Steuerstundung. Dem Bäckermeister Anton Döhre werden die Steuern bis zum 4.9.32 gestundet, denn die Bäcker müssen z.Z. das Mehl zum Backen borgen bis die Ernte gedroschen ist. 6. Betr. Zahlung der rückständigen Holzgelder. Die gestundeten Holzgelder sind z.Z. nicht beizutreiben, da die Schuldner erst mit dem Erlös der neuen Ernte die Beträge zahlen können. v. g. u. Johlen, Sonst, Multhaupt, Bobbert, Frischemeier. Verhandelt: Erkeln, am 21. September 1932 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Multhaupt 2. " Bobbert 3. " Frischemeyer 4. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: 1. Antr. Brune betr. Stundung der Steuer. Der Antragsteller muß bis zum 30.9.32 die Steuer entrichten, andernfalls ist der Betrag beizutreiben 2. Antr. Güthoff. Güthoff hat vom 1.10.32 ab pro Monat wieder 10 RM zu zahlen, auch muß diese Summe sonst beigetrieben werden. 3. Antr. Hakesberg. Vom Schreiben des Herrn Bürgermeister wurde Kenntnis genommen und soll die Pfändung abgewartet werden.. 4. Antr. Müller um Bezahlung eines Arbeitstages. Der Antrag wird abgelehnt. 5. Antr. betr. Johann Meyer. Dem Invaliden Johann Meyer soll bis zum 31.3.33 die Zusatzrente weiter zukommen. v. g. u. Multhaupt, Bobbert, Frischemeier. Verhandelt: Erkeln, am 5. Oktober 1932 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Multhaupt 3. " Bobbert 4. " Frischemeyer 5. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: 1. Betr.: Hauungs- und Kulturplan. Der Kulturplan enthält eine Ausgabe von 1.682 RM. Nachdem beide Pläne mit dem Gemeindeförster besprochen waren und der Förster versprochen hatte viele Arbeiten von Pflichtarbeitern gemacht werden können, so daß an den Ausgaben gespart würde, wurden beide Pläne genehmigt. 2. Betr.: Antr. Brune um Stundung des Holzgeldes. Das rückständige Holzgeld des Schuhmacherm.. Brune wird bis zum 5. November gestundet eine weitere Zurückstellung der Zahlung erfolgt jedoch nicht mehr. v. g. u. Multhaupt, Bobbert, Sonst, Frischemeier. Verhandelt: Erkeln, am 10. Oktober 1932 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Multhaupt 2. " Bobbert 3. " Frischemeyer 4. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: 1. Betr. Netheregulierung. Die Gemeindevertretung nahm Kenntnis vom Schreiben des Herrn Landrat. Auch das Schreiben des Herrn Bürgermeister wurde bekanntgegeben. An Ort und Stelle wurde die Instandsetzung des Wehrs für notwendig gehalten und ist die Vertretung damit einverstanden, daß die Arbeiten durch den freiwilligen Arbeitsdienst ausgeführt werden, wie es im Schreiben von Höxter am 6.10.d.M. vorgesehen ist. 2. Betr. fünffache Bürgersteuer. Vom Gemeindevorsteher wurde nach der Anweisung des Herrn Bürgermeister die Bürgersteuer vorgetragen und beschließt die Vertretung für das Rechnungsjahr 1933 die fünffache Bürgersteuer nach dem Landessatz. v. g. u. Hubert Sonst, Bobbert, Frischemeier, Multhaupt. Verhandelt: Erkeln, am 28.Oktober 1932 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Multhaupt 3. " Bobbert 4. " Beine 5. " Frischemeyer 6. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung am 25.d.M.vorschriftsmäßig eingeladen und in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: Zu Nr. 1. Brückenbau über den Bach zur Wohnung Giefers u. Wulf. Ludwig Giefers Hs.Nr. 61 und Philipp Wulf Hs.Nr.62 erklären mündlich, daß sie zum Bau der beiden Betonbrücken zu ihren Wohnungen je einen Betrag von 80 RM also zus. 160 RM an die Gemeindekasse Erkeln zahlen wollen. Auch sind dieselben bereit den Kies zu den Brücken (jeder ca, 5 cbm) von der Nethe anzufahren. Die Gemeindevertretung beschließt zu diesen Bedingungen die beiden Brücken durch den freiwilligen Arbeitsdienst ausführen zu lassen und überträgt die Lieferung der Eisen, zum Preise von 16 RM pro 100 kg, der Firma Anton Meyer in Brakel zu den mündlich abgemachten Bedingungen . Die Zuschüsse von je 80 RM sollen von den beiden Interessenten nach Fertigstellung der Brücken gezahlt werden. Die Schmiedearbeiten sollen an die beiden Schmiede der Gemeinde mindestfordernd vergeben werden oder bei gleicher Forderung jeden eine Brücke übertragen werden. Der Bauunternehmer Heinrich Multhaupt erhält für die Abnutzung der Bretter, Kasten u.s.w. welche zum Brückenbau und zum Ausbau des Baches erforderlich sind 35 RM. v. g. u. Johlen, Rustemeyer, Multhaupt, Frischemeier, Verhandelt: Erkeln, am 17. November 1932 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Multhaupt 3. " Bobbert 4. " Beine 5. " Frischemeyer 6. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung am 16.ds..Mts..vorschriftsmäßig eingeladen und in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: Zu Nr. I. Es hatten sich 28 Mann für das Holzhauen im Gemeindewalde gemeldet. Die Gemeindevertretung beschließt, daß alle Leute beschäftigt werden, bis die Arbeiten ausgeführt sind. Der Akkordlohn beträgt für 1 rm Scheit und Knüppel 90 Pfg. Zu Nr. II Antrag Berghane. Berghane hat seit Jahren den Zimmerplatz auf dem Schützenkampe gratis benutzt, deshalb kann von der Kiesrechnung nichts nachgelassen werden. Zu Nr. III. Antrag Brune. In dem Antrag ist nicht zu erkennen, ob Brune das rückständige Holzgeld an die Gemeindekasse bezahlt hat. Es muß dies erst geregelt werden ehe dem Antrag auf Wohlfahrtsunterstützung näher getreten werden kann. Zu Nr. IV. Antrag Löneke Die Gemeindevertretung beschließt, daß der Schneidermeister Joh. Löneke eine Unterstützung von 10 RM pro Monat erhält. Der Sohn Johann wird im Gemeindewalde und Jos. Beim freiwilligen Arbeitsdienst beschäftigt.. Zu Nr. V. Betr. Schreiben des Herrn Bürgermeister vom 9.11.32. Die Gemeindevertretung nimmt Kenntnis und erklärt, daß der Arbeitsdienst zum Bau des Baches ohne Material nichts weiter machen kann. Es wird beschlossen den Betrag, der von dem Kulturplan nicht abgehoben ist für die Materialien in Anspruch zu nehmen, damit die Arbeiten ausgeführt werden können. v. g. u. Johlen, Rustemeyer, Frischemeier, Beine, Multhaupt, Bobbert, Sonst. Verhandelt: Erkeln, am 29. November 1932 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Multhaupt 3. " Bobbert 4. " Beine 5. " Frischemeyer 6. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung am 26.ds..Mts..vorschriftsmäßig eingeladen und in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: 1. Betr. Unkosten zur Regulierung des Baches. Die Gemeindevertretung nahm Kenntnis von dem Schreiben des Herrn Bürgermeisters und beschließt, daß die Sparbücher der Kienekeschen Stiftung Nr. 3500 in Höhe von 160 RM und die beiden Bücher Nr. 2355 und 6965 in Höhe bis zu 500 R-Mark abzuheben. Die Beträge sollen zum Bau des Baches verwendet werden. Das Kapital mit Zinsen soll in Raten von 100 RM jährlich zurückgezahlt werden. 2. Betr.: Antr. Jubel. Die Gemeindevertretung ist der Meinung, daß der Antragsteller sich zum freiwilligen Arbeitsdienst in ein Lager melden kann. 3. Betr. Antr. Brune. Wenn Brune mit seinem Vermögen wirtschaftlich arbeitet, muß derselbe ohne Unterstützung leben können und wird der Antrag abgelehnt. 4. Antr. Lessmann-Kruse hat z.Z. eine Unterstützung von 2 RM pro Tag und wird der Antrag abgelehnt. 5. Antr. Sievers. Sievers wird der Betrag für eine Dienstmütze zuerkannt. 6. Betr. Bedingungen für den Holzverkauf im Gemeindewalde. 1.Als Käufer werden nur die zugelassen, welche im Vorjahr restlos bezahlt haben. 2. Einviertel des zugeschlagenen Betrages muß im Hebetermin im Februar 1933 gezahlt werden. Die Restsumme ist am 1. April fällig. Von diesem Termin kann jedoch der Käufer das Holzgeld bis zum 1. Oktober 1933 bankmäßig verzinsen. 7. Betr. Brückenbau an der Nethe. Die letzte Brücke an der Nethe soll wieder aus Holz vom freiwilligen Arbeitsdienst ausgeführt werden. v. g. u. Johlen, Rustemeyer, Sonst, Bobbert, Frischemeier, Multhaupt. Verhandelt: Erkeln, am 21. Dezember 1932 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Multhaupt 3. " Bobbert 4. " Frischemeyer 5. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung am 26.ds..Mts..vorschriftsmäßig eingeladen und in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: 1. Betr. Weihnachtsgaben für den Blindenverein. Vom Schreiben des Blindenvereins nahm die Vertretung Kenntnis und bewilligte, wie im Vorjahre 10 RM. 2. Betr. Antr. Eilebrecht. Der Händler Johann Eilebrecht soll wieder bis zum 1.4.1933 eine Wohlfahrtsrente von 20 RM erhalten jedoch muß der Antragsteller 5 Tage pro Monat in der Gemeinde arbeiten. 3. Betr.: Antr. Johann Lessmann. Es wird in Vorschlag gebracht, dem Arbeiter Johann Lessmann die 8 Marken in die Karte zu kleben, jedoch muß der Antragsteller auch hierfür seine Arbeit leisten. v. g. u. Johlen, Rustemeyer, Multhaupt, Frischemeier, Bobbert, Sonst. Verhandelt: Erkeln, am 4. Januar 1933 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Multhaupt 3. " Bobbert 4. " Frischemeyer 5. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen und die Nebengenannten in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: 1. Betr.: Antr. des Sattlerm. Köring um Pachtnachlaß für die sogenannte Kiesgrube. Köring soll für das verflossene Jahr seinem Antrag gemäß 20 RM zahlen. 2. Antr. Lessmann u. Genossen um Überlassung von Brennholz. Da die Holzverkäufe noch nicht zu Ende sind und nicht zu übersehen ist wie die Einnahmen und Ausgaben des Waldes sich gestalten, wird der Antrag vertagt. 3. Anträge Rochel, Stolte und Güthoff betr. Wohlfahrtsunterstützung. Die Vertretung schlägt eine einmalige Unterstützung von 10 RM vor. 4. Betr. Weihnachtsgabe an Volmerstein. Das Kriegsinvalidenheim in Volmerstein erhält aus der Gemeindekasse eine Weihnachtsgabe von 5 RM. v. g. u. Johlen, Rustemeyer, Multhaupt, Sonst, Frischemeier, Bobbert, Vorprüfungsverhandlung zu der von dem Amtsrentmeister Kruse in Brakel gelegten Gemeindekassenrechnungen von Erkeln für das Rechnungsjahr 1931. Verhandelt Brakel-Erkeln, den 25.1.1933 Bei der durch die Unterzeichneten vorgenommenen Vorprüfung der Rechnung der Gemeindekasse Erkeln für das Rechnungsjahr 1931 wurde festgestellt daß: 1. aus früheren Rechnungswesen nichts anzuführen ist, 2. einen Bestand aus der Rechnung 1930 nicht vorhanden und die vorliegende Rechnung nicht zu übernehmen war 3. bei der Prüfung der Rechnung für 1931 sich nichts zu erinnern gefunden hat. Wir schlagen vor, dem Amtsrentmeister Entlastung zu erteilen. Der Bürgermeister des Amtes Brakel Der Ausschuß für das Rech nungswesen gez. Dicke Johlen, Rustemeyer, Multhaupt, Sonst Verhandelt: Erkeln, am 25. Januar 1933 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Multhaupt 3. " Bobbert 4. " Beine 5. " Frischemeyer 6. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindeversammlung zu der die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung am 21. Januar 33 vorschriftsmäßig eingeladen und in beschlußfähiger Zahl erschienen sind, wurde die Gemeindekassenrechnung Erkeln für das Rechnungsjahr 1931 mit den Belegen zur Prüfung, Feststellung und Entlastung vorgelegt. Nachdem die Prüfungsverhandlungen vorgelesen waren, wurde die Rechnung wie umseitig erläutert festgestellt und zwar: in Einnahme auf 43.430 RM 65 Pf. in Ausgabe auf 46.248 RM 14 Pf. mithin Bestand/Vorschuß 2.817 RM 49 Pf. Einnahmereste 4.166 RM 26 Pf. Der Vorschuß ist im Jahre 1932 zu tilgen. Die Abschlußergebnisse sind der nächstjährigen Rechnung vorzutragen. Dem Amtsrentmeister wurde Entlastung erteilt. v. g. u. Johlen Verhandelt: Erkeln, am 25. Januar 1933 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Multhaupt 3. " Bobbert 4. " Beine 5. " Frischemeyer 6. " Sonst. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung am 21.1.33 vorschriftsmäßig eingeladen und in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: Zu Nr. 1 Betr.: Antr. Besse um höhere Wohlfahrtsunterstützung. Da der Antragsteller in denselben Verhältnissen, wie Güntermann lebt, kann die Wohlfahrtsrente auf 30 RM erhöht werden. 2.Antr. Ww. Müller Hs.Nr. 126 betr. Bezahlung der Rechnung von Dr. Umenhoff. Die Ww. Müller ist selbst nicht in der Lage die Kosten zu tragen und wird der Antrag befürwortet. 3. Antr. Josef Kurtz um eine laufende Unterstützung. Kurtz wird eine monatliche Unterstützung von 6 - 10 RM zuerkannt. 4. Antr. der Ww. Kanand Hs.Nr. 80 um zahlen der Rechnungen. Die Angaben der Antragstellerin beruhen auf Wahrheit und es wird dem Wohlfahrtsamte anheim gestellt die Rechnungen zu begleichen. 5. Antr. Ludwig Drühe. Für den Betreffenden wird eine lfd. Unterstützung von 24 RM in Vorschlag gebracht. v. g. u. Johlen, Rustemeyer, Beine, Sonst, Bobbert, Frischemeier, Multhaupt. Verhandelt: Erkeln, am 4. April 1933 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. (keine Namen aufgeführt) In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung am 31. März d.J. vorschriftsmäßig eingeladen und in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde folgendes verhandelt und beschlossen : Zu Nr. 1 Betr. Gemeindewahl Gegen die Neuwahl der Gemeindeverordneten sind Einsprüche nicht erfolgt. Die Wahl wird für gültig erklärt. v. g. u. Johlen, Rustemeyer, Willeke, Beller, Zimmermann, Lessmann, Rampe. Erkeln, den 4. April 1933 Anwesend: 1. Gemeindevorsteher Johlen 2. Gem.Verord. (Namen sind nicht aufgeführt) In der auf heute anberaumten Sitzung der Gemeindevertretung zu welcher die Mitglieder ,wie aus der Einladung ersichtlich waren, waren die nebenstehenden Mitglieder anwesend. Es wurde verhandelt wie folgt: Neuwahl des Gemeindevorstehers. Festgestellt wurde, daß die unter Nr. 1 bis 6 verzeichneten Mitglieder zur Wahl berechtigt sind. Der Vorsitzende machte darauf aufmerksam, daß die Wahl durch Zuruf erfolgen könne, falls niemand widerspräche. Widerspruch wurde nicht erhoben. Der Gemeindevertreter Rustemeyer schlug den alten Vorsteher vor. Widerspruch erfolgte nicht und ist der Vorsteher Johlen wiedergewählt. Der Gewählte nahm die Wahl an. v. g. u. Rustemeyer,, Willeke, Beller, Zimmermann, Lessmann, Rampe. Erkeln, den 4. April 1933 Anwesend: 1. Gemeindevorsteher Johlen 2. Gem.Verord. (Namen sind nicht aufgeführt) In der auf heute anberaumten Sitzung der Gemeindevertretung zu welcher die Mitglieder ,wie aus der Einladung ersichtlich waren, waren die nebenstehenden Mitglieder anwesend. Es wurde verhandelt wie folgt: Neuwahl des Gemeindevorsteher-Stellvertreter. Festgestellt wurde, daß die unter Nr. 1 bis 6 verzeichneten Mitglieder zu der Wahl berechtigt sind. Der Vorsitzende machte darauf aufmerksam, daß sie durch Zuruf erfolgen könne, falls niemand widerspräche . Widerspruch wurde nicht erhoben. Der Gemeindevertreter Beller schlug den Gutsbesitzer und Gemeindevertreter August Rustemeyer vor, es erhob gegen die Wahl durch Zuruf keiner Widerspruch, und wurde der Vorgenannte einstimmig durch Zuruf wieder gewählt. Auch nahm Rustemeyer die Wahl an. v. g. u. Johlen, Rustemeyer, Willeke, Beller, Zimmermann, Lessmann, Rampe. Verhandelt: Erkeln, am 4. April 1933 In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung, zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung am 31. März d.J. vorschriftsmäßig eingeladen und in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde folgendes verhandelt und beschlossen: Betr.: Einführung der Mitglieder der Gemeindevertretung. Die neu gewählten Mitglieder der Gemeindevertretung wurden in ihr Amt eingeführt und mittels Handschlag verpflichtet. v. g. u. Johlen, Rustemeyer, Willeke, Beller, Zimmermann, Lessmann, Rampe. Verhandelt: Erkeln, am 4. April 1933 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen Gem.Verordn. (keine Namen aufgeführt) In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung, zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung am 31. März d.J. vorschriftsmäßig eingeladen und in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde folgendes verhandelt und beschlossen: Betr.: Wegebeistände. Für die nächste Wahlperiode werden als Mitglieder der Wegebeistände gewählt: 1. Mönikes, Josef Hs.Nr. 15 2. Potthast, Friedrich Hs.Nr. 70 v. g. u. Johlen, Rustemeyer, Willeke, Beller, Zimmermann, Lessmann, Rampe Verhandelt: Erkeln, am 4. April 1933 Die Gemeindevertretung von Erkeln besteht aus dem Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Gegenwärtig unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen Gem.Verordn. (keine Namen aufgeführt) In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung, zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung am 31. März d.J. vorschriftsmäßig eingeladen und in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde folgendes verhandelt und beschlossen: Betr.: Gesundheitskommission. Für die nächste Wahlperiode als Mitglieder der Gesundheitskommission gewählt: 1. Mönikes, Josef Hs. Nr. 44 2. Wulf, Philipp Hs. Nr. 62 v. g. u. Johlen, Rustemeyer, Willeke, Beller, Zimmermann, Lessmann, Rampe. Verhandelt: Erkeln, am 4. April 1933 Die Gemeinde Erkeln wird vertreten durch den Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Anwesend sind unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Beller 3. " Willeke 4. " Zimmermann 5. " Lessmann 6. " Rampe In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung am 31.3.33 vorschriftsmäßig eingeladen und in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: Betr.: Schulvorstand. Für die nächste Wahlperiode werden als Mitglieder in den Schulvorstand gewählt: 1. Multhaupt, Franz Hs.Nr. 26 2. Köring, Ferdinand Hs. Nr. 137 v. g. u. Johlen, Rustemeyer, Willeke, Beller, Zimmermann, Lessmann, Rampe. Verhandelt: Erkeln, am 3. April 1933 Die Gemeinde Erkeln wird vertreten durch den Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Anwesend sind unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Beller 3. " Willeke 4. " Zimmermann 5. " Lessmann 6. " Rampe In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung am 31.3.33 vorschriftsmäßig eingeladen und in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: 1. Antr. Kühlewind betr. Erhöhung der Wohlfahrtsrente für sein Enkelkind. Es wird in Vorschlag gebracht dem Antragsteller eine Wohlfahrtsrente von 7,50 RM pro Monat zukommen zu lassen. 2. Betr.: Bezahlung der Rechnung für die Malerarbeiten am Kriegerdenkmal. Der Vorstand des Kriegervereins hat den Anstreicher Potthast den Auftrag erteilt die Arbeiten auszuführen, somit wäre der Verein auch verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. Die Vertretung beschließt jedoch 30 RM aus der Gemeindekasse beizusteuern. 3. Betr.: Einstellung eines Polizeidieners. Mehrere aus der Gemeinde haben sich um den Posten beworben. Die Anträge wurden verlesen und beschließt die Gemeindevertretung, daß der Sohn des verstorbenen Sievers, welcher den Dienst jetzt ausführt, die Arbeiten weiter verrichten soll. Als Vergütung erhält Franz Sievers 55 RM (in Worten fünfundfünfzig RM) pro Monat, für die Bedienung der Turmuhr werden pro Jahr 10 RM, statt wie bisher 20 RM gezahlt, jedoch unter dem Vorbehalt, ob der Herr Bürgermeister sich mit der Einstellung einverstanden erklärt. Falls ein Vertrag abgeschlossen werden muß, bleibt es dem Herrn Bürgermeister überlassen. 4. Antr. Potthast, Wulf 150, Loog, Ortmann,Multhaupt, Johlen auf Verlängerung der Pachtzeit der Gemeindeländer. Die verpachteten Grundstücke der Gemeinde an die oben Genannten werden auf drei Jahre, beginnend mit dem 1. Oktober d.J. bis zur Aberntung des Jahres 1936 für den alten Pachtpreis verlängert. 5. Betr.: Antr. Köring um Pachtverlängerung. Auch Köring wird die Pachtzeit auf drei Jahre verlängert, jedoch für einen Jahrespachtpreis von 15 RM (in Worten fünfzehn RM). v. g. u. Johlen, Lessmann, Willeke, Rustemeyer, Beller, Zimmermann, Rampe. Verhandelt: Erkeln, am 21.April 1933 Die Gemeinde Erkeln wird vertreten durch den Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Anwesend sind unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Beller 3. " Willeke 4. " Zimmermann 5. " Lessmann 6. " Rampe In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung am 31.3.33 vorschriftsmäßig eingeladen und in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde folgendes verhandelt und beschlossen: 1. Antr. Ww. Göke betr. Zahlung der Arzt- und Apothekerkosten. Der Antrag wird vertagt, denn die Ww. Göke hat dem Antrage keine Rechnungen beigefügt. 2. Antr. Besse um Erhöhung der Wohlfahrtsrente. Es wird in Vorschlag gebracht die Rente auf 36 RM zu erhöhen. 3. Antr. Eilebrecht. Der Familie Eilebrecht wird eine einmalige Sonderunterstützung von 20 RM zu erkannt 4. Antr. Nürnberger. Die Invalidenkarte von dem Wohlfahrtsempfänger Nürnberger muß weiter in Ordnung gebracht werden und sollen die Unkosten, wenn möglich von der Wohlfahrtsrente abge-zogen werden. 5. Betr.: Freiwilliger Arbeitsdienst für die Arbeiten des Auenhäuserweges. Die Gemeindevertretung beschließt, den Auenhauserweg über Freiwilligen Arbeitsdienst auszubauen und bewilligt für die Instandsetzung des Lagers in dem Wulfschen Saale 1.500 RM. Als Miete verlangt der Gastw. Johann Wulf bis 40 RM von der Gemeinde und ist der Saal vor den 17. Mai d.J. nicht zu beziehen, weil der Sportverein am Samstag den 14. Mai eine Festlichkeit in demselben feiert. Betr. Ausbau des Auenhauserweges ist mit der Gemeinde Auenhausen zu verhandeln, ob die Wegestrecke nicht auch vom Lager in Erkeln mit ausgebaut werden soll. v. g. u. Johlen, Rustemeyer, Willeke, Rampe, Lessmann, Zimmermann, Beller Verhandelt: Erkeln, am 5. Mai 1933 Die Gemeinde Erkeln wird vertreten durch den Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Anwesend sind unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Beller 3. " Willeke 4. " Zimmermann 5. " Lessmann 6. " Rampe In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung am 2.d.M. vorschriftsmäßig eingeladen und in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde folgendes verhandelt und beschlossen:: 1. Betr.: Arbeiten des freiw. Arbeitsdienstes lt. Schreiben vom 28.April 1933. Vom Schreiben des Herrn Bürgermeisters vom 28. April 33 betr. Arbeitsdienst zum Wegebau der Gemeinde wurde Kenntnis genommen und lehnt die Gemeindevertretung es ab, den Auenhauserweg im Wege des freiwilligen Arbeitsdienstes ausbauen zu lassen. Die Vertretung gedenkt, den Weg als Notstandsarbeit ausführen zu lassen, damit die Leute der Gemeinde (Wohlfahrts-empfänger u.s.w.) Arbeit erhalten, und bittet den Herrn Bürgermeister dbz. Bedingungen auszuarbeiten und der Gemeinde vorzulegen. 2. Betr.: Vergrößerung der Küche im Forsthaus. Die Arbeiten sollen von den Wohlfahrtsempfängern ausgeführt werden. Der Gemeindevertreter Rampe und der Vorsteher sollen feststellen was für Material nötig ist, damit die Fuhren vergeben werden können. v. g. u. Johlen, Beller, Willeke, Lessmann, Rustemeyer, Rampe, Zimmermann. Verhandelt: Erkeln, am 18. Mai 1933 Die Gemeinde Erkeln wird vertreten durch den Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Anwesend sind unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Beller 3. " Willeke 4. " Zimmermann 5. " Lessmann 6. " Rampe In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung am 15.d.M. vorschriftsmäßig eingeladen und in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde folgendes verhandelt und beschlossen: 1. Betr.: Antr. Schormann um Erlaß der Gemeindesteuer. Von der staatl. Steuer vom Grundvermögen sind der Ww. Rhein/Inhaber Schormann 87,60 RM niedergeschlagen, weil die gewerblichen Steuern nur teilweise als solche genutzt worden sind. Die Gemeindevertretung beschließt auch die Gemeindesteuer für das Rechnungsjahr 32 dementsprechend zu erlassen. 2. Betr.: Antr. der Ww. Schäfers um Wohlfahrtsunterstützung. Der Antragstellerin Ww. Schäfers wird eine Wohlfahrtsrente von 24 RM pro Monat zuerkannt und ist dieser Betrag, wenn die Kriegsrente festgesetzt worden ist dem Wohlfahrtsamte zu erstatten. 3. Betr.: Antr. Henke um Wohlfahrtsunterstützung. In Anbetracht, daß der Vater des Antragstellers Franz Henke eine Unfallrente von 29,60 RM PRO Monat erhält, lehnt die Vertretung den Antrag des Johann Henke ab. 4. Betr.: Antr. des Maurers Hubert Sonst um Bezahlung der Doktor Rechnung für seine verstorbene Tochter Adelheid. Es wird in Vorschlag gebracht dem Maurer Hubert Sonst von der Rechnung welche 105 RM beträgt als einmalige Beihilfe 40 RM an Dr. Umenhoff zu zahlen. 5. Betr. Wohlfahrtsrente Güntermann. Die Familie Güntermann befindet sich in einer Notlage, wenn der Sohn die Ziegen hütet und pro Monat 40 RM verdient, ist die Vertretung der Ansicht, daß von der Wohlfahrtsrente nicht gekürzt werden darf, denn Güntermann hatte schon seit Jahren keinen Verdienst. v. g. u. Rustemeyer, Beller, Willeke, Rampe, Lessmann, Zimmermann. Verhandelt: Erkeln, am 1. Juni 1933 Die Gemeinde Erkeln wird vertreten durch den Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Anwesend sind unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Beller 3. " Willeke 4. " Zimmermann 5. " Lessmann 6. " Rampe In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung am 29.5.d.J. vorschriftsmäßig eingeladen und in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde folgendes verhandelt und beschlossen: 1. Betr.: Antr. Anton Göke um Wohlfahrtsunterstützung zur Bezahlung der Kosten, welche durch die Krankheit der Mutter entstanden sind. Die Vertretung nahm Kenntnis von den hohen Kosten und schlägt vor von den Rechnungen 50 RM vom Wohlfahrtsamt zu zahlen. 2. Antr. Ww. Kurtz um Erhöhung der Wohlfahrtsrente. Die Ww. Kurtz erhält z.Z. eine Wohlfahrtsbeihilfe von 5 RM pro Monat. Von der Invalidenkasse erhält dieselbe 29,50. Die Miete beträgt 12,50 RM pro Monat-. Es wird in Vorschlag gebracht der Antragstellerin 5 RM mehr zu zahlen also pro Monat 10 RM Wohlfahrtsrente die für Zahlung der Hausmiete verwendet werden kann. 3. Antr. Frau Drühe Nr. 125 um Übernahme einer Krankenhauskur. Es wird in Vorschlag gebracht der Frau Drühe eine Krankenhauskur von drei Wochen zukommen zu lassen. 4. Antr. Th. Reitemeyer um Wohlfahrtsrente. Der Antrag wird abgelehnt. 5. Antr. Nürnberger um die Erhöhung des Wohlfahrtsgeldes. Vom Schreiben an den Herrn Regierungspräsidenten wurde Kenntnis genommen jedoch lehnt die Gemeindevertretung den Antrag ab, denn die Kinder des Antragstellers können z.Z. wohl in der Landwirtschaft untergebracht werden. 6. Antrag Vosmer für den Kriegerverein. Dem Kriegerverein werden aus der Gemeindekasse für die Instandsetzung der Kriegerehrung noch mal 15 RM,(30 RM hat der Maler Potthast erhalten) bewilligt, jedoch muß der Verein den Rest zahlen. Die Instandsetzung der Kriegerehrung ist vom Kriegerverein in Auftrag gegeben und ist derselbe auch verpflichtet die Zahlung zu leisten. 7. Betr.: Stellenplan des Gemeindeförsters. Die Verordnung über die Aufstellung von Stellenplänen in Gemeinden und Gemeindeverbänden vom 2. November 1932 wurde verlesen. Aus der Gemeindekasse müssen z.Z. ca. 2.000 RM für die ordnungsmäßige Unterhaltung des Gemeindewaldes zugeschossen werden damit die Unkosten gedeckt werden können und dieses ist für die Gemeinde auf die Dauer nicht zu ertragen, so daß die Stelle des Gemeindeförsters auch Oberförster abgebaut werden muß. Vor einigen Jahren wurde von der Gemeinde der Vorschlag gemacht im Voraus zu hauen, um damit den damals guten Holzpreisen die Schulden abzutragen (Schule), dieser Antrag wurde von der Regierung nicht bewilligt, in Anbetracht dieses lehnt die Vertretung die Festsetzung des Stellenplanes ab. v. g. u. Johlen, Beller, Zimmermann, Josef Rampe, Willeke, Lessmann, Rustemeyer. Verhandelt: Erkeln, am 22. Juni 1933 Die Gemeinde Erkeln wird vertreten durch den Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Anwesend sind unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Beller 3. " Willeke 4. " Zimmermann 5. " Lessmann 6. " Rampe In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung am 19.d.M. vorschriftsmäßig eingeladen und in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde folgendes verhandelt und beschlossen: Beschluß: 1. Feststellung des Haushaltsplanes für das Rechnungsjahr 1933. Der für das Rechnungsjahr 1933 aufgestellte Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben 32.004 RM wird von der Vertretung abgelehnt. Begründung: Die Gemeindevertretung vertritt den Standpunkt, daß in allen Ausgaben abgebaut werden muß, weil die Wirtschaft die Ausgaben nicht mehr aufbringen kann. 2. Betr.: Antr. Ww. Th. Kurtz. Von der Kostenberechnung des Dr. Mömken, Zahnarzt, Brakel, in Höhe von zus. 82,80 wurde Kenntnis genommen und lehnt die Gemeindevertretung es ab, diese Kosten zu bewilligen. 3. Antr. Ww.Kurtz betr. Land für die Unterhaltung des Ziegenbocks. Dem Antrag wird zugestimmt und erhält die Antragstellerin das Land am Kreuzberg weiter für drei Jahre und zwar für die Zeit bis zur Aberntung 1936 muß aber einen angekörten Ziegenbock für ein angemessenes Deckgeld den Ziegenhaltern der Gemeinde zur Verfügung stellen. 4. Antr. des Invaliden Joh. Meier. Dem Invaliden Johann Meier 47 wird die Zusatzrente bis auf Weiteres weiter gewährt. v. g. u. Johlen, Willeke, Zimmermann, Rampe, Beller, Lessmann, Rustemeyer. Verhandelt: Erkeln, am 19. Juli 1933 Die Gemeinde Erkeln wird vertreten durch den Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Anwesend sind unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Beller 3. " Willeke 4. " Zimmermann 5. " Lessmann 6. " Rampe In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung vorschriftsmäßig eingeladen und in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde folgendes verhandelt und beschlossen: Betr. Wahl eines Schiedsmannes und dessen Stellvertreters. Nach der Verordnung des Preuß. Staatsministeriums vom 15. Juni ds.Js. endet die Amtsdauer der Schiedsmänner und ihrer Stellvertreter mit dem Inkrafttreten der Verordnung d.i. 15.6.33. Für die nächste Wahlperiode wurde gewählt als Schiedsmann Peter Willeke, als Stellvertreter Eduard Welling. v. g. u. Zimmermann, Aug. Beller, Rustemeyer, Willeke, Rampe, Lessmann. Verhandelt: Erkeln, am 19. Juli 1933 Die Gemeinde Erkeln wird vertreten durch den Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Anwesend sind unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Beller 3. " Willeke 4. " Zimmermann 5. " Lessmann 6. " Rampe In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung am 15.d.M. vorschriftsmäßig eingeladen und in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde folgendes verhandelt und beschlossen: Zu.Nr. 1 Antr. der Ww. Müller. Vom Antrag der Ww. Müller wurde Kenntnis genommen und wurde derselben eine monatliche Wohlfahrtsunterstützung von 10 RM zu erkannt. 2. Antr. Alois Meyer. Der Antrag wurde abgelehnt, denn aus dem Schreiben des Antragstellers ist nicht zu erkennen wie hohe Kosten entstanden sind bei der Geburt des Kindes. 3. Antr. Hermann Simon betr. Wohlfahrtsunterstützung. Der Antrag wurde von der Gemeindevertretung abgelehnt, denn der Antragsteller ist hier nicht bekannt. 4. Antr. des Schneidermeisters Fritz Güthoff. In Anbetracht, daß der Schneiderm. Güthoff sich in einer Notlage befindet, werden demselben 50 RM zu erkannt. 5. Betr.: Antr. des Tischlermeisters Hermann Pult um Steuerstundung. Bei bankmäßiger Verzinsung werden Pult die Steuern bis zum 1. Oktober d.J. gestundet. v. g. u. Aug.Beller, Zimmermann, Rustemeyer, Willeke, Rampe, Lessmann. Verhandelt: Erkeln, am 4. August 1933 Die Gemeinde Erkeln wird vertreten durch den Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Anwesend sind unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Beller 3. " Willeke 4. " Zimmermann 5. " Lessmann 6. " Rampe In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung am 2.d.M. vorschriftsmäßig eingeladen und in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde folgendes verhandelt und beschlossen: 1. Betr. Antr. der Mühlenbesitzerin Ww. Rhein. Ausbau des Mühlenwehrs Der Mühlenpächter Herr Schormann, welcher in Sitzung anwesend ist, mit dem Vorsteher und dem Kulturamtsinspektor Grisse aus Warburg die Arbeiten an Ort und Stelle besprochen haben. Ersterer erläutert die Angelegenheit und führt aus, daß es ihm schwer werde, unter den heutigen Verhältnissen den Ausbau des Wehres allein ausführen zu lassen. Die Vertretung beschließt, daß die Arbeiten, zu welcher vom Kulturamt eine Zeichnung ausgeführt ist, als Notstandsarbeiten auszuführen und ist bereit, daß die Gemeinde als Träger der Arbeit auftrete.Die Kosten , (die Gemeindevertretung nahm Kenntnis vom Schreiben des H.Bürgermeister vom 8.d.M., auch ist H.Schormann bereit eine Summe bis zu 500 RM für diese Arbeit sicher zu stellen.) welche durch Materiallieferung und Anfuhr entstehen, werden von der Antragstellerin übernommen und dürfen der Gemeinde dbz. keine Kosten entstehen. 2. Antr. Hermann Göke betr. weitere Unterstützung. Es wurde Kenntnis von den Rechnungen, welche durch die Krankheit der Mutter entstanden sind genommen und bewilligt die Vertretung zu b noch mal eine Beihilfe von 100 RM (in Worten Einhundert RM) zus. Also 150 RM. 3. Antr. Ww. Schäfers betr. Zahlung der Rechnung für die Krankheit der Kinder. Der Antrag wird abgelehnt. Die Ww. Schäfers hat ein Einkommen von 70 RM pro Monat und kann die Antragstellerin die Kosten selbst tragen. 4. Betr. Umbau des Forsthauses. Nachdem die Vertretung die Kostenrechnung geprüft hatte, welche durch den Umbau entstanden sind, wurden die Kosten bewilligt mit dem Vorbehalt, daß dieselben im nächsten Jahre im Etat abgerechnet wird. 5. Betr. Kostenrechnung Wilh. Löhr. Dem Antragsteller sind durch den Prozeß 100 RM an Kosten entstanden. 50 RM sind durch freiwillige Gaben gedeckt und beschließt die Gemeindevertretung, daß 50 RM von der Gemeindekasse gezahlt werden. v. g. u. Rustemeyer, Willeke, Zimmermann, Beller Verhandelt: Erkeln, am 23. August 1933 Die Gemeinde Erkeln wird vertreten durch den Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Anwesend sind unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Beller 3. " Willeke 4. " Zimmermann In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung am 21.d.M.- vorschriftsmäßig eingeladen und in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde folgendes verhandelt und beschlossen: Zu Nr. 1 Vom Schreiben des Herrn Bürgermeisters vom 9.8.d.J. betr. Zahlung der Rechnungen des Forsthauses im Betrage von zus. 241,62 RM, wurde Kenntnis genommen, beschließt die Vertretung, daß Inhaber der Stelle Herr Förster von Schiller den Betrag von 141,62 RM übernimmt, denn die Gemeindekasse ist betr. des Waldes sehr in Anspruch genommen. Betr. Alois Meyer. Das Schreiben des Alois Meyer wurde verlesen und bewilligt die Vertretung dem Antragsteller die Kosten an die Hebamme im Betrag von 28 RM an die Frau Spieker zu zahlen. v. g. u. Johlen, Beller, Rustemeyer, Willeke, Zimmermann. Verhandelt: Erkeln, am 5.September 1933 Die Gemeinde Erkeln wird vertreten durch den Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Anwesend sind unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Beller 3. " Willeke 4. " Zimmermann 5. " Lessmann 6. " Rampe In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung am 2.d.M. vorschriftsmäßig eingeladen und in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde folgendes verhandelt und beschlossen: Zu Nr. 1 Antr. des Sportvereins betr. eines Spielplatzes. Dem Sportverein werden 60 RM, wie im Vorjahre zu erkannt. Um den Sportplatz muß sich der Verein jedoch selbst bemühen. 2. Betr. Antr. des Vinzenz Gehlen. Der Antrag des Vinzenz Gehlen kann nicht berücksichtigt werden, denn der Polizeidiener ist nicht Beamter, sondern nur Gemeindearbeiter. v. g. u. Johlen, Beller, Willeke, Rampe, Lessmann, Zimmermann Verhandelt: Erkeln, am 26. September 1933 Die Gemeinde Erkeln wird vertreten durch den Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Anwesend sind unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Beller 2. " Willeke 3. " Zimmermann 4. " Lessmann 5. " Rampe In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung am 24. d.M. vorschriftsmäßig eingeladen und in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde folgendes verhandelt und beschlossen: 1. Betr. Die Bezahlung der Rechnungen für den Umbau der Küche des Forsthauses. Das Schreiben des Herrn Bürgermeisters vom 9.8. d.J. wurde nochmals verlesen. Auch der Brief des H. Förster, welchen der Herr Gem.Vertr. Beller in der Sitzung aushändigte wurde verlesen. Die Gemeindevertretung beschließt, daß die Rechnungen, wie vorgeschlagen aus Abschn. VII unter "Verschiedenes" bezahlt werden sollen. 2. Antr. des Schneidermeisters Fritz Güthoff betr. Stundung der Schulden. Dem Antrag gemäß wurden die Schulden welche der Schneidermeister Güthoff der Gemeinde schuldet bis zum 15.12. d.J. gestundet. v. g. u. Beller, Willeke, Rampe, Lessmann Zimmermann. Verhandelt: Erkeln, am 9. Oktober 1933 Die Gemeinde Erkeln wird vertreten durch den Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Anwesend sind unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Beller 3. " Willeke 4. " Zimmermann 5. " Lessmann 6. " Rampe In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung am 7.d.M. vorschriftsmäßig eingeladen und in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde folgendes verhandelt und beschlossen: 1. Betr. Festsetzung des Hauungs- und Kulturplanes für das Wirtschaftsjahr 1934. Die Gemeindevertretung ist mit der Ausführung der Arbeiten im Kulturplan für das Wirtschaftsjahr 1934 vorgesehenen Arbeiten einverstanden, jedoch kann sie die dafür eingesetzten Kosten mit Rücksicht auf die schlechte finanzielle Lage der Gemeinde nicht bewilligen. Die Gemeindevertretung besteht darauf, daß die notwendigen Arbeiten vorwiegend durch Wohlfahrtserwerbslose ausgeführt, um die Kosten dadurch auf das Mindestmaß herabgedrückt werden. Auch das Holz hauen ist vorwiegend von Wohlfahrtserwerbslosen auszuführen. 2. Antr. Ww.Rhein-Schormann betr. Zahlung der Gemeindesteuern. Der Antrag wurde nochmals eingehend durch beraten und wurde der Beschluß gefaßt die rückständigen Steuern bis zum 31. Dez. d.J. bei bankmäßiger Verzinsung zu stunden. 3. Antr. Willeke u.s.w. betr. Instandsetzung des Hellenweges/Weg nach Auenhausen. Der Hellenweg, der bereits für den freiwilligen Arbeitsdienst vorgesehen war, soll nun beim Arbeitsamt Paderborn als Notstandsarbeit eingereicht werden, damit die Arbeiter der Gemeinde beschäftigt werden können. Ein Kostenanschlag, welcher für den freiwilligen Arbeitsdienst ausgeführt war, liegt bei. 4. Antr. des Wohlfahrtsamtes betr. Frau Löneke. Die Anschaffung eines Stützkorsetts wurde wegen der Hilfsbedürftigkeit befürwortet. 5. Antr. Josef Göke 142 betr. der Instandsetzung der Wasserleitung zu seiner Wohnung. Dem Antragsteller werden 9 RM zu der Rechnung (von 16,95 RM) bewilligt und soll dieser Betrag von der Gemeindekasse an Otto Tensi, Brakel, gezahlt werden. 6. Antrag des Arbeiters Josef Kurtz betr. Wohlfahrtsunterstützung. Kurtz wird wieder eine Wohlfahrtsunterstützung von 10 RM pro Monat zuerkannt. 7. Antr. Markus um ärztliche Behandlung. Der Antrag des Kasper Markus wird befürwortet, damit derselbe sich in ärztliche Behandlung begeben kann. 8. Antr. Graßhoff betr. Zulassung als Trichinenbeschauer. Der Antrag der Ortsgruppe der N.S.K.O.V. Brakel wurde vertagt, da der Trichinenbeschauerposten vorläufig noch von Fleckner versehen wird. Sollte jedoch die Stelle frei werden wird es Graßhoff anheimgestellt den Antrag zu erneuern. 9. Antr. Franz Nürnberger um Unterstützung. Der Antrag wurde abgelehnt, da Nürnberger wegen seines angeblichen Fußleidens noch landwirtschaftliche Arbeiten verrichten kann. v. g. u. Johlen, Rustemeyer, Beller, Willeke, Rampe, Zimmermann. Verhandelt: Erkeln, am 13. Oktober 1933 Die Gemeinde Erkeln wird vertreten durch den Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Anwesend sind unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Beller 3. " Willeke 4. " Zimmermann 5. " Rampe In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung am ........ vorschriftsmäßig eingeladen und in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde folgendes verhandelt und beschlossen: Betr. Erhebung der Bürgersteuer für das Kalenderjahr 1934. Das Schreiben des Herrn Bürgermeisters vom 11.10.1933 wurde verlesen. Wir beschließen die Erhebung der Bürgersteuer für das Kalenderjahr 1934 mit 500 v.H. des Reichsgesetzes. 2. Betr. Zahlung des Restes der Rechnungen Unterhaltung der Schule. Die Deckung kann aus Titel "Unterhaltung der Lehrerdienstwohnung" genommen werden. v. g. u. Johlen, Rustemeyer, Beller, Willeke, Rampe, Zimmermann. Verhandelt: Erkeln, am 27. Oktober 1933 Die Gemeinde Erkeln wird vertreten durch den Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Anwesend sind unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Beller 3. " Willeke 4. " Zimmermann 5. " Lessmann 6. " Rampe In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung am 24.d.M. vorschriftsmäßig eingeladen und in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde folgendes verhandelt und beschlossen: 1. Betr. Ausbau des Hellenweges. Die Gemeindevertretung beschließt, nachdem dieselbe den Weg besichtigt hat, den Hellenweg in einer Länge von 1.200 m auszubauen. Der Gemeindevertreter Beller erklärte sich bereit die Steine für 15 Pf. in seinem Grundstück brechen zu lassen. Antr. Steinhagen Beller betr. Göke Hs.Nr. 20. Dem Antragsteller wurden für die Familie Göke nochmals, nachdem Göken schon zweimal Beträge erhalten hatten, eine Beihilfe von 150 RM zur Begleichung der Rechnungen für die Mutter zuerkannt. v. g. u. Beller, Rustemeyer, Willeke, Rampe Lessmann, Zimmermann. Verhandelt: Erkeln, am 8. November 1933 Die Gemeinde Erkeln wird vertreten durch den Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Anwesend sind unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Johlen 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Beller 3. " Willeke 4. " Zimmermann 5. " Lessmann 6. " Rampe In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung am 4.d.M. vorschriftsmäßig eingeladen und in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde folgendes verhandelt und beschlossen: 1. Betr. Steinefahren an die Kreisstraße. Nach den Angaben des Kreisbaumeisters Schöning in Höxter, soll die Kreisstraße Brakel-Beverungen verbreitert werden und mit einer neuen Schotterdecke versehen werden, bis 2,5 km lang. Mit dem Steinebrechen und dem Anfahren soll diesen Winter begonnen werden. Die Gemeindevertretung genehmigt die Kosten für die Anfuhr mit der Bedingung, daß der Kreis auch wie immer den Bruchzins der Steine, welche aus dem Gemeindebruch gefahren werden, zahlt. 2. Betr. Rechn. Tensi. Von der Rechnung des Otto Tensi wurde Kenntnis genommen und soll der Betrag von 13,55 RM aus der Position für Wege genommen werden. v. g. u. Johlen, Rustemeyer, Zimmermann, Lessmann, Rampe, Beller. Verhandelt: Erkeln, am 23. Nov. 1933 Die Gemeinde Erkeln wird vertreten durch den Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Anwesend sind unter dem Vorsitz des kom.Gemeindevorstehers Backhaus 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Beller 3. " Willeke 4. " Zimmermann 5. " Lessmann 6. " Rampe In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung am 20.Nov..33 vorschriftsmäßig eingeladen und in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde folgendes verhandelt und beschlossen: Zu Nr. 1. Betr. Öffnung der Angebote für den Ausbau des Hellenweges als Notstandsarbeit. Eingegangen waren 3 Angebote u. zwar: Fa. Meyer,Brakel, H. Multhaupt,Erkeln, u. Ferd. Meyer, Erkeln. Das billigste Angebot mit 25% Aufschlag auf den Stundenlohn unter Tragung aller soz. Lasten u. sonstige Ausgaben hat Ferd. Meyer, Erkeln, u. wird ihm deshalb der Zuschlag erteilt.Das Angebot des Fr. Meyer,Brakel lautet auf 29% u. das des H. Multhaupt,Erkeln auf 29 1/2% . Ferd.Meyer wird noch aufmerksam gemacht auf die Aufstellung von heiz-baren Baubuden. 2. Betr. Antrag Güntermann. Der Antrag Güntermann auf Erhöhung der Wohlfahrtsunterstützung wird zurückgestellt. Güntermann wird auf die Notstands Arbeit hingewiesen, wo er beschäftigt werden muß. 3. Dem Antrag des Joh. Henke,Erkeln auf Wohlu. Wird stattgegeben, u. wird dem Antragsteller eine Unterstützung von 10 RM monatlich zuerkannt, mit Hinweis auf die Nostandsarbeit. 4. Der Antrag des Joh. Löneke, Erkeln auf Wohlu. Wird befürwortet. Löneke könnte dann bei der Notstands Arbeit beschäftigt werden.. 5. Antrag des Jos. Kühlewind auf Wohlu. Da der Antragsteller nach ärztlichem Zeugnis nicht im Arbeitslager beschäftigt werden darf, wird das Gesuch auf Wohlu. Befürwortet. Kühlewind könnte ev. auch bei der Nostands Arbeit beschäftigt werden. 6. Antrag des Joh. Eilebrecht, Erkeln auf Übernahme der Kosten für ein kr. Kind. Übernahme der Kosten wird für notwendig gehalten, u. der Fürsorge überwiesen. 7. Antrag der Ww. Therese Multhaupt auf lauf. Unterstützung aus öffentl. Mitteln. Multhaupt ist so stark belastet, daß er nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen seiner Mutter gegenüber nachzukommen. Der Ww. Multhaupt wird deshalb eine laufende monatliche Unterstützung von 10 RM zuerkannt. V . g. u. Backhaus, Rustemeyer, Beller, Zimmermann, Rampe, Lessmann. Verhandelt: Erkeln, am 1. Dez. 1933 Die Gemeinde Erkeln wird vertreten durch den k. Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Anwesend sind unter dem Vorsitz des k. Gemeindevorstehers Backhaus 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Beller 3. " Willeke 4. " Zimmermann 5. " Lessmann 6. " Rampe In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Erkeln zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung am 28.11. d.vor.Mts. vorschriftsmäßig eingeladen und in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde folgendes verhandelt und beschlossen: Zu Nr. 1. Betr. Arbeiter-Einstellung z. Holzhauen u. Hauerlöhne. Es wird einstimmig von der Gemeindevertretung beschlossen, daß sämtliche 19 Arbeiter, die sich zum Holzhauen gemeldet haben, eingestellt werden sollen. Die Hauerlohnsätze für das Wirtschaftsjahr 1934 sollen dieselben bleiben, wie im vorigen Jahr. Zu Nr. 2. Vom Obmann des Ausschusses für W.H. wird um Holz gebeten für 14 Familien. Lt. Beschluß der Gemeindevertreter soll für die 14 Familien je ein Haufen trockenes Stangenholz gehauen werden. Den Hauerlohn trägt der Empfänger. Das Holz soll, da es augenblicklich benötigt wird, möglichst sofort gehauen werden (Von Nr. 1 u.2 ist Förster v.Schiller am 2.Dez. benachrichtigt worden). Zu Nr. 3. Bewerbungsschreiben des Wilh. Besse für den Dienst des Polizeidieners. Der Bewerbung kann heute nicht stattgegeben werden. Die Stelle soll, wenn es so weit kommt, ausgeschrieben werden. Zu Nr. 4 Antrag Besse. Die Gemeindevertretung bewilligt für das kranke Kind eine monatliche Unterstützung von 10 RM. Zu Nr.5. Es wird beschlossen, daß der Betrag von 2,12 RM für Nachkörung des Ziegenbockes, da Frau Kurtz die Zahlung verweigert, aus der Gemeindekasse bezahlt wird. Zu Nr. 6 Antrag der Josf. Schlüter auf Bezahlung der Arztkosten u. Behandlung. Lt. Beschluß der Gem.-Vertr. wird die Antragstellerin der öffentlichen Fürsorge überwiesen. Zu Nr. 7 Anfrage Zimmermann X. Zimmermann ist noch arbeitslos u. hilfsbedürftig. Zu 8. Für den Westf. Blinden-Verein e.V. Dortmund werden 10 RM bewilligt. Zu 9. Die Kosten, für vorläufig 50 / 2 Pf. Rosen für die Winterhilfe, trägt die Gemeinde. v. g. u. Backhaus, k. Gem.-Vorsteher, Rustemeyer, Beller, Zimmermann, Lessmann, Rampe, Willeke. Verhandelt: Erkeln, den 9.12. 1933 Anwesend 1.Gemeindevorstehers Backhaus 2.Gem.Verordn. Rustemeyer 3. " Beller 4. Willeke 5. " Zimmermann 6. " Lessmann 7. " Rampe In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung zu der die Mitglieder - wie aus der Einladung ersichtlich -. ordnungsmäßig unter Mitteilung der Tagesordnung eingeladen waren, waren, waren die Nebengenannten Mitglieder anwesend. Betrifft: Nr. 1 Neuwahl des Gemeindevorsteher. Die Verfügung des Herrn Landrats in Höxter vom 29. Nov. 1933 wurde bekannt gegeben. Festgestellt wurde, daß die unter Nr. 2 - 7 verzeichneten Mitglieder zur Wahl berechtigt sind. Der Vorsitzende machte darauf aufmerksam, daß die Wahl durch Zuruf erfolgen könne, falls niemand widerspräche - Widerspruch wurde nicht erhoben -. Der Gem.Verordn. Rustemeyer schlug den kom. Gemeindevorsteher Ludw. Backhaus als künftigen Gemeindevorsteher vor. Es erfolgte nun die Abstimmung durch Zuruf.. Der kom. Gemeindevorsteher Ludw. Backhaus wurde einstimmig gewählt. Um die Annahme der Wahl befragt, erklärte er, da er in der Versammlung anwesend war, dieselbe annehmen zu wollen und unterschrieb zum Zeichen dessen. Backhaus Nr. 2 Betrifft Antrag des Joh. Meyer auf Verlängerung der Zusatzrente. Es wird lt. Beschluß für notwendig erkannt, dem Antragsteller die Zusatzrente bis zum 1.7.34 weiter zu gewähren. Nr. 3 Antrag des Ant. Kanand. Dem Anton Kanand wird eine monatliche Unterstützung von 10 M. zuerkannt. v. g. u. Backhaus, Beller, Zimmermann, Lessmann, Rampe, Rustemeyer, Willeke. Verhandelt: Erkeln, am 20. Dez. 1933 Die Gemeinde Erkeln wird vertreten durch den Vorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Anwesend sind unter dem Vorsitz des k. Gemeindevorstehers Backhaus 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Beller 3. " Willeke 4. " Zimmermann 5. " Lessmann 6. " Rampe In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung am 18.12.. vorschriftsmäßig eingeladen und in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde folgendes verhandelt und beschlossen: Zu Nr. 1 Antrag der Ww. Schäfer auf Übernahme der Arztkosten. Die Gemeindevertretung ist der Ansicht, daß die Ww. Schäfer mit der Witwenrente u. sonstigen Einnahmen in Höhe von 131,40 RM gut auskommen kann. Es wird deshalb der Antrag abgelehnt. Zu Nr. 2 Antrag des Moritz Stolte auf Wohlu. Lt. Beschluß der Gem.-Vertr. wird dem Antragsteller eine monatliche Unterstützung von 20 M. zuerkannt. Ob der Sohn Joh. Den Antrag auf Alu. od. Kru. Gestellt hat, ist hier nicht bekannt. Zu Nr. 3 Antrag des Jos. Güntermann auf Wohlu. Dem Jos. Güntermann wird eine monatl. Unterstützung von 10 RM bewilligt. G. könnte später bei der Notstandsarbeit beschäftigt werden. Zu Nr.4 Antrag des Jos. Kurtz auf Übernahme der Arztkosten. Lt. Beschluß der Gem.-Vertr. wird die Übernahme der Kosten für notwendig gehalten. Frau Kurtz soll der Wohlfahrt überwiesen werden. Zu Nr. 5 Gesuch der Bäckermeister Giefers u. Ridder auf Zuweisung von Brennholz im Oberholz. Es soll jedem von ihnen 45 m Brennholz im Oberholz zugewiesen werden unter der Bedingung, daß sie auch das übrige Holz in der Gem. Erkeln kaufen. Als Preis soll der Durchschnitt genommen werden, der beim Verkauf im Oberholz erzielt wird. v. g. u. Backhaus, Willeke, Beller, Zimmermann, Rampe, Johannes Lessmann, Rustemeyer. Verhandelt: Erkeln, am 10.1. 1934 Anwesend sind unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Backhaus 1. Gem.Verordn. Beller 2. " Willeke 3. " Zimmermann 4. " Lessmann 5. " Rampe In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung am 8.1.34 vorschriftsmäßig eingeladen und erschienen waren, wurden folgende Anträge beraten:: 1. Der Beschluß der Gemeindevertretung vom 20.12.33 betr. Antrag der Bäcker Giefers u. Ridder wird dahin geändert: Giefers werden zu den angegebenen Bedingungen 45 mtr. Brennholz zugewiesen, Ridder 60 mtr. U. Döhre 35 mtr. 2. Antrag Franz Güthoff 148 auf Überlassung eines Reiserhaufens wird bewilligt. 3. Antrag Heinr. Güthoff 156 auf Herabsetzung seiner Bürgersteuer von 30 RM auf 15 RM wird bei seiner heutigen Lage ebenfalls bewilligt. 4. Auch dem Wilh. Zimmermann 71 wird auf seinen Antrag hin die Bürgersteuer von 30 M auf 15 M herabgesetzt. 5. Antrag des Joh. Löneke auf Erhöhung seiner Wohlu.. Mit Rücksicht darauf, daß Frau Löneke aus dem Krankenhaus entlassen u. von dem Antragsteller wieder zu unterhalten ist, wird die Wohlfahrtsunterstützung von monatl. 10 RM auf monatl. 25 M erhöht. Backhaus Verhandelt: Erkeln, am 22.2. 1934 Anwesend sind unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Backhaus 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Beller 3. " Willeke 4. " Zimmermann 5. " Rampe In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung am 20.2.34 vorschriftsmäßig eingeladen und erschienen waren, wurde über folgendes beraten: 1. Antrag des Herm. Kühlewind auf Überlassung eines Bauplatzes. In Anbetracht der Notlage in der sich Kühlewind befindet, soll ihm ein Bauplatz zu sehr billigem Preis überlassen werden. Es wird zur Bedingung gemacht, daß Kühlewind innerhalb eines Jahres den Bau fertig stellt, andernfalls der Platz wieder an die Gemeinde fällt. Als Bauplatz wird ihm neben dem Gemeindehause (Nürnberg) 100 ( zur Verfügung gestellt. Der Preis pro ( beträgt 0,25 M. 2. Die Miete für das Gemeindehaus soll, da Nürnberg nicht in der Lage sein dürfte 18 RM wie bisher zahlen zu können, auf 12 RM monatlich herabgesetzt werden, unter der Bedingung, daß die Summe im Gemeinde Etat noch abgeändert werden kann . Backhaus Verhandelt: Erkeln, am 28.2. 1934 Anwesend sind unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Backhaus 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Willeke 3. " Zimmermann 4. " Lessmann 5. " Rampe In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung zu welcher die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung am26.2.34. vorschriftsmäßig eingeladen und erschienen waren, wurde über folgendes beraten 1. Antrag der Ww. Rhein auf Niederschlagung rückständiger Gemeindesteuern. Sobald der Nachweis erbracht ist, daß die Reparatur u. Instandsetzungsarbeiten vor dem 1.4.34 fertig gestellt sind, soll die Summe von 456,89 RM niedergeschlagen werden. Von den übrigen rückständigen Steuern müssen am 1. April 200 RM angezahlt sein. 2. Antrag des S.Hakesberg auf Niederschlagung rückst. Steuern. Auch dem S. Hakesberg werden die Steuern in Höhe von 293,60 RM niedergeschlagen, unter der Bedingung, daß die Arbeiten vor dem 1.4.34 fertig gestellt sind u. eine Summe von 150 RM der übrigen rückständigen Steuern vor dem 1.4.34 gezahlt ist. Bei der Niederschlagung der Steuern handelt es sich in beiden Fällen bei Ww. Rhein u. Hakesberg um vor dem 1.1.32 fällig gewesene Steuern. Backhaus Verhandelt: Erkeln, am 20.3 1934 Anwesend sind unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Backhaus 1. Gem.Verordn. Rustemeyer 2. " Beller 3. " Willeke 4. " Zimmermann 5. " Lessmann 6. " Rampe In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung zu welcher die Mitglieder vorschriftsmäßig eingeladen und erschienen waren, wurde über folgendes beraten: 1. Betr. Deckung der Kosten für Notstandsarbeiten. Für den Ausbau des Weges von Erkeln nach Auenhausen (Notstandsarbeit) entstehen der Gemeinde Erkeln ungefähr 5.000 RM Kosten. Da die Gemeinde aus laufenden Mitteln diese Kosten nicht decken kann, soll die Einlage auf Buch Nr. 50014 in voller Höhe (am 1.1.1934 ( 1.568,15 RM) zur teilweisen Deckung in Anspruch genommen werden, wodurch das Sparbuch fortfällt. Da es sich um ein Aufwertungsbuch handelt, bitten wir bei der Kreissparkasse Brakel vorstellig zu werden, daß die Einlage für den obigen Zweck freigegeben wird. 2. Betr. Hebung von Wassergeld zur Deckung der Unkosten für die Leitung u. zur Bildung eines Reserve-Fonds. Die Angelegenheit wird nach eingehender Beratung zwecks späterer Eiführung zurückgestellt. 3. Betr. Bauplatz Kühlewind. Herm. Kühlewind soll ein 1/4 ha auf 10 Jahre verpachtet werden, da er sonst nicht die Mittel zum Bau eines Wohnhauses von der Heimstätten Ges. bekommt. (800 (, wie es sonst Vorschrift ist, stehen uns nicht zur Verfügung). Backhaus Verhandelt Erkeln, 23.3.1934 Anwesend unter dem Vorsitz des Gem.Vorstehers Backhaus 1. Gemeinderat Rustemeyer 2. " Beller 3. " Zimmermann 4. " Lessmann 5. " Rampe 6. " Schormann 7. " Willeke. Die Gemeinderäte sind heute zu einer Versammlung ordnungsmäßig eingeladen worden. Auf der Einladung stehen folgende Punkte der Tagesordnung: 1. Erlaß einer Ortssatzung über die Zahl der Gemeinderäte. 2. Erlaß einer Ortssatzung über die Zahl der Schöffen. Zu Punkt 1 u 2: Auf Grund des § 40 des Preuß. Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 (G.S.S.427) wird nach Anhörung der Gemeinderäte folgende Satzung erlassen: Punkt 1. § 1. In der Landgemeinde Erkeln wird die Zahl der Gemeinderäte auf 6 festgesetzt. § 2. Diese Satzung tritt nach erfolgter Genehmigung mit dem Tage der Veröffentlichung min Kraft. Punkt 2. § 1. In der Landgemeinde Erkeln wird die Zahl der ehrenamtlichen Schöffen auf 2 festgesetzt. § 2. Diese Satzung tritt nach erfolgter Genehmigung mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft. Die Gemeinderäte wurden mit dem Entwurf der Ortssatzungen bekannt gemacht. Nach Anhörung der Gemeinderäte wird der Erlaß der vorbezeichneten Ortssatzungen beschlossen. Punkt 3. Dem Antrag des Fr. Beine betr. Errichtung eines provisorischen Schuppens auf Gemeindegrund neben seinem Hause wird nach Beratung mit dem Gemeinderat stattgegeben. Als Entgelt ist für den Platz von ca. 10 qm jährlich 1 RM zu zahlen. Der Gemeindevorsteher Backhaus Verhandelt Erkeln, 3.4..1934 Anwesend unter dem Vorsitz des Gem.Vorstehers Backhaus 1. Gemeinderat Rustemeyer 2. " Zimmermann 3. " Lessmann 4. " Rampe 5. " Schormann 6. " Willeke. Die Gemeinderäte sind heute zu einer Versammlung ordnungsmäßig eingeladen worden. Auf der Einladung stehen folgende Punkte zur Tagesordnung: 1. Erlaß einer Satzung über ortsübliche Bekanntmachungen. Ortssatzung über die ortsübliche Bekanntmachung amtlicher Veröffentlichungen in der Gemeinde Erkeln. § 1 Die amtlichen Veröffentlichungen der Gemeinde Erkeln insbesondere Ortssatzungen, werden durch Aushang im Gitterkasten und durch Schellenschlag bekannt gemacht. Der Tag des Beginns und der Beendigung des Aushangs ist auf der Veröffentlichung zu vermerken. Der Aushang soll in der Regel eine Woche dauern. § 2 Soweit die Gesetze öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachung amtlicher Verordnungen u.s.w. nicht besonders vorschreiben, ist das Unterlassen der Bekanntmachung gemäß § 1 oder die Bekanntmachung in anderer Form auf deren Rechtsgültigkeit ohne Einfluß. § 3 Vorschriften, die eine andere Art der Bekanntmachung amtlicher Verordnungen usw. anordnen, bleiben unberührt. § 4 Diese Ortssatzung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig wird die Ortssatzung über die ortsübliche Bekanntmachung amtlicher Veröffentlichungen vom 25.10.1906 aufgehoben. Die Gemeinderäte wurden mit dem Entwurf der Satzung bekannt gemacht. Nach Anhörung der Gemeinderäte wird der Erlaß der Satzung beschlossen. Der Gemeindevorsteher Backhaus Verhandelt Erkeln, 10.4..1934 Anwesend unter dem Vorsitz des Gemeindeschulzen Backhaus 1. Gemeinderat Beller 2. " Zimmermann 3. " Lessmann 4. " Rampe 5. " Willeke. Die Gemeinderäte sind heute zu einer Versammlung ordnungsmäßig eingeladen worden.: Auf Grund des § 2 der Verordnung über ein vereinfachtes Gemeindefinanzgesetz für die ehrenamtlich verwalteten Gemeinden und Gemeindeverbände vom 24. Februar 1934 (G.S.S. 107) wird nach dem Entwurf der Haushaltsordnung 14 Tage lang ausgelegt und mit den Gemeindeältesten heute beraten worden ist, für das Rechnungsjahr 1934 folgende Haushaltssatzung festgestellt: § 1 Der dieser Satzung als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1934 wird im ordentlichen Haushaltsplan in der Einnahme auf 56.229 RM einschließlich 10.106 RM ungedeckter Fehlbetrag, in der Ausgabe auf 56.229 RM festgesetzt. § 2 Die Steuersätze für die Grundsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundvermögenssteuer I 260 v.H. des staatlichen Grundbetrages 2. Grundvermögenssteuer II 260 v.H. des staatlichen Grundbetrages 3. Gewerbesteuer nach dem Kapital u. den Ertrag 260 v.H. des staatlich veranlagten Grundbetrages 4. Bürgersteuer 500 v.H. des Reichssatzes. Der Gemeindeschulze: Backhaus Verhandelt Erkeln, 6. Mai 1934 Anwesend unter dem Vorsitz des Gemeindeschulzen Backhaus 1. Gemeinderat Zimmermann 2. " Rampe 3. " Willeke. Die Gemeinderäte sind heute zu einer Versammlung ordnungsmäßig eingeladen worden. Punkt 1. Nach Anhörung der Gemeinderäte beschließe ich wie folgt: Die Biersteuerordnung vom..... wird im § 5 wie,folgt geändert: § 5 Steuerpflichtig ist: a) im Falle des § 3 a der Hersteller b) im Falle des § b Hersteller und Einführer als Gesamtschuldner. Punkt 2 Nach Anhörung der Gemeinderäte wird die Biersteuerordnung vom..... wie folgt geändert: Der § 2 erhält folgende Fassung: Die Steuer beträgt bei Einfachbier 3,75 RM Schankbier 4,50 RM Vollbier 2,00 RM Starkbier 5,00 RM für ein Hektoliter. Vorstehende Änderung tritt ab 1. April 1934 in Kraft. Der Gemeindeschulze Backhaus Verhandelt Erkeln, 21. Juni 1934 Anwesend unter dem Vorsitz des Gemeindeschulzen Backhaus 1. Gemeinderat Beller 2. " Zimmermann 3. " Lessmann 4. " Rampe 5. " Menne Die Gemeinderäte sind heute zu einer Versammlung ordnungsmäßig eingeladen worden Nach Beratung mit den Gemeinderäten wird beschlossen, daß mit Rücksicht auf wiederholte Schülerunfälle in letzter Zeit, eine Schülerunfallversicherung abgeschlossen wird. Die Kosten betragen für Schüler 0,20 RM, für Schülerinnen 0,15 RM als Prämiensätze pro Jahr u. sollen von der Gemeinde übernommen werden. Das Amt in Brakel wird mit der Abschließung der Schülerunfallversicherung für die Gemeinde Erkeln beauftragt. Gemeindeschulze Backhaus. Verhandelt Erkeln, 29.10. 1934 Anwesend unter dem Vorsitz des Gemeindeschulzen Backhaus 1. Rustemeyer 2. August Beller 3. Engelbert Zimmermann 4. Johannes Lessmann 5. Jos. Rampe 6. Wilh. Schormann 7. Peter Willeke. 8. Martin Menne Die Gemeinderäte sind heute zu einer Versammlung ordnungsmäßig eingeladen : 1. Auf Grund des § 4 des Bürgersteuergesetzes vom 16. Oktober 1934 (R.G.Bl. I S. 985) in Verbindung mit § 3 der VO. zur Durchführung des Bürgersteuergesetzes vom 17. Oktober 1934 (R.G.Bl. I S. 987) setze ich als Gemeindeschulze nach Anhörung der Gemeinderäte folgendes fest: In der Gemeinde Erkeln wird im Kalenderjahr 1935 die Bürgersteuer mit 500 vom Hundert (in Worten: Fünfhundert vom Hundert) des Reichssatzes erhoben. Der Gemeindeschulze Backhaus 2. An Hand eines schriftlichen Berichtes wird den Gemeinderäten die Abwicklung des Haushaltsplanes der Gemeinde Erkeln für das 1te Halbjahr 1934 berichtet. Backhaus Verhandelt Erkeln, 3.1. 1935 Anwesend unter dem Vorsitz des Gemeindeschulzen Backhaus 1. Schöffe Aug. Johenning 2. " Jos. Meyer 3. Gemeindeältester Joh. Lessmann 4. " Wilh. Schormann 5. " Engelb. Zimmermann 6. " August Beller 7. " August Rustemeyer 8. " Martin Menne Die Gemeinderäte sind heute zu einer Versammlung eingeladen : Nach Anhörung der Gemeindeältesten beschließe ich wie folgt: Der Antrag des Zigarrenmachers Fritz Wulf 150 , auf Überlassung eines Bauplatzes an der Nethe wird genehmigt. Als Preis setze ich 0,50 RM pro qm fest. Alle sonstigen Kosten fallen dem Antragsteller zur Last. Vor der Auflassung soll noch eine örtliche Besichtigung durch die Gemeindevertretung stattfinden. Backhaus Verhandelt Erkeln, am 12. März 1935 Gegenwärtig: A. Gemeindeschulze Backhaus B. Gemeinderat 1. Rustemeyer 2. Beller 3. Schormann 4. Lessmann 5. Menne C. 1.Schöffe 6. Johenning 2. Schöffe 7. Jos. Meyer. In der heutigen Sitzung der Gemeinderäte, zu welcher dieselben ordnungsmäßig eingeladen wurden, waren die obenstehend bezeichneten Gemeinderäte anwesend. Nicht anwesend u. entschuldigt war Engelb.Zimmermann. Es wurde folgendes beraten. Betr. Festsetzung der Entschädigung des Gemeindeschulzen.. Auf Grund des § 31 Abs. 3 des Gemeindeverfassungsgesetzes vom 12. Dezember 1933 (G.S.S.427) der Ausführungsanweisung dazu vom 26.2.1934 (M.Bl.i.V. Seite 271) und des Erlasses des Oberpräsidenten der Provinz Westfalen vom 6.Oktober 1933 Nr. 1539 VI wird die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit des Gemeindeschulzen wie folgt geregelt 1. je Einwohner u. Jahr 20 Pfg., somit bei 789 Einwohnern = 157,80 RM. 2. für Aufwendungen für Bereitstellung eines Zimmers mit Heizung u. Beleuchtung und für Reinigung jährlich 120 RM. Die baren Auslagen (Fahrtkosten pp.) u. der entgangene Arbeitsverdienst werden am Schluß eines jeden Rechnungsjahres, wenn Nachweis hierfür vorliegt, festgesetzt u. gezahlt. Die nachweisbaren Portokosten u. Fernsprechgebühren werden ebenfalls am Schlusse eines jeden Rechnungsjahres erstattet. Beschlossen, wie vorstehend niedergeschrieben, nach Anhörung der Gemeinderäte. Der 1. Schöffe (stellv. Gemeindeschulze.) Aug. Johenning. Verhandelt Erkeln, am 21. März 1935 Gegenwärtig: A. Gemeindeschulze Backhaus B. Gemeinderat 1. Rustemeyer 2. Beller 3. Schormann 4. Lessmann 5. Menne 6. Zimmermann C. 1.Schöffe 6. Johenning 2. Schöffe 7. Jos. Meyer. In der heutigen Sitzung der Gemeinderäte, zu welcher dieselben ordnungsmäßig eingeladen wurden, waren die obenstehend bezeichneten Gemeinderäte anwesend. Auf Grund des § 2 der VO. über ein vereinfachtes Gemeindefinanzgesetz für die ehrenamtlich verwalteten Gemeinden u. Gemeindeverbände vom 24.2.1934 (G.S.S. 147) wird, nachdem der Entwurf der Haushaltssatzung acht Tage lang ausgelegt u. mit den Gemeinderäten am 21. März 1935 beraten worden ist, für das Rechnungsjahr 1935 folgende Haushaltssatzung festgestellt: § 1 Der dieser Satzung als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1935 wird im ordentlichen Haushaltsplan in der Einnahme auf 38.709 in der Ausgabe auf 42.200 (3491 ungedeckter Fehlbetrag.) § 2 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundvermögensteuer I 260% des staatliche veranlagten Grundbetrages 2. Grundvermögensteuer II 260 v.H. des staatlich veranlagten Grundbetrages 3. Gewerbesteuer nach dem Ertrag u. Kapital 260 v.H. des staatlich veranlagten Grundbetrages 4. Bürgersteuer 500 v.H. des Reichssatzes. Backhaus Punkt 2. Der Lohn des Polizeidieners Franz Sievers wird nach Beratung mit den Gemeindeältesten auf 70 RM monatlich festgesetzt. Backhaus . Verhandelt Erkeln, am 8. Mai 1935 Gegenwärtig: A. Gemeindeschulze Backhaus Gemeinderat 1 Engelb. Zimmermann 2. Wilh . Schormann 3. August Beller 4. Joh.Lessmann C. 1.Schöffe August Johenning 2. Schöffe Jos. Meyer. In der heutigen Sitzung der Gemeinderäte, zu welcher dieselben ordnungsmäßig eingeladen wurden, waren die obenstehend bezeichneten Gemeinderäte anwesend. Unentschuldigt fehlten: August Rustemeyer, Martin Menne. Es wurde folgendes beraten: Verkauf von Grundstücksflächen an den minderjährigen Jos. Wulf in Erkeln. Der minderjährige Jos. Wulf, vertreten durch seinen Vater Zigarrenmacher Fritz Wulf in Erkeln, will ein Wohngebäude errichten, hat aber kein Baugrundstück. Die Gemeinde Erkeln hat aus ihrem an der Nethe belegenen Grundbesitz zwei Flächen in Größe von 3,68 ar u. o.92 ar abtrennen lassen, die bei der Neuvermessung die Bezeichnung 49 Nr. 1009/581 u. Flur 49 Nr.1010/581 erhalten haben. Nach Beratung mit den Gemeinderäten beschließe ich hiermit den Verkauf der vorbezeichneten Grundstücksflächen an den minderjährigen Josef Wulf hierselbst. Der Kaufpreis wird auf 0,50 RM je qm festgesetzt. Der Erlös ist zur Schuldentilgung zu verwenden. Sämtliche Kosten (Vermessung u. Auflassung) HAT DER Erwerber zu tragen. Der Erwerber, vertreten durch seinen Vater, muß sich grundbuchlich verpflichten, die Fläche Flur 49 Nr. 1010/581 mit Gebäuden nicht zu bebauen und sie auf Erfordern zum Gestehungspreis an den Kreis Höxter käuflich abzutreten. Die Parzelle darf nicht bebaut werden. Der Bürgermeister der Gemeinde Rekeln. Backhaus Von dem vorstehenden Beschluß habe ich Kenntnis genommen. Rekeln, den 8. Mai 1935 Der 1. Schöffe Aug. Johenning. Weiter wurde beraten zu Punkt 2. Für den evtl. einzurichtenden freiwilligen Arbeitsdienst hatte die hiesige Gemeinde vor längerer Zeit 6000 Tagewerke angemeldet. Es müssen pro Tagewerk 78 Pf. aufgebracht werden, wozu die Gemeinde bei ihrem ungedeckten Fehlbetrag nicht in der Lage ist. Hinzu kommt noch, daß hier noch Arbeitslose sind, die zuerst, wenn die Gemeinde die nötigen Mittel hierfür anschaffen könnte, in Notstandsarbeit beschäftigt werden müßten. Es müssen daher die Arbeiten die für den Arbeitsdienst vorgesehen waren, vorläufig zurückgestellt werden. 3. Punkt. Niederschlagung von rückst. Gem. Steuern. Es werden die Gesuche auf Stundung der rückst. Steuern genehmigt, die vollständige Niederschlagung der Steuern wird in einem Fall genehmigt, in den anderen Fällen abgelehnt. Zu Punkt 4 beschließe ich: Die Gem. Erkeln tritt dem Westf. Heimatbund als Mitglied bei. Jahresbeitrag beträgt 2 RM. Backhaus Erkeln, 7. Juni 1935 Gegenwärtig: A. Bürgermeister Backhaus B. Gemeinderäte: 1. Rustemeyer 2. Beller 3. Zimmermann 4. Lessmann C. Beamte 1. Schöffe: Johenning 2. " Meier In der heutigen Sitzung der Gemeinderäte von Rekeln zu welcher die Gemeinderäte unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen wurden, waren die obenstehend bezeichneten Gemeinderäte anwesend. Nicht anwesend waren entschuldigt Schormann,Menne Es wurde folgendes beraten: Betrifft: Aufnahme eines Kassenkredits. Da die Gemeindekasse keinen Barbestand hat, ist die Inanspruchnahme eines Kassenkredits zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Kasse notwendig. Nach Anhörung der Gemeinderäte beschließe ich: Der Höchstbetrag des Kassenkredits, der im Rechnungsjahr 1935 zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Kasse in Anspruch genommen werden darf wird auf 4.000 RM festgesetzt. Der Bürgermeister: Backhaus Erkeln, den 22. Juni 1935 Anwesend: I. Bürgermeister Backhaus II. Gemeinderäte 1. Rustemeyer 2. Beller 3. Schormann 4. Lessmann 5. Zimmermann III. 1.Schöffe Johenning 2.Schöffe Meyer,Jos. Verhandelt Erkeln, den 22.Juni 35 Zur Beratung der auf heute abend 9 Uhr anberaumten Sitzung waren die Gemeinderäte am 19. Juni 1935 unter Mitteilung von Ort und Stunde der Beratung und der Tagesordnung geladen, es waren die obenstehend namentlich bezeichneten Gemeinderäte erschienen. Nicht anwesend war unentschuldigt Menne. Der Leiter der Gemeinde eröffnete die Sitzung. Hierauf wurde in die Beratung der auf die Tagesordnung gesetzten Gegenstände eingetreten. Betr.: Jahresrechnung der Gemeindekasse für 1932. Der Beschluß des Herrn Landrats in Höxter vom 21. Mai 1935 Aktenz. A 1411 und der Prüfungsbericht des Kreis-Rechnungs-Prüfungsamtes Höxter vom 29. Januar 1934 wurde den Gemeinderäten zur Kenntnis gebracht. Punkt 2. Dem Zigarrenmacher Fritz Wulf wird auf Antrag ein Zuschuß von 25 RM für die Anlage der Wasserleitung zu seinem Neubau bewilligt. Backhaus Verhandelt Erkeln, den 15.8.35 Verhandelt Erkeln, am 15.8. 1935 Gegenwärtig: I.Bürgermeister Backhaus II.Gemeinderäte: 1. Lessmann 2. Beller 3. Menne 4. Zimmermann 5. Schormann III. Schöffen 1. Johenning Nicht anwesend waren unentschuldigt Aug. Rustemeyer, Jos. Meier. Zur Beratung der auf heute abend 8 Uhr anberaumten Sitzung waren die Gemeinderäte am 13.8.1935 unter Mitteilung von Ort u. Stunde der Beratung u. der Tagesordnung geladen, es waren die obenstehend namentlich bezeichneten Gemeinderäte erschienen. Der Leiter der Gemeinde eröffnete die Sitzung. Hierauf wurde in die Beratung der auf die Tagesordnung gesetzten Gegenstände eingetreten. Auf Grund des § 3 Abs. 12 der Deutschen Gemeindeordnung vom 30.1.1935 (RGBl. I. S. 49) wird nach Beratung mit den Gemeinderäten u. mit Zustimmung des Beauftragten der N.S.D.A.P. folgende Hauptsatzung erlassen: § 1 Das Amt des Bürgermeisters wird ehrenamtlich verwaltet. § 2 Dem Bürgermeister stehen 2 ehrenamtliche Beigeordnete zur Seite. § 3 Die Zahl der Gemeinderäte beträgt 6. § 4 Der Bürgermeister kann nach Bedarf Beiräte zur beratenden Mitwirkung in bestimmten Einzelfragen berufen. § 5 Die am 23. März 1934 erlassene Ortssatzung über die Zahl der Schöffen und über die Zahl der Gemeinderäte in der gemeinde Erkeln treten außer Kraft. Punkt 2 der Tagesordnung betr. Lehrervertretungskosten. Im Jahre 1923 hat sich für die Gemeinden des Amtes Brakel -ausschl.Bellersen u.Erkeln- ein Zweckverband gebildet, um im Falle der Erkrankung einer Lehrperson die Vertretungskosten gemeinsam nach der Zahl der vorhandenen Lehrkräfte zu tragen. Der hiesige Schulverband (Gemeinde) schließt sich diesem Abkommen (Zweckverband) mit sofortiger Gültigkeit an. Jedoch darf der hiesige Schulverband zu den Kosten für Vertretungen, die z.Zt. bestehen, nicht herangezogen werden. Punkt 3. Der Antrag des Franz Werneke u. Gen. (Kauf eines Grundstücks von B.Sievers Nr. 7 seitens der Gemeinde) wird abgelehnt, da die Gemeinde finanziell nicht hat in der Lage ist das Grundstück zu erwerben. Außerdem besteht auch ganz u. gar kein Interesse für die Gemeinde, diese Parzelle von 300 ( zu erwerben. Punkt 4. Die Anträge von Herm. Pult u. Fritz Güthoff Nr. 156 auf Niederschlagung von Steuern werden zurückgestellt, da zuerst festgestellt werden muß, wie hoch sich dieselben belaufen. Backhaus Vorschlag der Gemeinde Erkeln über die Zahl der zu berufenen Schulbeiräte. Nach Anhörung der Gemeinderäte wird vorgeschlagen, die Zahl der Schulbeiräte für die Gemeinde (Schulverband) Erkeln auf 3 festzusetzen. Davon 1 Lehrer u. 2 Bürger. Erkeln, den 21. August 1935 Der Bürgermeister Backhaus Vorschlag für die Berufung eines Pfarrers (Ortsgeistlichen) als Schulbeirat. Nach Anhörung der Gemeinderäte wird vorgeschlagen, den Pfarrer Bernhard Göbel zu Erkeln als Schulbeirat der Gemeinde (Schulverband) zu berufen. Nach dem bisherigen Verhalten muß angenommen werden, daß der Vorge-schlagene für den nationalen Staat eingestellt ist. Erkeln, den 21. August 1935 Der Bürgermeister Backhaus Beschluß der Gemeinde Erkeln, Kreis Höxter, Reg.Bezirk Minden betr. Bürgersteuer für das Rechnungsjahr 1936. Verhandelt: Erkeln, den 20. Oktober 1935 Anwesend: 1. Bürgermeister Backhaus 2. Gemeinderat Schormann 3. " Beller 4. " Rustemeyer 5. " Zimmermann 6. " Lessmann 7. " Menne 8. 1.Beigeordneter Johenning 9. 2. " Meier Auf Grund des § 4 des Bürgersteuergesetzes vom 16. Oktober 1934 (R.G.Bl.I S.985) in Verbindung mit § 3 der VO. zur Durchführung des Bürgersteuergesetzes vom 17. Oktober 1934 (R.G.Bl. I S. 987) setze ich als Bürgermeister nach Anhörung der Gemeinderäte folgendes fest: In der Gemeinde Erkeln wird im Kalenderjahr 1936 die Bürgersteuer mit 400 vom Hundert (in Worten: Vierhundert vom Hundert) des Reichssatzes erhoben. Der Bürgermeister: Backhaus Aug.Beller, Meyer Joseph. Verhandelt: Erkeln, am 30. Oktober 1935. Gegenwärtig: A. Bürgermeister Backhaus B. Gemeinderäte 1. August Rustemeye 2. August Beller 3. Johann Lessmann 4. Martin Menne 5. Wilhelm Schormann C. Schöffe Jos. Meier. In der heutigen Sitzung der Gemeinderäte zu welcher dieselben nach Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen wurden, waren die obenstehend bezeichneten Gemeinderäte anwesend. Unentschuldigt gefehlt: Aug. Johenning, Engelb. Zimmer-mann. Es wurde folgendes beraten: Betrifft: Jahresrechnung der Gemeindekasse für das Rechnungsjahr 1934. Den Gemeinderäten wurde von dem Abschluß der Jahresrechnung 1934 Kenntnis gegeben. Diese schließt ab: a) in Einnahme mit 45.043,93 RM b) in Ausgabe mit 58.284,04 RM mithin Bestand-Vorschuß 13.240,11 RM, die Einnahmereste betragen 8.594,47 RM, die Ausgabereste 914,43 RM. Von dem Resteverzeichnis, in welchem die Restanten namentlich aufgeführt sind und von der Nachweisung über die vorgekommenen Haushaltsüberschreitungen wurde den Gemeinderäten Kenntnis gegeben. Die Haushaltsüber-schreitungen sind notwendig gewesen und werden gutgeheißen. Anträge zu der Rechnung wurden nicht gestellt. Der Bürgermeister: Backhaus Lessmann, Menne. Verhandelt. Erkeln, den 29.1. 1936 Anwesend: I. Bürgermeister Backhaus II. Gemeinderäte 1. Rustemeyer 2. Beller 3. Lessmann 4. Schormann 5. Zimmermann 6. Menne III. Schöffen 1. Johenning 2. Meier Zur Beratung der auf heute abend 8 Uhr anberaumten Sitzung waren die Gemeinderäte am 27.1.1936 unter Mitteilung von Ort u. Stunde der Beratung u. der Tagesordnung geladen, es waren die obenstehend namentlich Bezeichneten Gemeinderäte erschienen. Der Leiter der Gemeinde eröffnete die Sitzung, Hierauf wurde die Beratung der auf der Tagesordnung gesetzten Gegenstände eingetreten. Betr. Jahresrechnung der Gemeindekasse für 1933. Der Beschluß des Herrn Landrats in Höxter vom 14. Dezember 1935 A. 4494 mit den zugehörenden Anlagen wurde den Gemeinderäten zur Kenntnis gebracht. Punkt 2. Antrag des Xav. Zimmermann auf Unterstützung während der Arbeitsdienstzeit seines Sohnes Franz wird bewilligt. Ich schlage eine Unterstützung in Höhe von 15 RM monatl. vor. Punkt 3. Auch dem Jos. Böger werden auf Antrag,bis zum melk werden seiner Ziegen, spätestens bis zum 1. April 1936, 2 Ltr. Milch täglich bewilligt. Punkt 3. Antrag der Maria Behler auf Erhöhung ihrer Unterstützung wird abgelehnt. Punkt 4. Antrag des Herm. Kühlewind auf Übernahme der Miete von monatlich 10 RM auf die öffentl. Fürsorge wird befürwortet. Als Punkt 5 stand die Beschaffung einer Obstbaumspritze auf der Tagesordnung. Zur Pflege unserer Obstbäume u. zur Erzeugung von einwandfreiem Obst, ist die Beschaffung einer Obstbaumspritze eine Notwendigkeit. Nachdem von der Anstalt für Pflanzenschutz in Münster ein Gutachten eingeholt ist, beschließe ich die Anschaffung einer 100 Ltr. Karren-Spritze mit 2Schlauch- leitungen, wie sie von oben genannter Anstalt für die ca. 3.000 Obstbäume in hiesiger Gemeinde in Vorschlag ge-bracht wurde. Der Preis für die kompl. Spritze mit 3 Zerstäubern, beträgt 182 RM. Die Lieferung ist dem Schmiede-meister A. Rampe von hier übertragen worden. Die Spritze soll auch hiesigen Einwohnern gegen entspr. Entgelt über-lassen werden. Weiterhin soll die Spritze im Sommer für das Kälken von Stallungen u. Kellern Verwendung finden. Backhaus, Rustemeyer, Zimmermann Verhandelt. Erkeln, am 24.2. 1936 Anwesend: I. Bürgermeister Backhaus II. Gemeinderäte 1. Rustemeyer 2. Beller 3. Lessmann 4. Schormann 5. Zimmermann 6. Menne III. Schöffen 1. Johenning 2. Meier In der heutigen Sitzung der Gemeinderäte, zu welcher dieselben unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen wurden, waren die obenstehend bezeichneten Gemeinderäte anwesend. Es wurde folgendes beraten: Haushaltssatzung für die Gemeinde Erkeln für das Rechnungsjahr 1936. Auf Grund der §§ 83 ff der Deutschen Gemeindeordnung v. 30.1.1935 (R.G.Bl. I S.49) wird nach Beratung mit den Gemeinderäten folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan wird in der Einnahme auf 36.547 RM in der Ausgabe auf 39.165 RM der ungedeckte Fehlbetrag beträgt 2.618 RM. § 2 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern, die für jedes Rechnungsjahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt: Grundsteuer 1. Grundvermögensteuer I 290 v.H. des staatl.veranl. Grund-betrages. 2. Grundvermögensteuer II 260 v.H. des staatl.veranl.Grund- betrages 3. Gewerbesteuer (einschl. Zweigstellen u. Schankgewebe-steuer) a nach dem Ertrage 260 v.H. des staatl.veranl. b nach dem Kapital Grundbetrages c nach der Lohnsumme " ferner Bürgersteuer 400 v.H. des Reichssatzes. § 3 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Gemeindekasse in Anspruch genommen werden dürfen wird auf 3.000 RM festgesetzt. Verhandelt: Erkeln, am 28. April 1936 Gegenwärtig: A Bürgermeister Backhaus B Gemeinderäte 1. Rustemeyer 2. Zimmermann 3. Beller 4. Schormann C Schöffen 1. Johenning 2. Meier In der heutigen Sitzung der Gemeinderäte, zu welcher die Gemeinderäte unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen wurden, waren die obenstehend bezeichneten Gemeinderäte u. Beisitzer anwesend. Backhaus, Rustemeyer, Zimmermann. Nicht anwesend waren Lessmann (entschuldigt) Menne (unentschuldigt), Es wurde folgendes beraten: Betrifft: Realsteuerzuschläge u. Bürgersteuer 1936. Zuerst wurde die Verfügung des Herrn Landrats vom 16.4.1936 A 1060 II bekanntgegeben. Da der Haushaltsplan für das Rechn.Jahr 1936 noch einen ungedeckten Fehlbe-trag hat u. der Haushaltsplan durch Fürsorgekosten ab 1.4.36 in erhöhtem Umfange belastet worden ist, ist der Realsteuerzuschlag auf die Grundvermögensteuer I vom lfd. Rechnungsjahr ab von 260% auf 290% erhöht worden. Nach Ziffer 2 des Min .Erlasses vom 16.3.35 (Min.Bl.i.V.S.377) u. Ziffer 4b Abs.3 des Min.Erl. vom 30.1.1936 (Min.Bl.i.V. S. 159) ist Voraussetzung für die Erhöhung der Steuersätze, daß die Bürgersteuer mindestens in demselben Verhältnis erhöht wird, wie derjenige Realsteuersatz, der die größte verhältnismäßige Steigerung erfährt. Im Rechnungsjahr bezw. Kalenderjahr 1935 betrug die Bürgersteuer 500% des Reichssatzes. Der Steuerzuschlag auf die Grundvermögen-steuer I ist für das Rechnungsjahr 1936 von 260% auf 290% erhöht worden, so daß die Steigerung 30% beträgt. Nach Anhörung der Gemeinderäte beschließe ich hiermit, daß für das Kalenderjahr 1936 die Bürgersteuer 550% des Reichssatzes betragen soll. Die Haushaltssatzung für 1936, in der nur eine Bürgersteuer von 400% vorgesehen ist, ist entspr. zu ändern. Da die zwingende Erhöhung der Bürgersteuer erst jetzt bekannt geworden ist, wird wegen Nichteinhaltung des Festsetzungstermins (1.Januar) um Ausnahme gemäß § 8 Abs. 5 der Verordnung vom 16.10.1935 gebeten (M.Bl.i.V.S.1235) Der Bürgermeister Backhaus Rustemeyer, Zimmermann Verhandelt: Erkeln, am 16. Juli 1936 Gegenwärtig: A Bürgermeister Backhaus B Gemeinderäte 1. Lessmann 2. Zimmermann 3. Beller 4. Schormann C Schöffen 1. Johenning 2. Meier In der heutigen Sitzung der Gemeinderäte, zu welcher die Gemeinderäte unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen wurden, waren die obenstehend bezeichneten Gemeinderäte u. Beisitzer anwesend. Nicht anwesend waren Rustemeyer (entschuldigt) Menne (unentschuldigt) Es wurde folgendes beraten: Gebührenordnung für das Wasserwerk. Nach dem die Gemeinderäte von dem Schreiben des Ge-meindeprüfungsamtes Höxter vom 12.5.36 Kenntnis erhalten haben, beschließe ich nach Beratung mit den Gemeinderäten: Die in der Gebührenordnung vom 22. Juli 1913 angeführten Gebühren für die Entnahme von Wasser aus der Gemeinde-wasserleitung mittels besonderer Anschlußleitungen werden auf 1/4 der angegebenen Sätze herabgesetzt. Die Gebühren sollen vom 1.4.37 ab wieder erhoben werden, u. muß im Laufe dieses Jahres die Veranlagung neu erfolgen. Die zu entrichtende Gebühr wird von einem Ausschuß veranlagt, der aus dem Ortsbürgermeister u. 2 von der Gemeinde-vertretung auf je 3 Jahre zu wählenden Mitgliedern der Gemeinde besteht. (§ 7 der Gebührenordn.) Es wurden gewählt der Bauer Heinrich Backhaus, Erkeln Nr. 16 u. der Landwirt Josef Mönikes, Erkeln 44. Die Gebühren für Weide-Anschlüße betragen 2 RM. Backhaus, Bürgermeister Zimmermann, Beller Verhandelt: Erkeln, am 17. September 1936 Gegenwärtig: A Bürgermeister Backhaus B Gemeinderäte 1. Lessmann 2. Zimmermann 3. Beller 4. Schormann In der heutigen Sitzung der Gemeinderäte, zu welcher die Gemeinderäte unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen wurden, waren die obenstehend bezeichneten Gemeinderäte u. Beisitzer anwesend. Nicht anwesend waren entschuldigt: Rustemeyer, Johenning, Meier, unentschuldigt Menne, Es wurde folgendes beraten: Betr. Jahresrechnung der Gemeindekasse 1934. 1. Der Beschluß des Herrn Landrats in Höxter vom 28. August 1936 mit zugehörigen Unterlagen wurde den Gemeinderäten zur Kenntnis gebracht. 2. Betr. Jahresrechnung der Gemeindekasse für das Rechnungsjahr 1935. Den Gemeinderäten wurde von dem Abschluß der Jahresrechnung 1935 Kenntnis gegeben. Diese schließt ab a) in Einnahme mit 42.663,06 RM b) in Ausgabe mit 52.691,26 RM mithin Vorschuß 10.028,20 RM Die Einnahmereste betragen 10.156,17 RM, die Ausgabereste -,- DM. Von dem Resteverzeichnis, in welchem die Restanten namentlich aufgeführt sind und von der Nachweisung über die vorgekommenen Haushaltsüberschreitungen wurde den Gemeinderäten Kenntnis gegeben. Die Haushaltsüberschreitungen sind notwendig gewesen und werden gutge-heißen. Anträge zu der Rechnung wurden nicht gestellt. Der Bürgermeister Backhaus Beller, Zimmermann Beschluß der Gemeinde Erkeln Kreis Höxter, Reg.Bezirk Minden betr. Bürgersteuer für das Kalenderjahr 1937. Verhandelt: Erkeln, am 16.10. 1936 Anwesend: 1 Bürgermeister Backhaus Gemeinderäte 2.Lessmann 3.Zimmermann 4.Beller 5. Menne 6.Schormann 7. 1.Beigeordneter Johenning 8. 2. " Meier Auf Grund des § 4 des Bürgersteuergesetzes vom 16.10.1934 (R:G.Bl. I. S. 985) in Verbindung mit § 3 der VO. zur Durchführung des Bürgersteuergesetzes vom 17.10. 1934.(R.G.Bl.I.S.987) setze ich als Bürgermeister nach An- hörung der Gemeinderäte folgendes fest: In der Gemeinde Erkeln wird im Kalenderjahr 1937 die Bürgersteuer mit 500 vom Hundert (in Worten: fünfhundert vom Hundert) des Reichssatzes erhoben. Der Bürgermeister Backhaus Als 2ten Punkt wurde über mehrere Anträge auf ganzer u. teilweise Niederschlagung rückständiger Steuern u. abarbeiten von rückständigen Holzgeldes beraten. Die Amtskasse hat über die im einzelnen zu treffenden Maßnahmen Nachricht erhalten. Backhaus, Beller, Meyer 5 Hauptsatzung. der Gemeinde Erkeln, Kreis Höxter Auf Grund des § 3 Abs. 2 der Deutschen Gemeindeordnung vom 30.1.1935 (RGBl.I.S.49) wird nach Beratung mit den Gemeinderäten und mit Zustimmung des Beauftragten der NSDAP. Folgende Hauptsatzung erlassen: § 1 Das Amt des Bürgermeisters wird ehrenamtlich verwaltet. § 2 Dem Bürgermeister stehen 2 ehrenamtliche Beigeordnete zur Seite. § 3 Die Zahl der Gemeinderäte beträgt 6. § 4 Der Bürgermeister kann nach Bedarf Beiräte zur beratenden Mitwirkung in bestimmten Einzelfragen berufen. § 5 Der Bürgermeister erhält eine Aufwandsentschädigung. Ihre Höhe bestimmt sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde u. beträgt für das Jahr 30 Pfg. für jeden Einwohner. Als Stichtag für die Einwohnerzahl gilt der Tag der letzten Personenstandsaufnahme vor Beginn eines Rechnungsjahres. Außerdem erhält der Bürgermeister für die Gestellung eines Dienstzimmers einschließlich Heizung, Beleuchtung, Reinigung usw. eine jährliche Entschädigung von 120 RM. Die Entschädigungen sind in monatlichen Teilbeträgen im voraus zu zahlen. § 6 Diese Satzung tritt an dem der Bekanntmachung folgenden Tage in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsastzung vom 15. August 1935 außer Kraft. Erkeln, den 22. >November 1936 Der Bürgermeister Backhaus Haushaltssatzung für die Gemeinde Erkeln Kreis Höxter Reg. Bez. Minden für das Rechnungsjahr 1937. Auf Grund der §§ 83 ff. der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 (RGBl.I.S.49) wird nach Beratung mit den Gemeinderäten folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1. Der dieser Satzung als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1937 wird im ordentlichen Haushaltsplan in den Einnahmen auf 40.100 RM in den Ausgaben auf 40.100 RM festgesetzt. § 2. Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1.Grundvermögensteuer I 290 v.H. des staatlich veranlagten Grundbetrages 2. " " II 260 v.H. " " 3. Gewerbesteuer nach dem Ertrag u. Kapital 252 v.H. der Steuermeßbeträge 4. Bürgersteuer 500 v.H. des Reichssatzes. § 3 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Gemeindekasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000 RM festgesetzt. Erkeln, den 24. März 1937 Der Bürgermeister Backhaus Verhandelt: Erkeln, am 18. Mai1937 Gegenwärtig: A Bürgermeister Backhaus B Gemeinderäte 1. Rustemeyer 2. Zimmermann 3. Beller C Schöffen 1. Meier In der heutigen Sitzung der Gemeinderäte, zu welcher die Gemeinderäte unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen wurden, waren die obenstehend bezeichneten Gemeinderäte anwesend. Nicht anwesend waren unentschuldigt: Lessmann u.Menne Es wurde folgendes beraten: 1. Antrag auf Verlängerung der Pachtzeit für die Gemeinde-grundstücke. (Pächter: Köring,Frdr.Potthast, Fr.Wulf, Jos.Loog, Alb. Johlen, Aug.Ortmann) Nach Beratung mit den Gemeinderäten beschließe ich. Das am 1.10.1937 pachtfrei werdende Gemeindeland wird im Laufe dieses Sommers auf 6 Jahre öffentlich verpachtet. Es würde eine Ungerechtigkeit allen anderen Gemeindebürgern gegenüber bedeuten, wenn ihnen keine Gelegenheit geboten würde, auch mal ev. die Nutzung des Gemeindelandes zu erwerben, zumal ja schon eine Verlängerung der Pachtzeit um 4 Jahre stattgefunden hat. 2. Es wurde über mehrere Anträge auf Steuerstundung beraten. Die entspr. Anweisung hat die Amtskasse erhalten. 3. Einen Antrag auf einmalige Winterbeihilfe wurde zugestimmt. Backhaus, Bürgermeister Rustemeyer, Zimmermann Verhandelt: Erkeln, am 25. Juni1937 Gegenwärtig: A Bürgermeister Backhaus B Gemeinderäte 1. Rustemeyer 2. Lessmann 3. Beller 4. Graßhoff C Beigeordnete: 1. Johenning 2. Meier In der heutigen Sitzung der Gemeinderäte, zu welcher die Gemeinderäte unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen wurden, waren die obenstehend bezeichneten Gemeinderäte anwesend. Nicht anwesend waren entschuldigt Zimmermann, unentschuldigt Menne. Es wurde als erstes über die Weitergewährung von Unterstützung bez. Personen beraten. Die diesbez. Änderungen sind dem Amt in Brakel mitgeteilt. Als 2. Punkt wurde über einen Antrag des Fritz Wulf auf Niederschlagung von Resten aus den Jahren vor 1934 beraten u. dem Antrag stattgegeben. Als 3. Punkt wurde ein Antrag des Fr. Strunk auf Übernahme der Krankenhauskosten für seine Frau abgelehnt. Weiter wurde über vorzunehmende Reparaturen in den Dienstwohnungen der Lehrpersonen u. über zu beseitigende Mängel an der Wasserleitung beraten. Als letztes wurde die Verpachtung der Kuhweide auf dem "breiten Platz" beschlossen, zwecks bessere Ausnutzung der Weidefläche. Backhaus, Bürgermeister Rustemeyer, Graßhoff Verhandelt: Erkeln, am 18. August 1937 Gegenwärtig: A Bürgermeister Backhaus B II.Beigeordneter Meier C. Gemeinderäte Beller Menne Zimmermann Graßhoff In der heutigen Sitzung der Gemeinderäte, zu welcher die Gemeinderäte unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen wurden, waren die obenstehend bezeichneten Gemeinderäte anwesend. Es wurde folgende Tagesordnung beraten: Betr.: Jahresrechnung der Gemeindekasse für das Rechnungjahr 1936. Den Gemeinderäten wurde von dem Abschluß der Jahresrechnung 1936 Kenntnis gegeben. Diese schließt ab: a) in Einnahme mit 39.998,76 RM b) in Ausgabe mit 48.226,75 RM mithin Vorschuß 8.227,99 RM Die Einnahmereste betragen 8068,07 RM. Die Ausgabereste -,- DM. Von dem Resteverzeichnis, in welchem die Restanten namentlich aufgeführt sind und von der Nachweisung über die vorgekommenen Haushaltsüberschreitungen wurde den Gemeinderäten Kenntnis gegeben. Die Haushaltsüber- schreitungen sind notwendig gewesen u. werden gutge-heißen. Anträge zu der Rechnung wurden nicht gestellt. Als 2. Punkt wurde über mehrere Anträge auf Unterstützung beraten, denen teilweise stattgegeben wurde. Das Amt hat im einzelnen Nachricht erhalten. 3. Wurde die Verlängerung der Pacht der Gemeindegrundstücke beschlossen, da nach der Preis-Stop-Verordnung ein höherer Pachtpreis nicht erzielt werden darf. Der Bürgermeister Backhaus Meyer, Menne Verhandelt: Erkeln, am 16.9. 1937 Gegenwärtig: A Bürgermeister Backhaus B Gemeinderäte 1. Rustemeyer 2. Zimmermann 3. Beller 4. Menne 5. Graßhoff C I. Beigeordneter Johenning II. Beigeordneter Meier In der heutigen öffentlichen Sitzung der Gemeinderäte, zu welcher die Beteiligten ordnungsmäßig eingeladen wurden, waren die obenstehend bezeichneten anwesend. Nicht anwesend waren unentschuldigt Lessmann Es wurde den Gemeinderäten Kenntnis gegeben von der Kassenprüfungsverhandlung des Gemeindeprüfungsamtes Höxter vom 28.-30. Juli 1937. Wie daraus hervorgeht ist ein Rest an Holzgeldern in Höhe von 2.200 M vorhanden. Dieser setzt sich zum größten Teil, u. zwar in Höhe von ca. 1.600 M aus Resten aus Vorjahren zusammen, wird also größtenteils unbeitreibbar sein. Damit solches in Zukunft nicht mehr möglich ist, beschließe ich nach B eratung mit den Gemeinderäten: Das Holz muß in Zukunft vor der Ab fuhr bezahlt werden. Für jeden Holzverkauf wird ein Termin festgesetzt, bis wann das Holz abgefahren, also bezahlt sein muß. Backhaus, Rustemeyer, Meyer. Beschluß der Gemeinde Erkeln Kreis Höxter Reg. Bez. Minden betr. Bürgersteuer für das Rechnungsjahr 1938. Verhandelt: Erkeln, den 18. Oktober 1937 Anwesend: 1. Bürgermeister Backhaus 2. Gemeinderat Graßhoff 3. " Lessmann 4. II.Beigeordneter Meier. Auf Grund des § 4 des Bürgersteuergesetzes vom 16. Oktober 1934 (RGBl.I.S.985) in Verbindung mit § 3 der V.O. zur Durchführung des Bürgersteuergesetzes vom 17. Oktober 1934 /RGBl.I.S.987) setze ich nach Anhörung der Gemeinderäte folgendes fest: In der Gemeinde Erkeln wird im Kalenderjahr 1938 die Bürgersteuer mit 500 vom Hundert (in Worten: Fünfhundert vom Hundert) des Reichssatzes erhoben. Der Bürgermeister Backhaus Weiter wurde noch beraten über einen Antrag der Ww. Kurtz auf Erhöhung der Unterstützung. Diese wird auf 25 RM monatl. erhöht. Ein Antrag des Bauern Joh. Kemper wird bekanntgegeben, und die Höhe des Beitrages für seine Schwester auf 15 RM festgesetzt. Die noch vorhandenen vorjährigen Reste an Holzgeld des Wilh. Besse werden niedergeschlagen. Backhaus, Graßhoff, Meyer. Verhandelt: Erkeln, am 8. Nov. 1937 Gegenwärtig A. Bürgermeister Backhaus B. Gemeinderat Beller Graßhoff Rustemeyer Menne Zimmermann C. I. Beigeordneter Johenning II. " Meier In der heutigen öffentlichen Sitzung der Gemeinderäte, zu welcher die Beteiligten unter Mitteilung der Tagesordnung rechtzeitig und ordnungsmäßig eingeladen wurden, waren die oben bezeichneten anwesend. Ohne Urlaub fehlte der Gemeinderat Lessmann. Es wurde folgende Tagesordnung beraten: Das Schreiben des Herrn Amtsbürgermeisters vom 18.10. wurde verlesen. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer für das Rechnungsjahr 1937 wird um 172% ermäßigt und auf 80% festgesetzt. Weiter wurde über die Festsetzung der Holzhauerlöhne beraten. Die Löhne sollen den in den Staatsforsten gezahlten, möglichst unter Berücksichtigung der Verhältnisse ange-glichen werden. Es kommt eine Erhöhung pro rm Brennholz gegen das Vorjahr um ca. 20 - 30 Pf. in Frage. Weiter wurde beraten über eine wirksame Bekämpfung der Spatzenplage. Für jeden gefangenen und vorgezeigten Spatzen soll eine Prämie von 3 Pf. gezahlt werden. Weiter wurde über die Löschwasserversorgung u. die Verpachtung der Kuhweide beraten. Von einem Schreiben des Forstmeisters über Nutzholzver-käufe wurde den Gemeinderäten Kenntnis gegeben, u. die Zustimmung erteilt. Backhaus, Menne, Rustemeyer Verhandelt: Erkeln, den 22.2.1938 Gegenwärtig: A Bürgermeister Backhaus B Gemeinderäte: Beller, Rustemeyer, Zimmermann, Less-mann, Menne, Graßhoff C (Schöffe) Beigeordnete: Johenning In der heutigen Sitzung der Gemeinderäte, zu welcher die Beteiligten unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen wurden, waren die oben Bezeichneten anwesend. Auf Grund des § 3 der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 (RGBl.I.S.49) wird eine Friedhofsordnung erlassen.. Als 2. Punkt wurden den Gemeinderäten Kenntnis gegeben von den Bedingungen für die Verpachtung der Weidefläche auf dem breiten Platz. Die Weidefläche wird an W. Zimmermann, Hermann Pult, Ww. Kanand, Frdr. Potthast, u. Jos. Kemper auf 9 Jahre für 100 RM jährlich verpachtet. Weiter wurde über einen Antrag des Ludwig Kleibrink über einen Zuschuß für den Bau einer Wasserleitung zu seinem Neubau im Bellerweg beraten. Es soll erst der Kostenanschlag abgewartet werden. Als 4. Punkt wurde über mehrere Anträge auf Niederschlagung rückständiger Steuern beraten. Die Amtskasse erhielt hierüber Nachricht. Als letzter Punkt stand ein Antrag des Ortsdieners auf Erhöhung seines Einkommens von 70 RM auf 100 RM monatl. zur Beratung. Dem Antrag wird stattgegeben. Backhaus, Bürgermeister Rustemeyer, Menne. Verhandelt: Erkeln, den 4.4.1938 Gegenwärtig: A Bürgermeister Backhaus B Gemeinderäte: Beller, Rustemeyer, Zimmermann, Less-mann, Menne, Graßhoff C Beigeordnete: Johenning, Meyer . In der heutigen Sitzung der Gemeinderäte, zu welcher die Beteiligten unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen wurden, waren die oben Bezeichneten anwesend Nach Berastung mit den Gemeinderäten, wird folgende Haushaltssatzung beraten: Auf Grund er §§ 83 ff. der Deutschen Gemeindeordnung vom 30.1.1935 (RGBl.I.S.49) wird nach Beratung mit den Gemeinderäten folgende Haushaltssatzung erlassen. § 1. Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1938 wird im ordentlichen Haushaltsplan in der Einnahme auf 43.000 RM in der Ausgabe auf 43.000 RM festgesetzt. § 2. Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtscvhjaftlichen Betriebe Hebesatz 85 v.H. b) für die Grundstücke Hebesatz 130 v.H. 2. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag u. dem Gewer-bekapital Hebesatz 80 v.H. 3. Bürgersteuer Hebesatz 500 v.H. § 3 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Gemeindekasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000 RM festgesetzt. Erkeln, den 4.4.1938 Der Bürgermeister Backhaus, Rustemeyer,Menne Verhandelt: Erkeln, am 4. Oktober 1938. Gegenwärtig: A Backhaus, Bürgermeister B Beller Gemeinderat Graßhoff " Menne " Rustemeyer " Zimmermann " C Meier Beigeordneter. In der heutigen Sitzung der Gemeinderäte, zu welcher die Beteiligten unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen wurden, waren die oben Bezeichneten anwesend. Beurlaubt fehlte Lessmann. Betrifft: Jahresrechnung der Gemeindekasse Erkeln für das Rechnungsjahr 1937. Den Gemeinderäten wurde von dem Abschluß der Jahresrechnung 1937 Kenntnis gegeben. Diese schließt ab: a.) in Einnahme mit 45.909,95 RM b.) in Ausgabe mit 46.094,87 RM mithin Vorschuß 184,92 RM Von der Nachweisung über die vorgekommenen Haushalts-überschreitungen wurde den Gemeinderäten Kenntnis gegeben. Die Haushaltsüberschreitungen sind notwendig gewesen und werden gutgeheißen. Anträge zu der Rechnung wurden nicht gestellt. 2. Betrifft: Grundbuchliche Regelungen von Eigentumsverhältnissen Die Verfügung des Herrn Reg.Präs. in Minden vom 2. Sapril 1938 I Y Rbo.Nr. 1261/37 und des Herrn Landrat in Höxter vom 21.7.1938 A 0602/00 wurde bekanntgegeben. Um den örtlichen Besitzstand der Gemeinde mit dem Grundbuch in Übereinstimmung zu bringen, ist die Auflassung folgender Flächen notwendig: 1. Flur 46, Parz.Nr.164/30 (Graben) groß 2,46 ar, von dem Landwirt Friedrich Michels in Erkeln an die Gemeinde Erkeln. 2. Flur 46 Parz.Nr. 165/30 (Graben) groß 25 qm, von dem Landwirt Friedrich Michels zu Erkeln an die Gemeinde Erkeln. 3. Flur 48 Parz.Nr.166/25 (Graben) groß 96 qm von dem Landwirt Johann Kemper zu Erkeln an die Gemeinde Erkeln. 4. Flur 48 Parz.Nr. 167/25 (Graben) groß 1,75 ar, von dem Landwirt Johann Kemper zu Erkeln an die Gemeinde Erkeln. 5. Flur 49 Parz.Nr.754/108a (Weg) groß 25 qm von der Witwe Maria Sievers zu Erkeln an die Gemeinde Erkeln. 6. Flur 49 Parz.Nr.847/0,123 (Weg) groß 24 am von dem Maschinisten Johann Lüke zu Erkeln an die Gemeinde Erkeln. 7. Flur 49 Parz.Nr.891/249 usw.(Hofraum) groß 03 qm, von der Gemeinde Erkeln an die Ww. Karl Rhein zu Erkeln. 8. Flur 49 Parz.Nr.893/0,29 (Weg) groß 02 qm von dem Landwirt August Beller zu Erkeln an die Gemeinde Erkeln. 9. Flur 49 Parz.Nr.930/582 (Weg) von der Ww. Karl Rhein an die Gemeinde Erkeln. 10. Flur 49 Parz.Nr.952/77 (Weg) groß 1,16 ar von dem Landwirt Aug. Johenning zu Erkeln an die Gemeinde Erkeln. 11. Flur 49 Parz.Nr.988/173 (Chaussee) groß 09 von dem Gastwirt Joh. Wulf zu Erkeln an die Gemeinde Erkeln. 12. Flur 49 Parz.Nr. 994/1(Chaussee) groß 34 qm von der Ww.Karl Rhein zu Erkeln an die Gemeinde Erkeln. 13. Flur 49 Parz.Nr. 999/01 (Gebäudefläche) groß 71 qm von der Gemeinde Erkeln an die Ww. Karl Rhein zu Erkeln. Mit den nzeitigen Eigentümern ist wegen Auflassung der Flächen verhandelt worden und sind nachbezeichneten Personen bereit: Lüke Joh., Beller August, Rhein Karl Ww., Wulf Johannes. Die Gemeinde Erkeln ist zur Auflassung der vorbezeichneten Flächen an die Ww. Rhein ebenfalls bereit. Eine Entschädigung wird nicht verlangt. Die Auflassungskosten trägt Frau Rhein. Soweit Auflassungen an die Gemeinde in Frage kommen, werden von der Gemeinde die Kosten getragen. Backhaus, Bürgermeister Rustemeyer, Menne. Erkeln, 18.10.1938 A Bürgermeister Backhaus B Gemeinderat Rustemeyer, " Menne " Graßhoff " Zimmermann " Lessmann C Beigeordneter Johenning Meier. In der heutigen Sitzung der Gemeinderäte, zu welcher die Beteiligten unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen wurden, waren die oben Bezeichneten anwesend. Nicht anwesend war Beller. Auf Grund des § 1 des Bürgersteuergesetzes vom 20. Nov. 1927 (RGBl.I.S.1261) und der Ziff. 13 des Erlasses des Reichsministers der Finanzen vom 20. Nov.1937 beschließe ich nach Anhörung der Gemeinderäte folgendes: In der Gemeinde Erkeln wird im Kalenderjahr 1939 die Bürgersteuer mit 500 v.H. des Reichssatzes erhoben. Der Bürgermeister Backhaus Verhandelt: Erkeln, 14.11.1938 A Bürgermeister Backhaus B Gemeinderat Rustemeyer, " Menne " Graßhoff " Zimmermann " Lessmann " Beller C Beigeordneter Johenning Meier. In der heutigen Sitzung der Gemeinderäte, zu welcher die Beteiligten unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen wurden, waren die oben Bezeichneten anwesend. Es wurde folgende Tagesordnung beraten: Betr. Umgemeindung unbewohnter Gebietsteile der Gemeinden Erkeln, Hembsen und Bruchhausen. Vom Schreiben des Katasteramtes in Höxter vom 29.10.38 Rbo 138 und der Verfügung des Herrn Landrats in Höxter vom 31.10.38 A 0643/52 wurde den Gemeinderäten Kenntnis gegeben. Danach soll die Fläche Flur 50 Parzelle 66/22, Größe 18,50 ar aus der Gemeinde Erkeln in die Gemeinde Hembsen umgemeindet werden. Einwendungen gegen die Umgemeindung der Fläche wurden nicht erhoben. Backhaus, Bürgermeister Verhandelt: Erkeln, 6.12.1938 A Bürgermeister Backhaus B Gemeinderat Menne " Graßhoff " Zimmermann " Lessmann " Beller C I.Beigeordneter Johenning II. " Meier. In der heutigen Sitzung der Gemeinderäte, zu welcher die Beteiligten unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen wurden, waren die oben Bezeichneten anwesend. Beurlaubt fehlt Rustemeyer. Es wurde folgende Tagesordnungberaten: Betr.: Jahresrechnung der Gemeindekasse 1935 u. 1936. Der Beschluß des Herrn Landrats in Höxter vom 24. November 1938 mit zugehörigen Unterlagen wurde den Gemeinderäten zur Kenntnis gebracht. II. Antrag des Schormann auf Erlaß eines Teils seiner rückständigen Steuern. Ein Teil der Steuern des Schormann wird erlassen, wenn Sch. der Gemeinde einen Teil seines Grundstücks am Wasserfall zum Bau einer Badeanstalt zur Verfügung stellt.. III. Antrag der Ww. Kurtz auf Erhöhung des Entgelts für die Straßenreinigung. Das Entgelt wird auf 1,50 RM erhöht. (Früher 1 RM). Backhaus. Erkeln, 4.1.1939 Gegenwärtig: A Backhaus, Bürgermeister B Beller Gemeinderat Graßhoff " C Johenning Meier. In der heutigen Sitzung der Gemeinderäte, zu welcher die Beteiligten unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen wurden, waren die oben Bezeichneten anwesend. Es wurde folgende Tagesordnung beraten: Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Erkeln für das Rechnungsjahr 1938. Auf Grund des § 88 Abs. 1 DGO. Vom 30. Januar 1935 (RGBl.I.S.49) wird nach Beratung mit den Gemeinderäten folgende Nachtragshaushaltssatzung festgestellt: Der dieser Satzung als Anlage beigefügte Nachtragshaus-haltsplan wird im ordentlichen Haushaltsplan mit einer Mehreinnahme von 4.300 RM mit einer Mehrausgabe von 4.300 RM festgesetzt. Hierdurch erhöhrt sich im ordentlichen Haushaltsplan die Einnahme von 43.000 RM auf 47.300 RM die Ausgabe von 43.000 RM auf 47.300 RM. Erkeln, den 4. Januar 1938 Der Bürgermeister Backhaus Verhandelt: Erkeln, 7:3.1939 Gegenwärtig: A Backhaus, Bürgermeister B Beller Gemeinderat Graßhoff " Lessmann Zimmermann C Johenning, I. Beigeordneter In der heutigen Sitzung der Gemeinderäte, zu welcher die Beteiligten unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen wurden, waren die oben Bezeichneten anwesend. Beurlaubt fehlte, Rustemeyer, Meier, unentschuldigt fehlte, Menne. Es wurde folgende Haushaltssatzung für 1939 beraten: Haushaltssatzung der Gemeinde Erkeln für das Rechnungjahr 1939. Auf Grund der §§ 83 ff. der Deutschen Gemeindeordnung vom 30.1.1935 (RGBl.I.S.49) wird nach Beratung mit den Gemeinderäten folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1939 wird im ordentlichen Haushaltsplan in der Einnahme auf 43.600 RM in der Ausgabe auf 43.600 RM festgesetzt. § 2 Die Steuersätze für die Gemeindesteuer werden wie folgt festgesetzt 1. a) für die land- u.forstwirtschaftlichen Betriebe Hebesatz 85 v.H. b) für die Grundstücke Hebesatz 130 v.H. 2.Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag u. dem Gewerbekapital Hebesatz 80 v.H. 3. Bürgersteuer Hebesatz 500 v.H. § 3 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Gemeindekasse in Anspruch genommen werden dürfen wird auf 1.000 RM festgesetzt. Erkeln, den 7.3.1939 Der Bürgermeister Backhaus. Nachtrag zur Hautsatzung der Gemeinde Erkeln. Auf Grunf des § 3 Abs. 2 der Deutschen Gemeindeordnung erlassene Hauptsatzung wird nach Beratung mit den Gemeinderäten und mit der Zustimmung des Beauftragten der N.S.D.A.P. mit Wirkunf vom 1. April 1939 dahin geändert, daß die im §... festgesetzte Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters jährlich je Einwohner 50 Pf. beträgt. Erkeln, den 29.9.1939 Der Bürgermeister Backhaus. Verhandelt: Erkeln, 18.10.1939 Gegenwärtig: A Backhaus, Bürgermeister B Beller Gemeinderat Graßhoff " Menne C Johenning, I. Beigeordneter Meier II. " In der heutigen Sitzung der Gemeinderäte, zu welcher die Beteiligten unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen wurden, waren die oben Bezeichneten anwesend. Beurlaubt fehlte: Zimmermann, Lessmann (Soldat) Rustemeyer Es wurde folgende Tagesordnung beraten: I. Betr. Jahresrechnung der Gemeindekasse für das Rechnungsjahr 1938. Den Gemeinderäten wurde von dem Abschluß der Jahresrechnung 1938 Kenntnis gegeben. Diese schließt ab: a) in Einnahme mit 50.624,72 RM b) in Ausgabe mit 48.329,80 RM mithin Bestand 2.294,92 RM. Die Einnahmereste betragen 1.874,93 RM, die Ausgabe-reste 0 RM. Von dem Resteverzeichnis, in welchem die Restanten namentlich aufgeführt sind und von der Nachweisung über die vorgekommenen Haushaltsüberschreitungen wurde den Gemeinderäten Kenntnis gegeben. Die Haus-haltsüberschreitungen sind notwendig gewesen und werden gutgeheißen, Anträge zu der Rechnung wurden nicht gestellt. Punkt II. Betr. Bürgersteuer. Auf Grund des § 1 des Bürgersteuergesetzes vom 31. Okt . 1938 und der Ziff. 13 des Erlasses des Reichsministers der Finanzen vom 25. Nov. 1937 beschließe ich nach Anhörung der Gemeinderäte folgendes: In der Gemeinde Erkeln wird im Kalenderjahr 1940 die Bürgersteuer mit 500 v.H. des Reichssatzes erhoben. Der Bürgermeister Backhaus. Verhandelt: Erkeln, 29.1.1940 Gegenwärtig: A Backhaus, Bürgermeister B Beller Gemeinderat Graßhoff " C Johenning, I. Beigeordneter Meier II. " In der heutigen Sitzung der Gemeinderäte, zu welcher die Beteiligten unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen wurden, waren die oben Bezeichneten anwesend. Nachtrags-Haushaltssatzung der Gemeinde Erkeln für das Rechnungjahr 1939. Auf Grund des § 88 Abs. 1 DGO. Vom 30. Januar 1935 (RGBl.I.S.49) wird nach Beratung mit den Gemeinderäten folgende Nachtragshaushaltssatzung festgestellt: § 1 Der dieser Satzung als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird im ordentl. Haushaltsplan mit einer Mehr-Einnahme von 6.400 RM mit einer Mehrausgabe von 6.400 RM festgesetzt. Hierdurch erhöht sich im ord. Haushaltsplan die Einnahme von 43.600 RM auf 50.000 RM die Ausgabe von 43.600 RM auf 50.000 RM. Erkeln, den 29.1.1940 Der Bürgermeister Backhaus Haushaltssatzung der Gemeinde Erkeln für 1940. Auf Grund der §§ 83 ff. der Deutschen Gemeindeordnung vom 30.1.1935 (RGBl.I.S.49) wird nach Beratung mit den Gemeinderäten folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1940 wird im ordentlichen Haushaltsplan in der Einnahme auf 49.700 RM in der Ausgabe auf 49.700 RM festgesetzt. § 2 Die Steuersätze für die Gemeindesteuer werden wie folgt festgesetzt: 1. a) für die land- u. forstwirtschaftlichen Betriebe Hebesatz 85 v.H. b) für die Grundstücke Hebesatz 130 v.H. 2. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag u. Kapital Hebesatz 180 v.H. 3. Bürgersteuer Hebesatz 500 v.H. § 3 Der Höchstbetrag der Kassenkredite die im laufenden Rechnungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Gemeindekasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000 RM festgesetzt. Erkeln, den 26.3.1940 Der Bürgermeister Backhaus. Verhandelt: Erkeln, den 21.2.1941 Anwesend: I. Bürgermeister Backhaus II. Gemeinderäte: 1. Zimmermann 2. Graßhoff III. Beigeordnete: 1. Johenning 2. Meyer. Zur Beratung der auf heute abend 8 Uhr anberaumten Sitzung waren die obenstehenden Gemeinderäte u. Beigeordnete erschienen. Nicht anwesend waren, entschuldigt Beller, unentschuldigt Lessmann. Der Leiter der Gemeinde eröffnete die Sitzung. Hierauf wurde in die Beratung der auf die Tagesordnung gesetzten Gegenstände eingetreten. Betr. Jahresrechnung der Gemeindekasse für das Rechnungsjahr 1939. Den Gemeinderäten wurde von dem Abschluß der Jahresrechnung 1939 Kenntnis gegeben. Diese schließt ab: A. in Einnahme mit 53.937,38 RM B. in Ausgabe mit 52.160,07 RM mithin Überschuß 1.777,31 RM Die Einnahmereste betragen 608,40 RM. Von dem Resteverzeichnis, in welchem die Restanten namentlich aufgeführt sind, und von der Nachweisung über die vorgekommenen Haushaltsüberschreitungen wurde den Gemeinderäten Kenntnis gegeben. Die Haushaltsüberschreitungen sind notwendig gewesen und werden gutgehbeißen. Anträge zu der Rechnung wurden nicht gestellt. Backhaus. Verhandelt: Erkeln, den 22.12.41 Anwesend: A. Bürgermeister Backhaus B. I. Beigeordneter Johenning II. " Meier C. Gemeinderäte 1. Zimmermann 2. Lessmann In der heutigen Sitzung der Gemeinderäte, zu welcher die Beteiligten unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen wurden, waren die oben Bezeichneten anwesend. Entschuldigt waren Beller u. Graßhoff Es wurde folgendes beraten: Erhöhung der Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters. Der Runderlaß des Herrn Ministers des Innern vom 7.7.1941 wurde bekanntgegeben. Nach Anhörung der Gemeinderäte wird mit Wirkunf vom 1.4.1941 ab zu der bisherigen Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters für die Dauer der Verwaltungserschwerung durch die Kriegsverhältnisse ein Zuschlag von 25 v.H. gewährt. Punkt 2. Das Angebot der Kreissparkasse betr. vorzeitiger Abtragung der Aufwertungs-Schulden zum 31.12.41 in Höhe von 1.856,25 RM wird angenommen. Die Abtragung soll aus dem Überschuß der Gemeindekasse, der Ende 1940 = 6.126 RM beträgt, erfolgen. Backhaus Verhandelt: Erkeln, am 19. März 1942 Anwesend: A. Backhaus, Bürgermeister B. Lessmann, Gemeinderat Beller, " Zimmermann " In der heutigen Sitzung der Gemeinderäte, zu welcher die Beteiligten unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen wurden, waren die oben Bezeichneten anwesend. Beurlaubt fehlte: Graßhoff Es wurde folgende Tagesordnung beraten: A. Betrifft: Jahresrechnung der Gemeindekasse für das Rechnungsjahr 1940. Den Gemeinderäten wurde von dem Abschluß der Jahresrechnung 1940 Kenntnis gegeben. Diese schließt ab: a) in Einnahme mit 55.155,75 RM b) in Ausgabe mit 49.029,23 RM mithin Bestand 6.126,52 RM Von der Nachweisung über die vorgekommenen Haushalts-überschreitungen wurde den Gemeinderäten Kenntnis gegeben. Die Haushaltsüberschreitungen sind notwendig gewesen und werden gutgeheißen. Anträge zu der Rechnung wurden nicht gestellt. B. Betr. Nachtrags-Haushaltssatzung für 1941. Auf Grund des § 88 Abs. DGO. Vom 30. Januar 1935 (RGBl.I.S.49) wird folgende Nachtragshaushaltssatzung festgestellt: § 1 Der dieser Satzung als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird im ordentlichen Haushaltsplan mit einer Mehr-Ausgabe von 1.732 RM festgesetzt. Hierdurch erhöht sich im ordentlichen Haushaltsplan die Ausgabe von 53.200 RM auf 54.932 RM. Es handelt sich um die Tilgung einer Aufwertungsanleihe bei der Kreissparkasse Brakel. Bei planmäßiger Tilgung, die bis 1955 läuft, sind 2.217 RM, bei vorzeitiger Tilgung nur 1.857 RM zu zahlen C. Haushaltssatzung der Gemeinde Erkeln für das Rechnungsjahr 1942. Auf Grund der §§ 83 ff. der Deutschen Gemeindeordnung v. 30.1.1935 (RGBl.I.S.49) wird nach Beratung mit den Gemeinderäten folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1942 wird im ordentlichen Haushaltsplan in der Ausgabe auf 53.200 RM festgesetzt. § 2 Die Steuersätze für die Gemeindesteuer werden wie folgt festgesetzt: 1. a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe Hebesatz 85 v.H. b) für die Grundstücke Hebesatz 130 v.H. 2. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag und Kapital Hebesatz 80 v.H. 3. Bürgersteuer Hebesatz 500 v.H. § 3 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Gemeindekasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000 RM festgesetzt. Erkeln, den 19. März 1942 Der Bürgermeister Backhaus. Erkeln, den 20.12.1942 Gegenwärtig: A. Bürgermeister Backhaus B. Gemeinderäte: Beller, Lessmann, Zimmermann, Graßhoff In der heutigen Sitzung der Gemeinderäte waren die oben Bezeichneten anwesend. Beschluß über die gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienen-den An stalten, Einrichtungen und Stiftungen, die von der Gemeinde Erkeln betrieben oder verwaltet werden. Gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken im Sinne der Verordnung zur Durchführung der §§ 17-19 StAnpG. Dienen ausschließlich und mittelbar folgende von der Gemeinde verwaltete Stiftungen: 1. Die Kineke´sche Stiftung. Das Vermögen dieser Anstalten, Einrichtungen und Stiftungen ist bei ihrer Auflösung oder Aufhebung oder bei Wegfall ihres bisherigen Zweckes ausschließlich und unmittelbar zu gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken zu verwenden. Beschlüsse darüber, wie das Vermögen bei Auflösung oder Aufhebung der Anstalt usw. oder bei Wegfall ihres bisherigen Zweckes zu verwenden ist, dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden. Backhaus, Bürgermeister, Verhandelt: Erkeln, am 28.3.43 Gegenwärtig: A. Bürgermeister Backhaus B. Gemeinderat Beller, Graßhoff, Meier, Johenning. In der heutigen Sitzung der Gemeinderäte, zu welcher die Beteiligten unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsmäßig eingeladen wurden, waren die oben Bezeichneten anwesend. Beurlaubt fehlte Zimmermann, Lessmann Es wurde folgende Tagesordnung beraten: Betr. Jahresrechnung der Gemeindekasse für das Rechnungsjahr 1941. Den Gemeinderäten wurde von dem Abschluß der Jahresrechnung 1941 Kenntnis gegeben. Diese schließt ab: a) in Einnahme mit 61.606,14 RM b) in Ausgabe mit 54.753,13 RM mithin Bestand 6.853,01 RM Die Einnahmereste betragen 112,01 RM. Die Ausgabereste 0 DM. Von dem Resteverzeichnis, in welchem die Restanten namentlich aufgeführt sind und von der Nachweisung über die vorgekommenen Haushaltsüberschreitungen wurde den Gdemeinderäten Kenntnis gegeben. Die Haushaltsüberschreitungen sind notwendig gewesen u. werden gutge-heißen.Anträge zu der Rechnung wurden nicht gestellt. Weiter wurde folgende Nachtragsd-Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 1942 beraten: § 1 Der dieser Satzung als Anlage beigefügte Nachtragshaus-haltsplan wird im ordentlichen Haushaltplan mit einer Mehrausgabe von 3.400 RM festgesetzt. Hierdurch erhöht sich im ordentlichen Haushaltsplan die Ausgabe von 53.200 RM auf 57.600 RM. Weiter wurde beraten: Das Haus des Josef Roßbach ist erst jetzt vom Finanzamt bewertet worden, so daß auch erst jetzt die Besteuerung des Hauses seitens der Gemeinde erfolgen kann. Auf den da-durch entstandenen Restbetrag in Höhe von 320,43 RM verzichtet die Gemeinde. Backhaus Verhandelt: Erkeln, am 23.3.44. In der heutigen Sitzung der Gemeinderäte, zu welcher dieselben unter Mitteilung der Tagesordnung rechtzeitig u. ord nungsmäßig eingeladen wurden, waren die Nebenbe-zeichneten anwesend. A. Bürgermeister Backhaus B. Gemeinderat Beller, Graßhoff C. Beisitzer Johenning, Meier. Es wurde folgende Tagesordnung beraten: Betr. Jahresrechnung der Gemeindekasse für das Rechnungsjahr 1942. Den Gemeinderäten wurde von dem Abschluß der Jahresrechnung 1942 Kenntnis gegeben. Diese schließt ab: a) in der Einnahme mit 60.518,39 RM b) in der Ausgabe mit 54.700,37 RM mithin Bestand 5.818,02 RM Von der Nachweisung über die vorgekommenen Haushalts- überschreitungen wurde den Gemeinderäten Kenntnis gegeben. Die Haushaltsüberschreitungen sind notwendig gewe-sen u. werden gutgeheißen. Anträge zu der Rechnung wurden nicht gestellt. Betr. Rücklagen. Aus lfd. M itteln des Haushaltsplanes 1944 sollen in diesen eingesetzt werden: a) zur Ansammlung einer Forstrücklage 1.400 RM b) " " einer Betriebsmittelrücklage 500 RM c) " " " Ausgleichsrücklage 1.500 RM d) " " Erneuerungsrücklage (Wasserwerk) 175 RM Haushaltssatzung der Gemeinde Erkeln für das Rechnungsjahr 1944. Auf Grund der §§ 83 ff. der Deutschen Gemeindeordnung vom 30.1.1935 (RGBl.I.S.49) wird nach Beratung mit den Gemeinderäten folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1944 wird im ordentlichen Haushaltsplan in der Ausgabe auf 61.700 RM festgesetzt. § 2 Die Steuersä-tze für die Gemeindesteuer werden wie folgt festgesetzt: 1. a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe Hebesatz 85 v.H. b) für die Grundstücke Hebesatz 130 v.H. 2. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag und dem Gewerbekapital Hebesatz 80 v.H. § 3 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Gemeindekasse in Anspruch genommen werden dürfen wird auf 1.000 RM festgesetzt. Erkeln, den 23.3.1944 Der Bürgermeister Backhaus. 420 318